FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja. Erstgespräch, Vergleich und anonyme Risikovoranfrage kosten Sie nichts, auch wenn Sie sich am Ende gegen einen Wechsel entscheiden. Kommt ein Vertrag zustande, zahlt uns der Versicherer eine Courtage. Sie ist bei jeder Gesellschaft im Beitrag einkalkuliert, Ihr Beitrag ist über uns derselbe wie beim direkten Abschluss. Wie das genau funktioniert, steht unter Beratung und Vergütung.
Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Infrage kommt sie für Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), für Selbstständige und Freiberufler sowie für Beamte mit Beihilfeanspruch. Ob sie sich lohnt, hängt von Familie, Gesundheit, Eintrittsalter und Ihren Plänen ab. Wichtig ist auch, wie sich die Beiträge eines Tarifs über viele Jahre entwickelt haben.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang, nicht nach dem Einkommen. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, bei Beamten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Beispielbeiträge nennen wir Ihnen immer mit Alter, Tarif und Stand. Wichtiger als der Startbeitrag ist, wie sich die Beiträge einer Gesellschaft über die Jahre entwickelt haben.
Ab welchem Alter ist ein Wechsel sinnvoll?
Je jünger und gesünder Sie beim Eintritt sind, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag, weil das Eintrittsalter in die Kalkulation eingeht. Auch später kann ein Wechsel passen, das klärt eine Analyse Ihrer Situation. Bedenken Sie: Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Von der Erstberatung bis zum Vertragsabschluss vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen, je nachdem, wie schnell die Gesundheitsprüfung läuft und wie viel Bedenkzeit Sie brauchen. Dazu kommen die Fristen der gesetzlichen Kasse. Als freiwilliges Mitglied kündigen Sie zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Werden Sie durch Ihr Gehalt versicherungsfrei, erklären Sie den Austritt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kasse Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (§ 188 Abs. 4 SGB V). In beiden Fällen weisen Sie die neue Absicherung nach.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für das erste Gespräch keine. Für Vergleich und Antrag helfen ein aktueller Einkommensnachweis, bestehende Versicherungsunterlagen und Ihre Gesundheitsangaben: Diagnosen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre.
Kann ich auch mit Vorerkrankungen in die PKV?
Ob eine Aufnahme möglich ist, hängt von der Erkrankung, ihrem Verlauf, dem gewünschten Tarif und dem Versicherer ab. Möglich sind eine reguläre Annahme, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, das vor dem Antrag einzuordnen: Die Gesellschaften antworten mit konkreten Voten zu Ihren Angaben, und eine ablehnende Rückmeldung ist keine Ablehnung eines Antrags, nach der spätere Anträge fragen. Unabhängig davon gibt es den Basistarif: Für den dort genannten Personenkreis müssen Versicherer ohne Risikozuschlag und Leistungsausschluss aufnehmen (§ 193 Abs. 5 VVG, § 203 Abs. 1 VVG).
Wie lässt sich der Beitrag im Alter begrenzen?
Eine Garantie gibt es nicht: Beitragsanpassungen sind in jedem Alter möglich (§ 203 VVG). Begrenzen lässt sich der Beitrag auf mehreren Wegen. Die Alterungsrückstellungen finanzieren die mit dem Alter steigenden Kosten, der Beitrag steigt also nicht allein wegen des Älterwerdens. Aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag werden im Alter Erhöhungen mitfinanziert (§§ 149, 150 VAG). Ein Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen vertraglich festgelegten Betrag, den Beitrag für den Baustein zahlen Sie dabei meist weiter. Mit dem Renteneintritt entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld. Außerdem können Sie nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif wechseln, meist mit weniger Leistung.
Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Ein Baustein, für den Sie heute einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Ab einem vereinbarten Alter sinkt Ihr PKV-Beitrag um einen vertraglich festgelegten Betrag. Den Beitrag für den Baustein zahlen Sie in der Regel auch danach weiter, entscheidend ist deshalb die Nettoentlastung. Angestellte bekommen auf den Baustein den Arbeitgeberzuschuss, soweit der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist. Welcher Anteil steuerlich zur Basisabsicherung zählt, weist der Versicherer aus.
Was passiert, wenn ich später weniger verdiene?
Angestellte werden wieder versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich, sie kann nicht widerrufen werden (§ 8 SGB V). Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V). Deshalb gehört die Frage vor den Wechsel, nicht danach. Wer in der PKV bleibt, kann den Beitrag über einen höheren Selbstbehalt oder einen Tarifwechsel senken. Wer zurück in die GKV muss, kann mit einer Anwartschaft den Weg zurück in den PKV-Tarif offenhalten.
Was unterscheidet die Beratung von einem Vergleichsportal?
Wir beginnen mit Ihrer Situation: Einkommen, Familie, Gesundheit und Pläne. Vor dem Antrag fragen wir ohne Ihren Namen bei mehreren Gesellschaften an, wie sie Ihre Gesundheitsangaben einschätzen. Wir sehen uns an, wie sich die Beiträge der Tarife in den vergangenen Jahren entwickelt haben, und bleiben nach dem Abschluss Ihr Ansprechpartner, etwa bei Beitragserhöhungen oder einem Tarifwechsel. Bei gleichem Tarif zahlen Sie über uns denselben Beitrag wie beim direkten Abschluss.
Was passiert nach dem Abschluss?
Wir besprechen Beitragserhöhungen mit Ihnen, begleiten Tarifwechsel nach § 204 VVG, helfen bei Rechnungen und Erstattungen und passen das Konzept an, wenn sich Ihr Leben ändert: Familienzuwachs, Arbeitgeberwechsel, Selbstständigkeit.
Wie unabhängig ist Ihre Beratung wirklich?
Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und an keinen Versicherer gebunden. Für Ihren Vergleich stellen wir die Tarife von über 30 privaten Krankenversicherern nebeneinander. Unsere Vergütung zahlt der Versicherer, ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt (§ 50 VAG). Endet der Vertrag in den ersten fünf Jahren, müssen wir sie ganz oder teilweise zurückzahlen (§ 49 VAG). Für unsere Empfehlung zählen Ihr Bedarf, die Bedingungen und die Beitragsentwicklung eines Tarifs.
Bereit für Ihren PKV-Vergleich?
Wenige Fragen in rund zwei Minuten. Danach meldet sich Ihr Berater mit einem Vergleich, der zu Ihrer Situation passt. Kostenlos und unverbindlich.
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