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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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PKV nach Beruf

PKV für Polizei und Feuerwehr

Die Heilfürsorge trägt Ihre Krankheitskosten nur im aktiven Dienst. Über die Anwartschaft entscheiden Sie am besten in den ersten sechs Monaten, die Pflegepflichtversicherung brauchen Sie ab dem ersten Tag.

Solange Sie im aktiven Dienst Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, müssen Sie keine Krankheitskostenversicherung abschließen (§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG). Das klingt, als hätte die private Krankenversicherung Zeit bis zur Pension. Die Frist, die zählt, läuft aber am Anfang. Heilfürsorgeberechtigten steht die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer nur offen, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Anspruchs eingeht, und zwar allein als Anwartschaftsversicherung. Wer erst beim Wechsel in die Beihilfe einen Antrag stellt, wird nach dem Gesundheitszustand beurteilt, den er dann hat.

Wer Heilfürsorge bekommt, regeln Bund und Länder selbst

Beim Bund erhalten Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG). Nach der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung gibt es die Leistungen grundsätzlich als Sachleistung, für Zuzahlungen und Belastungsgrenzen gilt das SGB V entsprechend (§ 2 BPolHfV). Erste Anlaufstelle ist eine Hausarztpraxis mit Kassenzulassung oder, an Dienststellen mit eigenem polizeiärztlichen Dienst, der Polizeiarzt (§ 5 BPolHfV). Im Krankenhaus gelten die allgemeinen Krankenhausleistungen nach dem SGB V (§ 10 BPolHfV). Feuerwehrbeamte nennt § 70 BBesG nicht.

In Bayern ist der Kreis enger. Freie Heilfürsorge erhalten dort die Beamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die dienstlich in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und die Beamten der Einsatzstufen, die nicht zum Stammpersonal gehören. Alle übrigen Polizeibeamten haben sie nur für die Zeit von Einsätzen und Übungen (Art. 96 BayBesG). Sonst gilt die Beihilfe nach Art. 96 BayBG, im aktiven Dienst mit 50 Prozent und ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern mit 70 Prozent. Wer nicht mehr zu den genannten Gruppen gehört, braucht in Bayern deshalb schon im aktiven Dienst einen passenden Restkostentarif. Die Feuerwehr kommt in Art. 96 BayBesG nicht vor.

Andere Länder weichen davon wieder ab. Niedersachsen rechnet für die Heilfürsorge der Polizei monatlich 1,3 Prozent des Grundgehalts auf die Besoldung an (§ 114 Abs. 1 NBG). Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erhalten dort ebenfalls freie Heilfürsorge (§ 115 Abs. 2 NBG). Maßgeblich ist immer das Recht Ihres Dienstherrn.

Warum die Anwartschaft am Anfang geklärt wird

Die freie Heilfürsorge endet spätestens mit dem Ruhestand. Danach zahlt die Beihilfe beim Bund 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV), in Bayern ebenso (Art. 96 Abs. 3 BayBG). Die übrigen 30 Prozent versichern Sie privat.

Ohne Vorsorge beantragen Sie diesen Tarif kurz vor der Pension und beantworten die Gesundheitsfragen mit allem, was sich bis dahin angesammelt hat. Der Versicherer kann dann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen, wie auf der Seite zur Gesundheitsprüfung beschrieben. Aufnehmen muss er Beihilfeberechtigte nur im Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG).

Die Anwartschaftsversicherung hält den Gesundheitszustand vom Tag des Abschlusses fest. Bei der kleinen Anwartschaft fließen Krankheiten, die bis zum Versicherungsbeginn hinzukommen, nicht mehr in die Risikoprüfung ein. Die große sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter für die Beitragsberechnung. Der Beitrag für die Anwartschaft richtet sich danach, was sie absichert. Welche Variante sich rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre bis zum Wechsel in die Beihilfe vergehen.

