Wechsel prüfen · Wechsel-Check
Dürfen Sie in die private Krankenversicherung?
Angestellte brauchen ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Beamte nicht. Der Check zeigt in wenigen Sekunden, wo Sie stehen, mit Blick auf die Sonderanhebung 2027.
Ihr Ergebnis
Ergebnis
Voraussichtlich ja, zum 1. Januar 2027
Ihr Gehalt liegt 2026 über der Grenze und 2027 auch über der erhöhten Grenze. Dann endet Ihre Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres 2026.
- Im laufenden Jahr bleiben Sie pflichtversichert. Ein Wechsel ist erst zum 1. Januar 2027 möglich.
- Die Grenze 2027 von 84.150 € hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Grenze 2026
- 77.400 €
- Grenze 2027
- 84.150 €
- 2027 für Privatversicherte
- 80.550 €
Gilt für den gewöhnlichen Fall. Ab 55, bei Befreiungen, bei Sonderpflichten wie der Künstlersozialkasse oder wenn Sie aus einem anderen Grund versicherungsfrei sind, kann das Ergebnis anders ausfallen.
Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Die Versicherungspflichtgrenze
Angestellte sind gesetzlich versicherungspflichtig, bis ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 77.400 €. Die Pflicht endet nicht sofort, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur dann, wenn das Gehalt auch über der Grenze des nächsten Jahres liegt.
Was sich 2027 ändert
2027 steigt die Grenze wie jedes Jahr mit der Lohnentwicklung und zusätzlich einmalig um 3.600 € im Jahr. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 7. Oktober 2026 liegt sie dann bei 84.150 €.
Wer am 31. Dezember 2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und bereits privat versichert ist, ist nur von der Sonderanhebung ausgenommen. Für ihn gilt eine Grenze von 80.550 €. Liegt das Gehalt 2027 darunter, wird auch er wieder versicherungspflichtig und kann nur mit einer unwiderruflichen Befreiung in der PKV bleiben.
Amtlich werden die Werte für 2027 mit der Zustimmung des Bundesrats zur Rechengrößen-Verordnung, vorgesehen im November. Mehr dazu unter Aktuell.
Selbstständige und Beamte
Für Selbstständige und Beamte gibt es keine Einkommensgrenze. Selbstständige kündigen die gesetzliche Kasse mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Monats. Beamte bekommen Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur den restlichen Anteil privat.
Wechsel geplant? Lassen Sie uns den Zeitpunkt prüfen
Gerade rund um die Sonderanhebung 2027 entscheidet der Stichtag. Wir rechnen Ihre Situation kostenlos durch, bevor Sie etwas kündigen.
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