PKV Krankentagegeld 2026: Einkommen bei längerer Krankheit absichern
Nach sechs Wochen Krankheit endet für Angestellte die Gehaltszahlung. Gesetzlich Versicherte bekommen dann ein gedeckeltes Krankengeld, Privatversicherte ohne Krankentagegeld bekommen nichts. Ab wann die Lücke entsteht, wie groß sie ausfällt und woran sich Tagessatz und Karenzzeit bemessen.
Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiter. Am 43. Tag hört er damit auf. Ab da stellt sich die Frage, wovon Miete, Kreditraten und der eigene Versicherungsbeitrag bezahlt werden, und die Antwort fällt je nach Versicherung völlig unterschiedlich aus. Gesetzlich Versicherte rutschen ins Krankengeld, das gedeckelt ist. Privatversicherte bekommen das, was sie sich vorher als Krankentagegeld in den Vertrag geschrieben haben.
Ein gesetzliches Krankengeld kennt die PKV nicht. Den Einkommensersatz vereinbaren Sie selbst, über Tagessatz und Karenzzeit, und beides sollte zu Ihrem Einkommen und zu Ihrem Status passen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bei Krankheit weiter (§ 3 EntgFG). Danach endet die Lohnfortzahlung in aller Regel.
- Gesetzlich Versicherte bekommen anschließend Krankengeld, 2026 höchstens 135,63 € brutto pro Tag. Netto bleiben je nach Situation etwa 118 € pro Tag, also rund 3.540 € im Monat.
- In der PKV existiert dieser Baustein nur, wenn Sie ihn als Krankentagegeld vereinbart haben.
- Selbstständigen zahlt niemand sechs Wochen lang weiter. Bei ihnen entscheidet die Karenzzeit.
- Gehalt, Gewinn, PKV-Beitrag und Fixkosten verändern sich. Deshalb gehört die Höhe mindestens einmal im Jahr auf den Prüfstand.
Was das Krankentagegeld leistet
Die Kosten der Behandlung übernimmt Ihre PKV. Für das Geld, das während der Krankheit nicht hereinkommt, ist das Krankentagegeld zuständig. Es zahlt für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit einen festen Betrag, sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist. Diese Karenzzeit läuft ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, und bis sie um ist, fließt kein Geld.
Davon zu unterscheiden ist die Wartezeit. Sie zählt ab Versicherungsbeginn und beträgt nach § 3 MB/KT im Regelfall drei Monate, für Psychotherapie und einige weitere Leistungen acht Monate.
Viele halten den Baustein für einen Zusatz, den man auch weglassen kann. Eine Operation mit anschließender Reha, ein Unfall oder eine psychische Erkrankung ziehen sich aber oft über Monate. Ohne Einkommensersatz leben Sie in dieser Zeit von Rücklagen oder machen Schulden. Das Krankentagegeld sichert die Existenz.
Wann die Lücke entsteht
Angestellte: sechs Wochen, dann ist Schluss
§ 3 EntgFG gibt den Rahmen vor: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang weiter. Ab dem 43. Tag kommt von dort üblicherweise nichts mehr.
Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld nach § 44 SGB V. Die Höhe regelt § 47 SGB V: 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 % des Nettos. Gerechnet wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 69.750 € im Jahr liegt. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 135,63 € brutto am Tag, von dem noch Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Je nach persönlicher Situation bleiben etwa 118 € netto übrig, auf den Monat gerechnet ungefähr 3.540 €. Wer vorher spürbar mehr verdient hat, trägt die Differenz selbst.
Für Privatversicherte greift diese Rechnung gar nicht erst. Wer als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr verdient und in die PKV gewechselt ist, hat keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Ab Tag 43 kommt ohne Krankentagegeld nichts.
