Nach Beruf
Was für Ihren Beruf gilt
Ob die private Krankenversicherung zu Ihnen passt, entscheidet sich oft an einer Regel, die nur Ihre Berufsgruppe betrifft. Die Künstlersozialkasse, die Heilfürsorge, der Status als Gesellschafter oder das Gehalt im ersten Jahr.
Angestellt
Entscheidend ist, ob Ihr Gehalt dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
-
PKV für Ärztinnen und Ärzte
Angestellte Ärztinnen und Ärzte brauchen ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, nach den Tariftabellen 2026 ab dem vierten Berufsjahr. Wer sich niederlässt, kann bei jedem Einkommen wählen.
Weiterlesen -
PKV für Ingenieurinnen und Ingenieure
Viele Ingenieurgehälter liegen nah an der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €. Ob und ab wann Sie privat versichert sein können, hängt an Sonderzahlungen, am Stellenwechsel und an der Sonderanhebung 2027.
Weiterlesen -
PKV für IT-Fachkräfte und Softwareentwickler
Angestellte IT-Fachkräfte brauchen 2026 ein Jahresgehalt über 77.400 €. Für Freelancer kommt es auf den Erwerbsstatus an. Wer als privat versicherter Freelancer zurück in die Kasse will, muss das in der Regel vor dem 55. Geburtstag angehen.
Weiterlesen
Selbstständig und freiberuflich
Sie dürfen unabhängig vom Einkommen wählen und tragen den Beitrag allein.
-
PKV für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Wer aus der gesetzlichen Kasse heraus hauptberuflich gründet, wählt zwischen freiwilliger GKV und PKV. Den Ausschlag geben unsichere Einnahmen, das Krankentagegeld und die Frage, ob Sie später zurückwollen.
Weiterlesen -
PKV für Freiberufler: Anwälte, Steuerberater, Architekten
Für Anwälte, Steuerberater und Architekten mit eigener Kanzlei oder eigenem Büro entscheidet die Selbstständigkeit über den Zugang zur PKV, nicht das Einkommen. Wer angestellt ist, braucht ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze.
Weiterlesen -
PKV für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Ob Sie als Geschäftsführer frei zwischen GKV und PKV wählen, entscheidet Ihre Beteiligung an der GmbH. Ab 50 Prozent oder mit umfassender Sperrminorität kommt es auf die Höhe Ihres Gehalts nicht an.
Weiterlesen -
PKV für Künstlerinnen, Künstler und Publizisten
Über die Künstlersozialkasse sind Sie gesetzlich pflichtversichert. In die private Krankenversicherung führen nur zwei Befreiungen: eine befristete für Berufsanfänger und eine unwiderrufliche bei hohem Einkommen.
Weiterlesen
Im Beamtenverhältnis
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, den Rest sichert ein Restkostentarif ab.
-
PKV für Lehrerinnen und Lehrer
Verbeamtete Lehrkräfte mit Beihilfe sind versicherungsfrei und können den Rest privat versichern. Angestellte Lehrkräfte brauchen dafür in der Regel ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze.
Weiterlesen -
PKV für Polizei und Feuerwehr
Die Heilfürsorge trägt Ihre Krankheitskosten nur im aktiven Dienst. Über die Anwartschaft entscheiden Sie am besten in den ersten sechs Monaten, die Pflegepflichtversicherung brauchen Sie ab dem ersten Tag.
Weiterlesen
Studium und Ausbildung
Hier fallen Entscheidungen, die sich über Jahrzehnte auswirken.
Ihr Beruf steht nicht in der Liste?
Die Grundregeln gelten für alle. Wir prüfen mit Ihnen, welche Sonderregeln in Ihrem Fall dazukommen.
Kostenlosen Vergleich starten