Kapitel 1
Was die private Krankenversicherung ist
Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip: Der Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die Leistungen sind für alle gleich und stehen im Gesetz. Wer mehr verdient, zahlt mehr, bekommt aber dasselbe.
Die private Krankenversicherung folgt dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang, den Sie wählen. Das Einkommen spielt keine Rolle. Die Leistungen stehen in Ihrem Vertrag, den Versicherungsbedingungen. Der Gesetzgeber kann sie nicht kürzen wie den Leistungskatalog der GKV. Bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung im Gesundheitswesen darf der Versicherer Bedingungen und Tarifbestimmungen aber mit Zustimmung eines Treuhänders anpassen (§ 203 Abs. 3 VVG).
Zwei praktische Unterschiede: In der PKV bekommen Sie Rechnungen von Arzt und Klinik, reichen sie ein und erhalten das Geld zurück. Und Sie bauen von Anfang an Altersrückstellungen auf, mit denen der Beitrag im Alter gedämpft wird. Rund 8,79 Millionen Menschen in Deutschland waren Ende 2025 privat vollversichert, so der Verband der Privaten Krankenversicherung.
Kapitel 2
Wer wechseln kann
Angestellte
Ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über 77.400 € (6.450 € im Monat). Regelmäßige Sonderzahlungen zählen mit. Wer die Grenze im laufenden Job überschreitet, wird zum Jahresende versicherungsfrei, wenn das Gehalt auch über der Grenze des Folgejahres liegt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wer neu über der Grenze einsteigt, ist es sofort.
PKV für AngestellteSelbstständige und Freiberufler
Keine Einkommensgrenze, freie Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV. Ausnahmen gelten für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse und in der Landwirtschaft.
PKV für SelbstständigeBeamte und Anwärter
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe 50 bis 80 % der Kosten. Die PKV versichert nur den Rest, deshalb sind die Beiträge niedrig. Anwärter bekommen besonders günstige Ausbildungstarife.
PKV für BeamteStudenten und Geschäftsführer
Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn befreien lassen, unwiderruflich (§ 8 SGB V). Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss gelten als selbstständig, Fremdgeschäftsführer wie Angestellte. Im Zweifel klärt ein Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung.
Zahlen 2026
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS)
- 77.400 €
- Versicherungspflichtgrenze, 6.450 € im Monat
- 69.750 €
- Beitragsbemessungsgrenze, 5.812,50 € im Monat
- 613,22 €
- Höchstzuschuss des Arbeitgebers im Monat: 508,59 € Kranken- plus 104,63 € Pflegeversicherung
§ 6 SGB V
Rechengrößen-Verordnung
§ 257 SGB V
Kapitel 3
Zahlen 2026
| Kennzahl | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 € im Jahr | § 6 SGB V |
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV | 69.750 € im Jahr | Rechengrößen-VO |
| Allgemeiner GKV-Beitragssatz | 14,6 % | § 241 SGB V |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | § 242a SGB V |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 %, Kinderlose plus 0,6 Punkte | § 55 SGB XI |
| GKV-Höchstbeitrag Kranken- plus Pflegeversicherung | 1.226,44 € im Monat, Kinderlose 1.261,31 € | rechnerisch aus den Sätzen |
| Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur PKV | 508,59 € plus 104,63 € im Monat, in Sachsen plus 75,56 € | § 257 SGB V, § 61 SGB XI |
Der GKV-Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, nicht bis zur Versicherungspflichtgrenze. Als Angestellter tragen Sie die Hälfte. Ausblick: 2027 steigen beide Grenzen zusätzlich um 300 € im Monat. Wer am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und substitutiv privat versichert ist, bleibt nach § 6 Abs. 8 SGB V n. F. nur von dieser Sonderanhebung verschont. Die reguläre Anpassung 2027 gilt auch für ihn, nach Prognose auf rund 81.000 € statt rund 84.600 €. Mehr unter Aktuell.