Über die Öffnungsaktion lehnt ein teilnehmender Versicherer Sie nicht aus Risikogründen ab, schließt keine Leistungen aus und begrenzt Zuschläge auf höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags. Diese Bedingungen gelten auch für den Tarif, der später aus der Anwartschaft wird. Allerdings nur bei der Gesellschaft, bei der Sie die Anwartschaft abgeschlossen haben.

Pflegepflichtversicherung ab dem ersten Diensttag

Bei der Pflege gibt es keine Ausnahme. Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, anteilig wie Beihilfeberechtigte (§ 23 Abs. 3 und 4 SGB XI). Diese Versicherung zahlt ihnen die Leistungen zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Beim Bund trägt die Heilfürsorge die andere Hälfte der Leistungen nach dem SGB XI (§ 14 BPolHfV).

Der Versicherer muss Sie aufnehmen und darf Vorerkrankungen nicht ausschließen (§ 110 Abs. 3 SGB XI). Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit ist der Beitrag für einen solchen Teilkostentarif auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung begrenzt (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e und Abs. 3 Nr. 5 SGB XI). Schließen Sie die Pflegeversicherung im Rahmen der Öffnungsaktion ab, erhebt der Versicherer keinen Risikozuschlag, der vom Gesundheitszustand abhängt.

Ehepartner und Kinder laufen über die Beihilfe

Die Heilfürsorge gilt nur für Sie. Ihre Angehörigen sind beim Bund in der Beihilfe berücksichtigungsfähig (§ 4 BBhV), während Ihre eigenen Kosten wegen der Heilfürsorge nicht beihilfefähig sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BBhV). Der Bund erstattet Ehepartnern 70 Prozent und Kindern 80 Prozent (§ 46 Abs. 2 BBhV), Bayern zahlt dieselben Sätze (Art. 96 Abs. 3 BayBG). Ehepartner zählen beim Bund nur mit, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag eine Grenze nicht übersteigen. Diese Grenze steigt im selben Verhältnis wie der Rentenwert (§ 6 Abs. 2 BBhV). Den Rest decken Restkostentarife mit 30 beziehungsweise 20 Prozent.

Für die Öffnungsaktion müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Ihre Angehörigen stellen den Antrag dann innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden, Neugeborene innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt.

Versicherer mit Angeboten für Polizei und Feuerwehr

Einige Gesellschaften sprechen Heilfürsorgeberechtigte gezielt an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung, eine Marke der AXA Gruppe, bietet eine „Anwartschaft Heilfürsorgeberechtigte“ für Polizei-, Zoll- und Feuerwehrbeamte an, die Pflegepflichtversicherung ist dort eingeschlossen. Die Versicherungskammer Bayern richtet ihre Anwartschaft „BeihilfeOption“, die den Gesundheitszustand bei Abschluss sichert, unter anderem an Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung und an Feuerwehrleute, jeweils mit freier Heilfürsorge. Die Polizeiversicherung PVAG hat die Gewerkschaft der Polizei 1987 gemeinsam mit der SIGNAL IDUNA gegründet, die GdP hält 49 Prozent. Auf ihrer Seite für Polizisten rät die SIGNAL IDUNA Heilfürsorgeberechtigten zur Anwartschaftsversicherung.

Weil die Bedingungen der Öffnungsaktion nur bei der Gesellschaft der Anwartschaft gelten, vergleichen wir vor allem den Restkostentarif, in den sie später umgestellt wird. Wir vergleichen dafür die Restkostentarife mehrerer Gesellschaften, mehr dazu unter PKV für Beamte.

Wann die private Krankenversicherung nicht passt

In Niedersachsen können Polizeibeamte schriftlich auf die Heilfürsorge verzichten und erhalten dann Beihilfe. Einen Widerruf schließt § 114 Abs. 2 NBG aus. Ihre Angehörigen können schon vorher bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein. Für den Verzicht zählt daher vor allem Ihr eigener Restkostentarif. Rechnen Sie ihn bis zur Pension gegen die Anrechnung von 1,3 Prozent des Grundgehalts, denn zurück geht es nicht.

