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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

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Unsere Leistungen

PKV für Selbstständige

Als Selbstständiger können Sie sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Den Beitrag tragen Sie allein. Deshalb gehören Krankentagegeld, Selbstbehalt und Ihre Rücklagen in dieselbe Rechnung.

Im Video erklärt

Krankenversicherung für Selbstständige

Wie sich Ihr Beitrag in gesetzlicher und privater Versicherung berechnet, warum Sie Krankentagegeld brauchen und worauf es beim späteren Aufstocken ankommt.

Sprecherstimme mit KI erzeugt. Inhalt und Fachprüfung: Andreas Galli.
Sprechtext zum Mitlesen

Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann können Sie frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, ganz ohne Einkommensgrenze.

In der gesetzlichen Kasse zahlen Sie den Beitrag allein, und er richtet sich nach Ihrem Einkommen. 2027 sind das voraussichtlich bis zu 1.473 Euro im Monat, inklusive Pflege.

Festgesetzt wird er nach Ihrem letzten Steuerbescheid und jedes Jahr überprüft. Fällt ein Auftrag weg, sinkt er also nicht automatisch. Und lief das Jahr besser, kann eine Nachzahlung kommen.

In der PKV spielt Ihr Einkommen dagegen keine Rolle. Ihr Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab. Eine Nachzahlung, weil das Geschäft gut lief, gibt es nicht.

Und: Sie haben keine Lohnfortzahlung. Fallen Sie krank aus, fehlt der Umsatz sofort, die Kosten laufen weiter. Beim Krankentagegeld bestimmen Sie selbst, ab welchem Krankheitstag es zahlt und wie hoch es ist, bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens.

Günstig einsteigen ist möglich. Viele Tarife lassen sich später ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken. Wie weit das geht, ist am Markt aber sehr unterschiedlich, und genau das sollten Sie vor dem Antrag prüfen lassen.

Deshalb stimmen wir Selbstbehalt, Krankentagegeld, Ausbaumöglichkeiten und die Planung fürs Alter mit Ihnen ab, bevor Sie einen Antrag stellen. Ihren kostenlosen Vergleich starten Sie direkt hier auf der Seite.

Beitrag: GKV und PKV im Vergleich

GKV: Beitrag nach Einkommen

Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie 14,6 % plus Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 %, wenn Sie Krankengeld wählen. Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag. Dazu kommen 3,6 % Pflegeversicherung, kinderlos 4,2 %. Die Kasse setzt den Beitrag vorläufig nach Ihrem letzten Steuerbescheid fest und rechnet später endgültig ab. Steigt der Gewinn, kann eine Nachzahlung folgen (§ 240 SGB V). Beispiele für 2026 im Monat, mit Krankengeld und durchschnittlichem Zusatzbeitrag:

  • Mindestbeitrag auf 1.318,33 €: 278,17 €, kinderlos 286,08 €
  • Bei 4.000 € Gewinn: 844,00 €, kinderlos 868,00 €
  • Höchstbeitrag ab 5.812,50 €: 1.226,44 €, kinderlos 1.261,32 €
  • Beitragspflichtig sind auch weitere Einnahmen wie Mieten oder Kapitalerträge
GKV-Beitrag berechnen

PKV: Beitrag nach Tarif

Ihr Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang. Ein höherer Gewinn ändert ihn nicht, ein schwaches Jahr senkt ihn aber auch nicht.

  • Beitragsanpassungen sind unabhängig vom Einkommen möglich, wenn die Leistungsausgaben stärker steigen als kalkuliert (§ 203 VVG)
  • Einen Zuschuss wie Angestellte erhalten Sie nicht
  • Krankentagegeld ist ein eigener Baustein mit eigenem Beitrag
  • Basisabsicherung und Pflegepflichtversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 EStG)

Einkommen absichern

Krankentagegeld

Als Selbstständiger haben Sie keine Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel ab dem 15., 29. oder 43. Tag. Bis dahin müssen Ihre Rücklagen reichen.

