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Wer bereits versicherungsfrei ist und bis zum 31. Dezember 2026 in die PKV wechselt, bleibt 2027 von der Sonderanhebung um 3.600 € verschont. Für einen Beginn am 1. Dezember muss die Kündigung bis 30. September bei der Kasse sein.

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Für Privatversicherte

Beitrags­erhöhung erhalten. Was jetzt?

Eine Beitragsanpassung ist im Vertrag vorgesehen und kein Grund zur Panik. Aber sie ist der richtige Moment, den Tarif zu prüfen. Fünf Schritte, Ihre Rechte, und was wir für Sie tun können, auch wenn Sie nicht über uns abgeschlossen haben.

Fünf Schritte nach dem Schreiben

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst kündigt und dann vergleicht, verschenkt Rückstellungen.

  1. Schreiben prüfen

    Ab wann gilt die Anpassung, um wie viel steigt der Beitrag, welche Begründung nennt die Gesellschaft? Nach § 203 VVG darf sie nur anpassen, wenn sich Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert haben und ein Treuhänder zugestimmt hat.

  2. Einordnen

    Wir vergleichen die Erhöhung mit der Historie der Gesellschaft und dem Markt. Eine Anpassung nach mehreren ruhigen Jahren ist etwas anderes als die dritte in Folge.

  3. Tarifwechsel prüfen

    Nach § 204 VVG dürfen Sie in jeden anderen Tarif derselben Gesellschaft wechseln, mit allen Altersrückstellungen. Für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung, für Mehrleistungen mit Prüfung nur dieser Mehrleistung.

  4. Optionen vergleichen

    Selbstbehalt anpassen, Bausteine überprüfen, Beitragsentlastung nutzen. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist meist die schlechteste Option, weil der größte Teil der Altersrückstellungen dort bleibt.

  5. Fristen beachten

    Nach einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Ob das klug ist, entscheiden Sie erst nach Schritt 3 und 4.

Ihre Rechte

Was das Gesetz Ihnen garantiert

  • § 203 VVG

    Voraussetzungen der Anpassung

    Die Gesellschaft darf den Beitrag nur anpassen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft verändert haben und ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat. Sie muss die Anpassung begründen.

  • § 204 VVG

    Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

    Sie können jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Ihre Altersrückstellungen nehmen Sie vollständig mit.

  • § 205 Abs. 4 VVG

    Sonderkündigungsrecht

    Nach einer Erhöhung dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen, zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird.

  • § 152 VAG

    Basistarif

    Jede Gesellschaft muss einen Basistarif anbieten, dessen Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse begrenzt ist. Für die meisten ist er nicht die beste Lösung, aber ein Sicherheitsnetz.

FAQ

Fragen zur Beitrags­erhöhung

Ist die Beitragserhöhung rechtens?

Meistens ja. Beitragsanpassungen sind im Vertrag vorgesehen und gesetzlich geregelt. Die Gesellschaft muss sie begründen und ein Treuhänder muss zustimmen. Gerichte haben in einzelnen Fällen Anpassungen wegen unzureichender Begründung gekippt; ob das auf Ihr Schreiben zutrifft, prüfen wir gern.

Verliere ich beim Wechsel meine Altersrückstellungen?

Innerhalb der Gesellschaft nicht, dort wandern sie vollständig mit. Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft geht der größte Teil verloren; übertragbar ist nur ein gesetzlich begrenzter Anteil bei Verträgen ab 2009. Deshalb prüfen wir zuerst den internen Tarifwechsel.

Welche Frist gilt für die Sonderkündigung?

Zwei Monate ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Kündigen sollten Sie aber erst, wenn der neue Schutz sicher steht, sonst entsteht eine Lücke.

Tarifwechsel oder Anbieterwechsel?

In fast allen Fällen Tarifwechsel. Er erhält die Rückstellungen und braucht keine vollständige Gesundheitsprüfung. Der Anbieterwechsel lohnt sich nur in Ausnahmen, etwa bei sehr jungen Verträgen oder wenn die Gesellschaft dauerhaft aus dem Rahmen fällt.

Schicken Sie uns das Schreiben

Wir ordnen die Erhöhung ein und prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft günstiger ist. Kostenlos, auch für Verträge, die nicht über uns laufen.

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