Dazu kommt ein Effekt, den viele übersehen. Solange der Arbeitgeber Gehalt zahlt, beteiligt er sich am PKV-Beitrag, 2026 mit höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung im Monat. Endet die Lohnfortzahlung, entfällt in aller Regel auch dieser Zuschuss. Der volle Beitrag läuft trotzdem weiter und muss aus dem Krankentagegeld bezahlt werden.
Welche Bausteine für Angestellte in der PKV sonst noch zählen, lesen Sie unter PKV-Leistungen für Angestellte.
Selbstständige: das Einkommen fällt sofort weg
Wer selbstständig arbeitet, hat niemanden, der sechs Wochen lang ein Gehalt überweist. Fällt die eigene Arbeitskraft aus, gehen die Einnahmen häufig sofort zurück. Die Kosten bleiben: privat Miete, Kredite und der Unterhalt der Familie, im Betrieb Büromiete, Leasing, Gehälter, Software und Versicherungen.
Der Zahlungsbeginn ist bei Selbstständigen deshalb keine Formalie. Wer wenig Rücklagen hat und dessen Einkommen ganz an der eigenen Person hängt, braucht einen frühen Beginn. Was Selbstständige in der PKV außerdem beachten sollten, steht unter PKV-Leistungen für Selbstständige.
Gesellschafter-Geschäftsführer: erst den Status klären
Hier hängt die richtige Lösung vom sozialversicherungsrechtlichen Status ab. Wer falsch eingeordnet wird, bekommt am Ende einen Tarifbaustein, der nicht zu seiner Lage passt. Diesen Punkt klären wir in der Beratung immer zuerst.
Die passende Karenzzeit
Bei Angestellten ist die Wahl meist einfach. Eine Karenzzeit von 42 Tagen schließt nahtlos an die Lohnfortzahlung an: Das Krankentagegeld beginnt an dem Tag, an dem der Arbeitgeber aufhört zu zahlen.
Bei Selbstständigen wird daraus eine Abwägung. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag, aber desto eher fließt Geld. Je länger sie ist, desto günstiger der Tarif, und desto länger müssen Sie aus eigener Tasche durchhalten.
| Karenzzeit | Passt zu | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| kurz | wenig Rücklagen, Einkommen hängt stark an Ihrer Person | teurer, aber der Schutz setzt früh ein |
| mittel | stabile Rücklagen, planbare Einnahmen | ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Risiko |
| lang | große Liquiditätsreserve | nur, wenn Sie die Wartezeit sicher aus eigenen Mitteln tragen können |
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Der bisherige Nettolohn ist nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist die Lücke, die bei mehreren Monaten Krankheit tatsächlich entsteht. Rechnen Sie dafür zusammen, was auch dann weiterläuft, wenn Sie nicht arbeiten: private Fixkosten wie Miete oder Kreditraten, Unterhaltspflichten und die Kosten für die Familie, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung, dazu die Sparraten für die Altersvorsorge.
Der Blick auf den Gehaltseingang allein täuscht. Während einer längeren Krankheit kommen oft Ausgaben hinzu, die es vorher nicht gab, und die Abzüge verteilen sich anders als im normalen Arbeitsmonat. Je höher das Gehalt, desto weniger taugt ein kleiner Tagessatz. 80 €, 100 € oder 120 € am Tag klingen zunächst nach viel, decken bei einem gehobenen Einkommen aber oft nicht einmal die laufenden Kosten.
Nach oben zieht der Vertrag eine Grenze. § 4 Abs. 2 MB/KT verbietet, dass das Krankentagegeld zusammen mit anderem Kranken- oder Krankentagegeld das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus dem Beruf übersteigt. Maßstab sind die letzten zwölf Monate vor Antragstellung oder vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, darf der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen, auch während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit (§ 4 Abs. 4 MB/KT).
Betriebliche Fixkosten mindern den Gewinn und damit das maßgebliche Nettoeinkommen. Über das Krankentagegeld lassen sie sich daher in der Regel nicht zusätzlich absichern. Dafür gibt es eigene Bausteine wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Die passende Höhe liegt also bei dem Betrag, den Sie mit Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen belegen können, und nicht bei „so viel wie möglich“.
