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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

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Unsere Leistungen

Beitragsentlastungstarife

Zusätzliche Entlastung für den Beitrag im Alter: Sie zahlen heute einen zusätzlichen Beitrag, und ab einem vereinbarten Alter sinkt Ihr PKV-Beitrag um einen festen Betrag. Entscheidend ist, was nach Abzug des meist weiterlaufenden Beitrags übrig bleibt.

Im Video erklärt

So sorgt die PKV fürs Alter vor

Warum die PKV nicht teurer wird, weil Sie älter werden: Alterungsrückstellung, gesetzlicher Zuschlag und Beitragsentlastungstarif im Zusammenspiel.

Sprecherstimme mit KI erzeugt. Inhalt und Fachprüfung: Andreas Galli.
Sprechtext zum Mitlesen

Die private Krankenversicherung wird nicht teurer, weil Sie älter werden. Dafür sorgen drei Bausteine.

Erstens die Alterungsrückstellung. Ihr Beitrag ist nach Ihrem Eintrittsalter kalkuliert. In jungen Jahren liegt er über den durchschnittlichen Kosten Ihres Alters. Der Überschuss wird angespart und verzinst und deckt im Alter die höheren Kosten.

Zweitens der gesetzliche Zuschlag. Vom Jahr nach Ihrem 21. Geburtstag bis zu dem Jahr, in dem Sie 60 werden, zahlen Sie 10 Prozent zusätzlich. Danach fällt er weg. Das Geld wird angespart: Ab 65 gleicht es Beitragserhöhungen aus, und was mit 80 übrig ist, senkt Ihren Beitrag.

Drittens, freiwillig, der Beitragsentlastungstarif. Sie zahlen heute einen Extra-Beitrag, und ab einem vereinbarten Alter wird ein fester Betrag von Ihrem Beitrag abgezogen. Als Angestellter kann Ihr Arbeitgeber bis zur Hälfte mitzahlen, solange beim Höchstzuschuss noch Platz ist.

Steigen kann Ihr Beitrag trotzdem, wenn die Gesundheitskosten insgesamt steigen, in der GKV genauso. Je früher Sie einsteigen, desto länger wird angespart.

Welcher Tarif und welche Entlastung zu Ihnen passen, zeigt Ihr persönlicher Vergleich. Fordern Sie ihn hier auf der Seite an. Fragen dazu besprechen wir anschließend gemeinsam.

Funktionsweise der Beitragsentlastung

  1. Zusätzlicher Beitrag bis zur Entlastung

    Sie zahlen zu Ihrem PKV-Beitrag einen Beitrag für den Entlastungsbaustein. Seine Höhe richtet sich nach der gewünschten Entlastung und Ihrem Eintrittsalter.

    • Je früher Sie beginnen, desto niedriger der Beitrag für dieselbe Entlastung
    • Ob Sie Beitrag und Entlastung später erhöhen, senken oder aussetzen können, regeln die Tarifbedingungen
    • Angestellte: Der Arbeitgeber bezuschusst den Baustein, soweit der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist (§ 257 SGB V)
  2. Rückstellung für die Entlastung

    Aus dem Beitrag bildet die Gesellschaft eine Rückstellung, aus der sie die spätere Entlastung finanziert.

    • Der Entlastungsbetrag wird im Vertrag festgelegt
    • Welcher Anteil steuerlich zur Basisabsicherung zählt, weist der Versicherer in seiner Bescheinigung aus
  3. Entlastung ab vereinbartem Alter

    Ab dem vereinbarten Beginn, nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel mit 65, sinkt Ihr PKV-Beitrag um den vereinbarten Betrag. Den Beitrag für den Baustein zahlen Sie in der Regel weiter, entscheidend ist die Nettoentlastung.

    • Manche Tarife erlauben, die Entlastung später zu erhöhen. Ein vollständiger Ausgleich künftiger Preissteigerungen ist damit nicht zugesagt
    • Nettoentlastung und Amortisation zeigt unser Beitragsentlastung-Rechner

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