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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

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PKV optimieren · Beitragsentlastung-Rechner

Wann rechnet sich ein Beitragsentlastungstarif?

Heute ein kleiner Zusatzbeitrag, ab dem vereinbarten Alter ein niedrigerer PKV-Beitrag. Der Rechner stellt Ihren Eigenanteil bis dahin der späteren Entlastung gegenüber.

Ihre Angaben

40 Jahre
Entlastung ab
60 €

Steht im Angebot, zusätzlich zu Ihrem normalen PKV-Beitrag.

250 €

Um diesen Betrag sinkt Ihr Beitrag ab dem vereinbarten Alter.

Nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel der Fall. Was Ihr Tarif vorsieht, steht im Angebot.

Arbeitgeberzuschuss auf den Baustein

Nur für Angestellte und nur, solange der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.

Ihr Ergebnis

Ihr Eigenanteil ist wieder heraus

nach 4,3 Jahren

Ab Entlastungsbeginn mit 67 haben Sie Ihren Eigenanteil nach rund 4,3 Jahren wieder heraus, also etwa mit 71. Erst danach entlastet der Tarif Sie unterm Strich.

Ihr Eigenanteil im Monat
30 €
Einzahlungsdauer
27 Jahre
Eigenanteil bis zum Entlastungsbeginn
9.720 €
Nettoentlastung im Monat danach
190 €
Nettoentlastung pro Jahr
2.280 €

Nominal gerechnet, ohne Verzinsung, Inflation, Steuer und Zuschuss der Rentenversicherung. Keine Prognose für einen bestimmten Tarif. Eine feste Entlastung verliert über die Jahre an Kaufkraft.

Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.

So funktioniert ein Beitragsentlastungstarif

Sie zahlen heute zusätzlich zu Ihrem PKV-Beitrag einen Beitrag für einen Entlastungsbaustein. Ab dem vereinbarten Alter, nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel mit 65, sinkt Ihr Beitrag um einen vertraglich festgelegten Betrag. Den Beitrag für den Baustein zahlen Sie in der Regel auch danach weiter. Entscheidend ist deshalb die Nettoentlastung: vereinbarte Entlastung minus weiterlaufender Beitrag. Beginn, Höhe und ob Sie die Entlastung später ändern können, regelt der jeweilige Tarif.

  • Angestellte: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags zur Krankenversicherung, höchstens den gesetzlichen Höchstzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Baustein wird nur mitbezuschusst, soweit dieser Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ein nicht genutzter Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöht die Grenze nicht. Ab Rentenbeginn endet der Arbeitgeberzuschuss.
  • Gesetzlicher Zuschlag: Unabhängig davon zahlen Vollversicherte vom 22. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf den Beitrag. Ab 65 finanziert er Beitragserhöhungen, ab 80 senken nicht verbrauchte Mittel den Beitrag.
  • Früh ist günstiger: Je jünger Sie abschließen, desto kleiner ist der Beitrag für dieselbe Entlastung, weil länger angespart wird.

Worauf wir achten

Die Entlastung sollte zu Ihrer erwarteten Rente passen. Wir vergleichen die Angebote auch darauf, ob der Beitrag für den Baustein nach Entlastungsbeginn weiterläuft und ob und unter welchen Bedingungen der Tarif spätere Änderungen zulässt.

Wie viel Entlastung brauchen Sie im Alter?

Wir planen Ihren Beitrag im Ruhestand mit Ihnen: Entlastungstarif, Selbstbehalt und Rücklagen so kombiniert, dass es zu Ihrer Rente passt.

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