Altersvorsorge und laufende Verträge
Eine Krankschreibung pausiert keinen Sparvertrag. Rentenversicherung, Basisrente, Depot-Sparplan oder Berufsunfähigkeitsversicherung wollen weiter bedient werden. Beim gesetzlichen Krankengeld werden bestimmte Sozialversicherungsbeiträge direkt abgezogen, beim privaten Krankentagegeld hängt es von Ihrer Situation ab, was am Ende auf dem Konto bleibt. Für die Planung brauchen Sie deshalb eine konkrete Zahl: Welcher Betrag muss jeden Monat ankommen, damit Ihre Finanzen stabil bleiben?
Typische Fehler aus der Beratung
In unserer Praxis wiederholen sich dieselben Muster, und meist steckt keine Nachlässigkeit dahinter. Beim Vergleich von PKV-Tarifen geht es um Arzt, Klinik und Zahn, der Einkommensersatz rutscht nach hinten.
- Der Tagessatz wurde vor Jahren festgelegt und seitdem nie an das gestiegene Einkommen angepasst.
- Die Karenzzeit ist zu lang für die vorhandenen Rücklagen.
- Der eigene PKV-Beitrag fehlt in der Rechnung, obwohl er während der Krankheit voll weiterläuft.
- Selbstständige kalkulieren nur die privaten Kosten und lassen die betrieblichen Fixkosten außen vor.
- Gesellschafter-Geschäftsführer werden falsch eingeordnet und bekommen den falschen Baustein.
- Gehalt, Gewinn und Familie haben sich verändert, das Krankentagegeld nicht.
Wann Sie die Höhe prüfen sollten
Der schlechteste Zeitpunkt für diese Prüfung ist die laufende Krankschreibung. Sinnvoll ist sie beim PKV-Abschluss, nach jeder deutlichen Einkommensveränderung, bei der Gründung einer Familie, beim Schritt in die Selbstständigkeit und im jährlichen Versicherungscheck. Ob Ihr aktueller Tarif zu Ihrer Situation passt, sehen wir uns gern in einem PKV-Vergleich an. Für Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Alle Beträge in diesem Beitrag beziehen sich auf das Jahr 2026. Die richtige Höhe für Ihren Fall ergibt sich erst aus Ihren eigenen Zahlen: Einkommen, Status, Rücklagen, PKV-Beitrag und laufende Verpflichtungen.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich mein Krankentagegeld ausgezahlt?
Sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist. Angestellte wählen meist den 43. Tag, weil der Arbeitgeber vorher sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlt. Selbstständige brauchen oft einen früheren Beginn, weil ihre Einnahmen schneller ausfallen.
Ich verdiene gut. Warum reicht mir das gesetzliche Krankengeld nicht?
Weil es gedeckelt ist. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 € brutto pro Tag, netto bleiben etwa 118 €. Das entspricht rund 3.540 € im Monat. Wer mehr verdient, muss die Differenz anders absichern. Privatversicherte haben ohnehin keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Ich bin selbstständig, brauche ich das wirklich?
In aller Regel ja. Niemand zahlt Ihnen sechs Wochen lang ein Gehalt weiter. Ohne ausreichende Rücklagen kann schon eine Krankheit von einigen Wochen die private und die betriebliche Liquidität gefährden.
Kann ich den Tagessatz später noch erhöhen?
Grundsätzlich ja. Viele Tarife enthalten eine Klausel, die nach einer Einkommenssteigerung eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt, meist innerhalb von zwei Monaten nach dem Nachweis. Ohne eine solche Klausel hängt die Erhöhung vom Versicherer, vom Tarif und von Ihrem Gesundheitszustand ab. Prüfen Sie den Tagessatz deshalb regelmäßig und melden Sie Einkommenssprünge zeitnah.