Kapitel 4
GKV oder PKV: die Unterschiede
| Punkt | Gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Beitrag | Prozentsatz vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € im Jahr) | Nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang. Unabhängig vom Einkommen. |
| Familie | Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind ohne eigenen Beitrag mitversichert (§ 10 SGB V). Ab 1. Januar 2028 kostet die Mitversicherung eines Partners einen Zuschlag von 2,5 Beitragssatzpunkten, mit Ausnahmen (§ 242b SGB V n. F.). | Jede Person hat einen eigenen Vertrag und Beitrag. Kinderbeiträge sind deutlich niedriger. |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt, änderbar durch Gesetz. Zuzahlungen bei Medikamenten, Klinik und Zahnersatz. | Vertraglich zugesagt und tarifabhängig: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker. |
| Abrechnung | Sachleistung: Sie zeigen die Karte, die Kasse zahlt die Praxis. | Kostenerstattung: Sie bekommen die Rechnung, reichen sie ein und erhalten das Geld zurück. |
| Beitragsentwicklung | Steigt mit Ihrem Einkommen, mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und mit der Beitragsbemessungsgrenze. | Steigt mit den Gesundheitskosten. Das Alter ist über Altersrückstellungen im Beitrag eingerechnet. |
| Rückkehr | Jederzeit versichert, solange Sie versicherungspflichtig sind. | Zurück in die GKV nur unter Bedingungen, ab 55 nur in Ausnahmen (§ 6 Abs. 3a SGB V). |
Was Sie in der GKV selbst zahlen
- Arznei-, Verband- und Hilfsmittel: 10 % Zuzahlung, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Packung (§ 61 SGB V). Ab 1. Januar 2027: 7,50 € bis 15 €
- Krankenhaus: 10 € je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Ab 1. Januar 2027: 15 € je Tag
- Zahnersatz: Festzuschuss von 60 % der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 % (§ 55 SGB V). Ab 1. Januar 2027: 50 %, mit Bonusheft 60 oder 65 %. Alles darüber zahlen Sie selbst
- Belastungsgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens im Jahr, bei chronisch Kranken 1 % (§ 62 SGB V)
Der Unterschied, der wirklich zählt
In der GKV steigt Ihr Beitrag automatisch mit dem Einkommen, mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze. In der PKV ist der Beitrag vom Einkommen entkoppelt. Dafür tragen Sie das Risiko steigender Gesundheitskosten selbst, gedämpft durch Rückstellungen und Entlastungsbausteine. Welches System für Sie günstiger ist, entscheidet sich über 30 Jahre, nicht im ersten.
Kapitel 5
Leistungen und worauf Sie in den Bedingungen achten
Was ein Tarif leistet, steht in seinen Bedingungen, nicht im Prospekt. Das sind die üblichen Bausteine, je nach Tarif unterschiedlich ausgeprägt.
Ambulant
- Freie Arztwahl, direkt zum Facharzt
- Abrechnung nach Gebührenordnung, keine Budgetgrenzen der Praxis
- Heilpraktiker je nach Tarif
- Sehhilfen und Vorsorge je nach Tarif
- Arzneimittel ohne Zuzahlung
Stationär
- Chefarztbehandlung in gehobenen Tarifen
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Rooming-in bei Kindern je nach Tarif
Zahn
- Zahnbehandlung je nach Tarif bis 100 %
- Zahnersatz und Implantate mit hohen Erstattungssätzen
- Professionelle Zahnreinigung
- Kieferorthopädie auch für Erwachsene, je nach Tarif
Weitere Bausteine
- Weltweiter Schutz im Ausland, oft bis zu zwölf Monate
- Kur und Reha je nach Tarif
- Krankentagegeld für den Einkommensschutz
- Beitragsentlastung im Alter
Sechs Punkte, die Sie in den Versicherungsbedingungen prüfen
Gebührenordnung
Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der GOÄ oder darüber hinaus? Spezialisten rechnen oft über dem Regelhöchstsatz ab.
Zahnstaffel
Viele Tarife begrenzen die Zahnleistung in den ersten Jahren. Wer bald Zahnersatz braucht, sollte die Staffel kennen.
Selbstbehalt
Ein jährlicher Selbstbehalt senkt den Beitrag. Als Angestellter tragen Sie ihn allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nur am Beitrag.
Optionsrechte
Das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Wertvoll für junge Versicherte.
Beitragsrückerstattung
Wer ein Jahr keine Rechnungen einreicht, bekommt bei vielen Tarifen Monatsbeiträge zurück. Lesen Sie, ob sie garantiert oder erfolgsabhängig ist.
Beitragsentlastung
Ein Baustein, der den Beitrag ab einem vereinbarten Alter senkt. Mehr dazu im Kapitel zum Alter.
Kapitel 6
PKV nach Berufsgruppe
Angestellte, Selbstständige und Beamte starten aus unterschiedlichen Ausgangslagen. Jede hat eine eigene Seite.
