PKV optimieren · Beitragsentlastung-Rechner
Wann rechnet sich ein Beitragsentlastungstarif?
Heute ein kleiner Zusatzbeitrag, ab dem vereinbarten Alter ein niedrigerer PKV-Beitrag. Der Rechner stellt Ihren Eigenanteil bis dahin der späteren Entlastung gegenüber.
Ihr Ergebnis
Ihr Eigenanteil ist wieder heraus
nach 4,3 Jahren
Ab Entlastungsbeginn mit 67 haben Sie Ihren Eigenanteil nach rund 4,3 Jahren wieder heraus, also etwa mit 71. Erst danach entlastet der Tarif Sie unterm Strich.
- Ihr Eigenanteil im Monat
- 30 €
- Einzahlungsdauer
- 27 Jahre
- Eigenanteil bis zum Entlastungsbeginn
- 9.720 €
- Nettoentlastung im Monat danach
- 190 €
- Nettoentlastung pro Jahr
- 2.280 €
Ist der Höchstzuschuss schon ausgeschöpft, zahlt der Arbeitgeber auf den Baustein nichts dazu. Sie tragen ihn dann voll.
Nominal gerechnet, ohne Verzinsung, Inflation, Steuer und Zuschuss der Rentenversicherung. Keine Prognose für einen bestimmten Tarif. Eine feste Entlastung verliert über die Jahre an Kaufkraft.
Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
So funktioniert ein Beitragsentlastungstarif
Sie zahlen heute zusätzlich zu Ihrem PKV-Beitrag einen Beitrag für einen Entlastungsbaustein. Ab dem vereinbarten Alter, nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel mit 65, sinkt Ihr Beitrag um einen vertraglich festgelegten Betrag. Den Beitrag für den Baustein zahlen Sie in der Regel auch danach weiter. Entscheidend ist deshalb die Nettoentlastung: vereinbarte Entlastung minus weiterlaufender Beitrag. Beginn, Höhe und ob Sie die Entlastung später ändern können, regelt der jeweilige Tarif.
- Angestellte: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags zur Krankenversicherung, höchstens den gesetzlichen Höchstzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Baustein wird nur mitbezuschusst, soweit dieser Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ein nicht genutzter Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöht die Grenze nicht. Ab Rentenbeginn endet der Arbeitgeberzuschuss.
- Gesetzlicher Zuschlag: Unabhängig davon zahlen Vollversicherte vom 22. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf den Beitrag. Ab 65 finanziert er Beitragserhöhungen, ab 80 senken nicht verbrauchte Mittel den Beitrag.
- Früh ist günstiger: Je jünger Sie abschließen, desto kleiner ist der Beitrag für dieselbe Entlastung, weil länger angespart wird.
Worauf wir achten
Die Entlastung sollte zu Ihrer erwarteten Rente passen. Wir vergleichen die Angebote auch darauf, ob der Beitrag für den Baustein nach Entlastungsbeginn weiterläuft und ob und unter welchen Bedingungen der Tarif spätere Änderungen zulässt.
Wie viel Entlastung brauchen Sie im Alter?
Wir planen Ihren Beitrag im Ruhestand mit Ihnen: Entlastungstarif, Selbstbehalt und Rücklagen so kombiniert, dass es zu Ihrer Rente passt.
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