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Wer bereits versicherungsfrei ist und bis zum 31. Dezember 2026 in die PKV wechselt, bleibt 2027 von der Sonderanhebung um 3.600 € verschont. Für einen Beginn am 1. Dezember muss die Kündigung bis 30. September bei der Kasse sein.

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Wechsel prüfen · Wechsel-Check

Dürfen Sie in die private Krankenversicherung?

Angestellte brauchen ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Beamte nicht. Der Check zeigt in wenigen Sekunden, wo Sie stehen, mit Blick auf die Sonderanhebung 2027.

Ihre Angaben

Ihr beruflicher Status
Heute versichert
82.000 €

Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie pauschal bezahlten Überstunden, wenn sie mit hinreichender Sicherheit gezahlt werden. Erfolgsabhängige Boni zählen nicht.

86.000 €

Für den Wechsel zählt auch, ob Ihr Gehalt im nächsten Jahr über der dann gültigen Grenze liegt.

Ihr Ergebnis

Ergebnis

Voraussichtlich ja, zum 1. Januar 2027

Ihr Gehalt liegt 2026 über der Grenze und 2027 voraussichtlich auch über der erhöhten Grenze. Dann endet Ihre Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres 2026.

  • Im laufenden Jahr bleiben Sie pflichtversichert. Ein Wechsel ist erst zum 1. Januar 2027 möglich.
  • Die Grenze 2027 von rund 84.600 € ist eine Prognose, amtlich wird sie mit der Rechengrößen-Verordnung.
Grenze 2026
77.400 €
Grenze 2027, Prognose
84.600 €
2027 für Privatversicherte, Prognose
81.000 €

Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Die Versicherungspflichtgrenze

Angestellte sind gesetzlich versicherungspflichtig, bis ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 77.400 €. Die Pflicht endet nicht sofort, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur dann, wenn das Gehalt auch über der Grenze des nächsten Jahres liegt.

Was sich 2027 ändert

2027 steigt die Grenze wie jedes Jahr mit der Lohnentwicklung und zusätzlich einmalig um 3.600 € im Jahr. Prognosen gehen von rund 84.600 € aus.

Wer am 31. Dezember 2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und bereits privat versichert ist, ist nur von der Sonderanhebung ausgenommen. Für ihn gilt voraussichtlich eine Grenze von rund 81.000 €. Liegt das Gehalt 2027 darunter, wird auch er wieder versicherungspflichtig und kann nur mit einer unwiderruflichen Befreiung in der PKV bleiben.

Die amtlichen Werte für 2027 kommen mit der Rechengrößen-Verordnung. Bis dahin rechnet der Check mit Prognosen. Mehr dazu unter Aktuell.

Selbstständige und Beamte

Für Selbstständige und Beamte gibt es keine Einkommensgrenze. Selbstständige kündigen die gesetzliche Kasse mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Monats. Beamte bekommen Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur den restlichen Anteil privat.

Wechsel geplant? Lassen Sie uns den Zeitpunkt prüfen

Gerade rund um die Sonderanhebung 2027 entscheidet der Stichtag. Wir rechnen Ihre Situation kostenlos durch, bevor Sie etwas kündigen.

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