PKV für Angestellte
Arbeitgeberzuschuss nutzen und Leistungen verbessern
Mehr erfahrenPKV für Selbstständige
Flexible Tarife und Krankentagegeld für Ihr Einkommen
Mehr erfahrenPKV für Beamte
Beihilfe mit dem passenden Restkostentarif ergänzen
Mehr erfahrenBeitragsentlastungstarife
Altersrückstellungen für stabile Beiträge
Mehr erfahren
Kapitel 7
Beiträge, Arbeitgeberzuschuss und Steuer
Wie der Beitrag entsteht
Drei Faktoren: Ihr Alter beim Einstieg, Ihr Gesundheitszustand und der Tarif. Im Beitrag steckt von Anfang an ein Sparanteil, die Altersrückstellung, und zwischen 21 und 60 ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie (§ 149 VAG). Ab 65 finanziert dieser Zuschlag Beitragserhöhungen, erst ab 80 senken nicht verbrauchte Mittel den Beitrag unmittelbar (§ 150 Abs. 3 VAG). Das Einkommen ändert am Beitrag nichts, weder nach oben noch nach unten.
Arbeitgeberzuschuss
Angestellte bekommen die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgeber, höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (§ 257 SGB V). Der Zuschuss gilt auch für privat versicherte Ehepartner und Kinder, sofern diese nach § 10 SGB V familienversichert wären, und für den Beitragsentlastungstarif. In Sachsen liegt der Höchstzuschuss zur Pflege bei 75,56 €. Arbeitgeberzuschuss berechnen.
Steuer
Beiträge für die Basisabsicherung, also das Niveau der gesetzlichen Kasse, sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer fallen unter die begrenzten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Ihre Gesellschaft weist beide Anteile jedes Jahr getrennt aus.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Ein jährlicher Selbstbehalt senkt den Beitrag. Als Angestellter tragen Sie ihn allein, deshalb lohnt er sich für Sie seltener als für Selbstständige. Die Beitragsrückerstattung belohnt Jahre ohne eingereichte Rechnungen mit Monatsbeiträgen zurück, oft gestaffelt nach leistungsfreien Jahren. Beides gehört in die Rechnung, bevor Sie einen Tarif wählen.
Kapitel 8
PKV im Alter
Die Frage, die alle stellen. Die Antwort besteht aus vier Bausteinen, die zusammenwirken.
Altersrückstellungen und der Zuschlag
Jeder Beitrag enthält einen Sparanteil für das Alter. Dazu kommt zwischen 21 und 60 der gesetzliche Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie (§ 149 VAG). Ab 65 finanziert er Beitragserhöhungen, ab 80 senken nicht verbrauchte Mittel den Beitrag (§ 150 Abs. 3 VAG).
Beitragsentlastungstarif
Heute ein frei wählbarer Zusatzbeitrag, ab dem vereinbarten Alter ein vertraglich festgelegter Entlastungsbetrag auf den Beitrag. Angestellte bekommen darauf den Arbeitgeberzuschuss. Mehr dazu.
Weniger Bausteine im Ruhestand
Mit dem Renteneintritt entfällt das Krankentagegeld, der Gesamtbeitrag sinkt. Rentner erhalten außerdem einen Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV.
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Sie haben Anspruch auf den Wechsel in jeden Tarif derselben Gesellschaft mit gleichartigem Versicherungsschutz und nehmen die Rückstellungen mit. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Als Sicherheitsnetz gibt es den Basistarif, dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt ist (§ 152 VAG). Was bei einer Beitragserhöhung zu tun ist.
Kapitel 9
Besondere Lebenssituationen
Elternzeit und Mutterschutz
Der Arbeitgeberzuschuss knüpft an Arbeitsentgelt an. Nach Auskunft des PKV-Verbands entfällt er im Mutterschutz, und in der Elternzeit ohne Teilzeitarbeit ebenfalls. Viele Gesellschaften bieten für diese Zeit beitragsfreie Monate oder eine Anwartschaft an. Das klären Sie am besten vor der Geburt.
Arbeitslosigkeit
Mit Arbeitslosengeld werden Sie in der Regel wieder versicherungspflichtig. Wer mindestens fünf Jahre privat versichert war, kann sich auf Antrag befreien lassen und erhält einen Zuschuss der Agentur für Arbeit (§ 8 SGB V, § 174 SGB III).
Betriebliche Altersvorsorge
Entgeltumwandlung senkt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Liegt es dadurch unter der Versicherungspflichtgrenze, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Rechnen Sie das vor der Umwandlung durch.