Für Kinder ist ein eigener Restkostentarif nicht immer die bessere Wahl. Ist Ihr Ehepartner selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können sie dort in der Familienversicherung bleiben, ohne dass Beiträge anfallen (§ 3 SGB V). Wegen Ihres Einkommens entfällt das nur, wenn Ihr Gesamteinkommen regelmäßig über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze liegt, 2026 also über 6.450 Euro im Monat, und zugleich höher ist als das Ihres Ehepartners (§ 10 Abs. 3 SGB V). Wie Familien das durchrechnen, steht im Beitrag PKV für Familien.

Wer den Dienst absehbar verlässt, um als Angestellter zu arbeiten, sollte ebenfalls rechnen. Übersteigt das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze nicht, 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr, wird er gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wer dabei schon 55 ist und in den fünf Jahren davor als Beamter nicht gesetzlich versichert war, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ob eine Anwartschaft auf diesem Weg hilft, hängt davon ab, in welche Tarife der Versicherer sie umstellen lässt. Die DBV etwa nennt mit VIAlife von AXA eine Anwartschaft, die neben Tarifen mit Beihilfe auch Tarife der Privatwirtschaft offenhält.

FAQ

Häufige Fragen

Ich habe als Polizeianwärter freie Heilfürsorge. Brauche ich trotzdem eine Versicherung?

Eine Krankheitskostenversicherung brauchen Sie nicht, solange der Anspruch auf Heilfürsorge besteht (§ 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG). Die private Pflegepflichtversicherung müssen Sie dagegen abschließen (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI). Außerdem sollten Sie in den ersten sechs Monaten prüfen, ob Sie über die Öffnungsaktion eine Anwartschaft abschließen.

Bis wann muss ich die Anwartschaft abschließen, damit meine Vorerkrankungen keine Rolle spielen?

Für die Öffnungsaktion muss Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Beginn Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge beim Versicherer eingehen, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe. Maßgeblich ist der Antrag, nicht der Versicherungsbeginn. Die teilnehmenden Versicherer lehnen Sie dann nicht aus Risikogründen ab, schließen keine Leistungen aus und begrenzen Zuschläge auf 30 Prozent des Tarifbeitrags. Nach Ablauf der Frist prüft der Versicherer Ihre Gesundheit wie bei jedem anderen Antrag.

Was ändert sich an meiner Absicherung, wenn ich in Pension gehe?

Die Heilfürsorge endet, und Sie erhalten Beihilfe, beim Bund und in Bayern 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV, Art. 96 Abs. 3 BayBG). Die übrigen 30 Prozent sichern Sie mit einem Restkostentarif ab. Haben Sie eine kleine Anwartschaft, fließen Krankheiten, die seit ihrem Abschluss dazugekommen sind, nicht mehr in die Risikoprüfung ein.

Ich bin bei der bayerischen Polizei. Habe ich nach der Ausbildung noch Heilfürsorge?

Nur in bestimmten Verwendungen. Art. 96 BayBesG gewährt freie Heilfürsorge den Beamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und den Beamten der Einsatzstufen, die nicht zum Stammpersonal gehören, allen anderen nur während Einsätzen und Übungen. Sonst gilt im aktiven Dienst die Beihilfe mit 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern mit 70 Prozent (Art. 96 Abs. 3 BayBG). Den Rest versichern Sie privat.

Sind meine Frau und meine Kinder über meine Heilfürsorge mitversichert?

Nein, die Heilfürsorge gilt nur für Sie selbst. Ihre Angehörigen können bei der Beihilfe berücksichtigt werden, beim Bund mit 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder (§ 46 Abs. 2 BBhV), Ehepartner nur bis zu einer Einkommensgrenze (§ 6 Abs. 2 BBhV). Damit Ihre Familie die Öffnungsaktion nutzen kann, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben.

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