  • Versicherbar ist höchstens Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit (§ 4 MB/KT)
  • Sinkt es dauerhaft, darf der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen, auch während einer Krankheit
  • Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit (§ 3 MB/KT)
Krankentagegeld berechnen

Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag. Dafür zahlen Sie Rechnungen bis zum vereinbarten Jahresbetrag selbst. Wählen Sie ihn so, dass Sie ihn auch in einem schwachen Jahr aus Ihren Rücklagen zahlen können.

  • Selbst bezahlte Rechnungen sind keine Sonderausgaben, der Beitrag schon
  • Wollen Sie den Selbstbehalt später senken, gilt das als Mehrleistung. Der Versicherer kann dafür einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 VVG)
Selbstbehalt berechnen

Vor dem Wechsel prüfen

Gründung

Sind die Einnahmen der ersten Jahre noch offen, prüfen Sie den Wechsel besonders gründlich. Zurück in die GKV führt meist nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Ab 55 ist die Rückkehr nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V).

  • Rechnen Sie den PKV-Beitrag auch mit einem schwachen Geschäftsjahr durch
  • Planen Sie Rücklagen für den Selbstbehalt und die Tage bis zum Krankentagegeld ein

Familie

In der PKV ist jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert, auch jedes Kind. In der GKV können Kinder und Ehepartner unter den Voraussetzungen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sein, unter anderem mit keinem oder geringem eigenen Einkommen (§ 10 SGB V).

  • Sind Sie privat versichert und verdienen mehr als Ihr gesetzlich versicherter Ehepartner und über der Versicherungspflichtgrenze, können die Kinder nicht beitragsfrei bei ihm mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V)
  • Neugeborene können Sie ohne Gesundheitsprüfung privat versichern, wenn Sie sie rechtzeitig anmelden (§ 198 VVG)
  • Für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner wird in der GKV ab 2028 ein Zuschlag fällig, mit Ausnahmen

FAQ

Häufige Fragen zur PKV für Selbstständige

Die wichtigsten Antworten zur PKV für Selbstständige.

Kann ich als Selbstständiger in die PKV wechseln?

Ja. Hauptberuflich Selbstständige können unabhängig vom Einkommen wählen. Ausnahmen gelten etwa für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Als freiwilliges Mitglied kündigen Sie die gesetzliche Kasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wirksam wird die Kündigung nur, wenn Sie innerhalb dieser Frist die neue Absicherung nachweisen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Wechseln Sie aus einer versicherungspflichtigen Anstellung in die Selbstständigkeit, können Sie den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse erklären (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Bekomme ich einen Zuschuss zum Beitrag?

Nein. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Selbstständige weder in der PKV noch in der GKV. Die Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung können Sie als Sonderausgaben absetzen (§ 10 EStG). Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen nicht dazu, den absetzbaren Anteil weist der Versicherer aus.

Was passiert bei schwankendem Einkommen?

Ihr PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Er steigt nicht mit einem guten Jahr und sinkt nicht mit einem schwachen. Beitragsanpassungen sind unabhängig davon möglich. Beim Krankentagegeld zählt dagegen das Einkommen: Sinkt Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen, darf der Versicherer den Tagessatz herabsetzen (§ 4 MB/KT). Wird das Geld dauerhaft knapp, können Sie in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln (§ 204 VVG) oder einen höheren Selbstbehalt wählen. Bleiben Beiträge trotz Mahnungen offen, ruht der Vertrag und Sie sind im Notlagentarif versichert, der im Wesentlichen nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände abdeckt (§ 193 VVG).

Kann ich später zurück in die GKV?

Meist nur, wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausüben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Ab 55 ist die Rückkehr nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V). Prüfen Sie den Wechsel deshalb auch mit Blick auf den Ruhestand.

Bereit für Ihren PKV-Vergleich?

Wenige Fragen in rund zwei Minuten. Danach meldet sich Ihr Berater mit einem Vergleich, der zu Ihrer Situation passt. Kostenlos und unverbindlich.

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