Studium und Berufseinstieg
Studenten können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, unwiderruflich für das Studium (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Berufseinsteiger mit Gehalt über der Grenze sind ab dem ersten Tag versicherungsfrei. Ein früher Einstieg heißt niedriges Eintrittsalter und niedriger Beitrag.
Familienzuwachs
Ein Kind nehmen Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren Vertrag auf, wenn der Antrag spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt wird (§ 198 VVG). Voraussetzung ist, dass ein Elternteil zur Geburt mindestens drei Monate versichert war.
Selbstständigkeit oder Verbeamtung
Ihr Vertrag bleibt. Was sich ändert, sind Zuschuss, Krankentagegeld und bei Beamten die Beihilfe, für die Sie einen beihilfekonformen Tarif brauchen.
Kapitel 10
Häufige Fragen
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Angestellte werden wieder versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab 55 ist die Rückkehr nur in Ausnahmefällen möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V). Selbstständige kommen zurück, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, ebenfalls nur vor 55.
Was passiert mit der PKV bei einem Jobwechsel?
Der Vertrag bleibt bestehen. Der neue Arbeitgeber zahlt den Zuschuss weiter, solange Ihr Gehalt über der Grenze liegt.
Gibt es Wartezeiten?
Das Gesetz erlaubt allgemeine Wartezeiten von bis zu drei Monaten und bis zu acht Monaten für Zahn, Entbindung und Psychotherapie (§ 197 VVG). Die meisten Gesellschaften verzichten darauf, wenn eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Bei einem nahtlosen Vorvertrag besteht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch auf Anrechnung der dort verbrachten Zeit, wenn der Antrag binnen zwei Monaten gestellt wird (§ 197 Abs. 2 VVG).
Was bedeutet Kontrahierungszwang?
Im Basistarif muss jede Gesellschaft alle Berechtigten annehmen, ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss (§ 152 VAG). Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Für die normalen Tarife gilt der Zwang nicht.
Gibt es einen Höchstbeitrag in der PKV?
Nein, außer im Basistarif. Der normale Beitrag hängt vom Tarif ab. Was es gibt, sind die gesetzlichen Altersrückstellungen und der Zuschlag von 10 %, die den Anstieg im Alter dämpfen.
Wie unterscheiden sich Grund-, Komfort- und Top-Schutz?
Grundschutz sichert das Nötige ab, oft mit Mehrbettzimmer und Begrenzungen bei Zahn. Komfortschutz ergänzt Ein- oder Zweibettzimmer und höhere Zahnleistungen. Top-Schutz nimmt Chefarzt, Heilpraktiker und hohe Erstattungssätze dazu. Die Namen unterscheiden sich je Gesellschaft, die Bedingungen entscheiden.
Welche Rolle spielt das Eintrittsalter?
Der Beitrag wird für das Alter beim Einstieg kalkuliert, mit den Rückstellungen, die ab dann aufgebaut werden. Je jünger, desto niedriger der Beitrag, und das wirkt ein Leben lang.
Lohnt sich die PKV für Familien?
Das hängt von Einkommen, Kinderzahl und dem Status des Partners ab. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht, dafür sind Kinderbeiträge niedrig und der Arbeitgeberzuschuss gilt auch für sie. Bei mehreren Kindern und einem Einkommen bleibt die GKV oft günstiger.
Wie lange dauert der Wechsel?
Von der Anfrage bis zum Beginn vergehen meist ein bis drei Monate: Voranfrage, Antrag, Annahme, dann die Kündigung der Kasse, die zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt.
Fazit
Die PKV lohnt sich für Menschen, die dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, selbstständig sind oder Beihilfe bekommen, die gesund genug für eine gute Annahme sind und die für das Alter vorsorgen können. Sie lohnt sich nicht für Familien mit mehreren Kindern und einem Einkommen und nicht für jeden, dessen Gehalt knapp über der Grenze liegt. Der Beitrag von heute ist die kleinste Zahl in dieser Rechnung. Was zählt, ist die Beitragsentwicklung der Gesellschaft und ein Konzept, das sich mit Ihrem Leben ändern darf.
Quellen: SGB V (§§ 5, 6, 8, 10, 39, 55, 61, 62, 175, 241, 242a, 257), SGB XI (§ 55), VVG (§§ 19, 197, 198, 203 bis 205), VAG (§§ 149, 150, 152), GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, § 10 EStG, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Verband der Privaten Krankenversicherung, Zahlenbericht. Stand September 2026.