Beitrag und Kosten · Arbeitgeberzuschuss-Rechner
Wie viel zahlt Ihr Arbeitgeber zur PKV dazu?
Angestellte bekommen die Hälfte ihres PKV-Beitrags vom Arbeitgeber, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Stellen Sie Ihren Beitrag ein und sehen Sie, was für Sie übrig bleibt.
Ihr Ergebnis
Ihr Arbeitgeber zahlt im Monat
360,00 €
4.320,00 € im Jahr
- Ihr Beitrag gesamt
- 720,00 €
- Zuschuss Krankenversicherung
- 325,00 €
- Zuschuss Pflegeversicherung
- 35,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 360,00 €
Unter dem Höchstbetrag: Ihr Arbeitgeber trägt genau die Hälfte Ihres Beitrags.
Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
So viel zahlt der Arbeitgeber dazu
Angestellte, die wegen ihres Gehalts privat versichert sind, bekommen vom Arbeitgeber die Hälfte ihres Beitrags. Der Zuschuss ist gedeckelt auf das, was der Arbeitgeber in der gesetzlichen Versicherung höchstens zahlen würde: 2026 sind das 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung im Monat, in Sachsen 75,56 € zur Pflege.
- Angehörige: Beiträge für Ehepartner und Kinder zählen mit, wenn diese ohne die PKV in der gesetzlichen Kasse familienversichert wären, etwa weil sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben.
- Ohne Arbeitsentgelt kein Zuschuss: In der Elternzeit ohne Teilzeitarbeit oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung bei langer Krankheit entfällt der Zuschuss.
- Steuer: Bis zum Höchstbetrag ist der Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei.
Was das für Ihre Tarifwahl heißt
Liegt Ihr Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss, zahlt der Arbeitgeber jede Mehrleistung zur Hälfte mit. Darüber tragen Sie jeden zusätzlichen Euro allein. Wie Sie Zuschuss, Selbstbehalt und Entlastung im Alter sinnvoll kombinieren, klären wir im Gespräch.
Welcher Beitrag passt zu Ihrem Zuschuss?
Wir vergleichen Tarife für Ihre Situation und zeigen, was nach dem Arbeitgeberzuschuss für Sie übrig bleibt. Kostenlos und unverbindlich.
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