Versicherungspflichtgrenze 2027: 84.150 €, für Privatversicherte 80.550 €
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 auf 84.150 € im Jahr, das sind 7.012,50 € im Monat. Darin steckt neben der üblichen Anpassung an die Lohnentwicklung eine Sonderanhebung um 300 € im Monat, also 3.600 € im Jahr. So regelt es das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Zahlen stehen in der Rechengrößen-Verordnung 2027, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss noch zustimmen, vorgesehen ist das für November.
Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und substitutiv privat versichert ist, ist nach § 6 Abs. 8 SGB V n. F. nur von der Sonderanhebung ausgenommen. Für diese Gruppe gilt 2027 eine eigene Grenze von 80.550 €. Die Grenze von 77.400 € wird also nicht eingefroren, die reguläre Anpassung gilt auch hier.
Für die Praxis heißt das: Wer aus der gesetzlichen Kasse in die PKV wechseln will, braucht 2027 ein regelmäßiges Jahresgehalt über 84.150 €. Wer schon privat versichert ist, muss nur über 80.550 € liegen. Liegt das Gehalt darunter, wird auch ein Privatversicherter zum 1. Januar 2027 wieder versicherungspflichtig. In der PKV bleiben kann er dann nur mit einer Befreiung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, die er binnen drei Monaten beantragen muss und die nicht widerrufen werden kann.
Zu beachten ist außerdem der Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit: Wer die Grenze 2026 im laufenden Arbeitsverhältnis erstmals überschreitet, wird erst mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, und nur, wenn das Gehalt auch die Grenze für 2027 von 84.150 € übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ein Wechsel im Jahr 2026 ist für diese Gruppe nicht möglich.
Über eine Kündigung ist der Stichtag 31. Dezember 2026 inzwischen nicht mehr zu erreichen. Die Kündigung der Kasse wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Für einen Versicherungsbeginn am 1. Dezember 2026 musste sie bis 30. September bei der Kasse sein. Wer im Oktober kündigt, scheidet zum 31. Dezember aus und ist am Stichtag noch gesetzlich versichert.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt 2027 ebenfalls mit Sonderanhebung, auf 76.500 € im Jahr (6.375 € im Monat). Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und gut verdient, zahlt damit ab Januar spürbar mehr.
Quellen: Bundesregierung: Kabinett beschließt die Rechengrößen 2027 (7. Oktober 2026) · PKV-Verband, privat-patienten.de: Versicherungspflichtgrenze und Bestandsgrenze 2027 · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026 · § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit · § 8 SGB V, Befreiung von der Versicherungspflicht · § 175 SGB V, Kündigung der Mitgliedschaft