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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

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Unsere Leistungen

PKV für Beamte 2026

Die Beihilfe Ihres Dienstherrn übernimmt einen festen Anteil Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten, beim Bund 50 % und ab zwei Kindern 70 %. Die private Krankenversicherung sichert den Rest ab. Wir vergleichen beihilfekonforme Tarife und prüfen, ob die pauschale Beihilfe in Ihrem Land eine Alternative ist.

Im Video erklärt

Beihilfe und PKV für Beamte

Wie Beihilfe und Restkostenversicherung zusammenspielen, was das im Monat kosten kann und wann die Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen hilft.

Sprecherstimme mit KI erzeugt. Inhalt und Fachprüfung: Andreas Galli.
Sprechtext zum Mitlesen

Sie sind verbeamtet oder beginnen bald Ihren Vorbereitungsdienst? Dann trägt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten, die Beihilfe. Den Rest sichern Sie privat ab.

Beim Bund und in Bayern erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand sind es 70 Prozent. Andere Bundesländer regeln das teils abweichend.

Den übrigen Anteil übernimmt eine private Restkostenversicherung. Bei 50 Prozent Beihilfe versichern Sie also nur die andere Hälfte. Was genau erstattet wird, regeln Beihilfevorschrift und Tarifbedingungen.

Und was kostet das? In unserem Tarifvergleich zahlt ein Anwärter mit 25 Jahren etwa 80 bis 150 Euro im Monat, ein Beamter mit 35 Jahren etwa 300 bis 450 Euro. Je nach Tarif, Leistungen und Gesundheit.

Sie haben Vorerkrankungen? Dann kann die Öffnungsaktion der PKV helfen: Beantragen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer ersten Verbeamtung, lehnen die teilnehmenden Versicherer Sie nicht ab. Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt.

Vor dem Antrag prüfen wir mit Ihnen Ihren genauen Beihilfeanspruch, Ihre Gesundheitsangaben und was sich bei Familie oder Status ändern kann. Ihren kostenlosen Vergleich starten Sie direkt hier auf der Seite.

Beihilfe und Restkostentarif

Tarif passend zum Bemessungssatz

Der Tarif muss zu Ihrem Bemessungssatz passen. Ändert sich der Satz, etwa wenn Kinder nicht mehr berücksichtigt werden oder Sie in Pension gehen, passt der Versicherer den Schutz auf Antrag an. Beantragen Sie das innerhalb von sechs Monaten, gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 VVG).

  • Bund: 50 % aktiv, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand, 80 % für Kinder (§ 46 BBhV)
  • Die Länder regeln die Sätze teils abweichend
  • Beihilfeergänzungstarife decken Kosten, die die Beihilfe nicht oder nur eingeschränkt erstattet

Beitrag

Weil nur der Restanteil versichert wird, liegt der Beitrag deutlich unter dem einer Vollversicherung. Er hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang.

  • Beispielbeiträge nennen wir Ihnen immer mit Alter, Bemessungssatz, Tarif und Stand
  • Beitragsanpassungen sind auch in Beihilfetarifen möglich (§ 203 VVG)
  • Im Ruhestand sinkt beim Bund der zu versichernde Anteil von 50 % auf 30 %

Familie

Ehepartner und Kinder können über Sie beihilfeberechtigt sein. Den übrigen Anteil versichern sie jeweils mit einem eigenen Tarif.

  • Kinder: beim Bund 80 % Beihilfe, der Tarif deckt 20 %
  • Ehepartner: beim Bund 70 %, wenn ihre Einkünfte eine Grenze nicht übersteigen
  • Auch Ihre engsten Angehörigen können die Öffnungsaktion nutzen

So funktioniert die Beihilfe

  1. Rechnung

    Sie lassen sich behandeln und erhalten die Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus.

  2. Beihilfe

    Sie reichen die Rechnung bei der Beihilfestelle ein. Sie erstattet Ihren Bemessungssatz der beihilfefähigen Kosten, beim Bund zum Beispiel 50 %.

  3. PKV

    Ihr Restkostentarif erstattet den übrigen Anteil nach den Tarifbedingungen. Zusammen decken beide bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten.

Entscheidungen zu Dienstbeginn

Öffnungsaktion

Werden Sie erstmals verbeamtet, können Sie sich innerhalb von sechs Monaten über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer versichern. Sie gilt bei den teilnehmenden Versicherern, auch für Beamte in der Ausbildung.

  • Keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen oder einer Behinderung
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Risikozuschlag höchstens 30 %
  • Auch Ihre engsten Angehörigen können sie nutzen

Pauschale Beihilfe

In mehreren Ländern können Sie statt der Beihilfe einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen, zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich.

  • Rechnen Sie beide Wege vorher durch, auch für Familie und Ruhestand
  • In der GKV hängt Ihr Beitrag vom Einkommen ab, im Ruhestand auch von der Pension
  • Kinder und Ehepartner können dort unter den Voraussetzungen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sein, unter anderem mit keinem oder geringem eigenen Einkommen (§ 10 SGB V)
GKV-Beitrag berechnen

FAQ

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Die wichtigsten Antworten zur PKV für Beamte.

Wie viel Beihilfe erhalten Beamte?

Beim Bund beträgt der Bemessungssatz 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand, 70 % für berücksichtigungsfähige Ehepartner und 80 % für Kinder (§ 46 BBhV). Die Länder regeln das teils abweichend. Die PKV sichert den Restanteil ab.

Warum zahlen Beamte in der PKV weniger?

Weil die Beihilfe einen festen Anteil der beihilfefähigen Kosten trägt, versichert der Tarif nur den Rest, beim Bund für aktive Beamte 50 %. Der Beitrag liegt deshalb deutlich unter dem einer Vollversicherung. Er hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang ab, und Beitragsanpassungen sind auch hier möglich.

Können Beamtenanwärter in die PKV?

Ja. Beamte auf Widerruf und auf Probe sind versicherungsfrei und können sich privat versichern (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Viele Gesellschaften bieten Anwärtertarife an. Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.

Was passiert mit der PKV bei Dienstunfähigkeit?

Ihr Vertrag läuft weiter. Werden Sie in den Ruhestand versetzt, gilt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger, beim Bund 70 %, und Sie passen den Tarif an. Werden Sie ohne Versorgungsanspruch entlassen, entfällt die Beihilfe und der Tarif muss den vollen Anteil abdecken. Beantragen Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, geht das ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 VVG). Den Einkommensverlust deckt die PKV nicht, dafür gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Passt Ihr Tarif zu Ihrer Beihilfe?

Wenige Fragen in rund zwei Minuten. Danach meldet sich Ihr Berater mit einem Vergleich, der zu Ihrer Situation passt. Kostenlos und unverbindlich.

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