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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

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PKV optimieren · Krankentagegeld-Rechner

Wie viel Krankentagegeld brauchen Sie?

Wer privat versichert und länger krank ist, verliert mehr als das Nettogehalt: Nach sechs Wochen fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, und Rentenbeiträge zahlen Sie selbst. Der Rechner zeigt den Tagessatz, der diese Lücke schließt, auch für Selbstständige.

Ihre Angaben

Sie sind
7.000 €

Daraus ergeben sich die Rentenbeiträge: 18,6 % aus 80 % des Bruttogehalts, wobei das Gehalt nur bis 8.450,00 € zählt. Höchstens sind das 1.257,36 € im Monat (§ 166 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI).

4.500 €

Angestellte: Nettogehalt laut Abrechnung, ohne den Zuschuss zur Krankenversicherung. Selbstständige: durchschnittlicher Gewinn nach Steuern.

450 €

Steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung, 2026 höchstens 613,22 € im Monat.

Ihr Ergebnis

Empfohlener Tagessatz

199 € pro Tag

ab dem 43. Krankheitstag

Nettoeinkommen
4.500,00 €
Wegfallender Arbeitgeberzuschuss
450,00 €
Rentenbeiträge, selbst gezahlt
1.041,60 €
Einkommenslücke im Monat
5.991,60 €
Leistung im Monat
5.970 €
Obergrenze, wenn der Tarif nur das Netto zählt
150 € pro Tag

Versichern lässt sich höchstens Ihr Nettoeinkommen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Ob Zuschuss und Rentenbeiträge dazuzählen, regelt der Tarif. Zählt er nur das Netto, ist der untere Wert die Grenze, den Rest müssten Sie aus Rücklagen tragen.

Sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach fallen Gehalt und Zuschuss weg. Rentenbeiträge zahlen Sie nur, wenn Sie die Versicherungspflicht beantragen.

Orientierung, keine Beratung. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Was Privatversicherten bei langer Krankheit fehlt

Angestellte bekommen sechs Wochen lang ihr Gehalt weiter. Ab dem 43. Tag zahlt der Arbeitgeber weder Gehalt noch Zuschuss. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld und bleiben rentenversichert. Wer privat versichert ist, lebt vom Krankentagegeld und muss davon mehr bezahlen als sonst.

  • Nettoeinkommen: Davon bestreiten Sie weiter Ihren Lebensunterhalt.
  • Arbeitgeberzuschuss: Ihren PKV-Beitrag zahlen Sie ab der siebten Woche allein. Der Zuschuss beträgt 2026 höchstens 613,22 € im Monat.
  • Rentenbeiträge: Gesetzlich Versicherte bleiben mit dem Krankengeld automatisch rentenversichert, die Beiträge teilen sie sich mit der Krankenkasse (§ 170 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Privatversicherte bekommen kein Krankengeld und müssen die Versicherungspflicht beantragen, am besten binnen drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, damit sie rückwirkend gilt. Voraussetzung ist, dass sie im Jahr davor rentenversicherungspflichtig waren, möglich ist das für bis zu 18 Monate (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 SGB VI). Die Beiträge zahlen sie allein (§ 170 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI): 18,6 % aus 80 % des letzten Bruttogehalts, wobei das Gehalt nur bis 8.450,00 € zählt (§ 166 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI). Das sind 2026 höchstens 1.257,36 € im Monat.

Wie viel Krankentagegeld versicherbar ist

Das Krankentagegeld darf das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus dem Beruf nicht übersteigen. Was dabei als Nettoeinkommen zählt, regeln die Tarifbedingungen: Manche Versicherer rechnen den Arbeitgeberzuschuss und die Rentenbeiträge hinzu, andere nicht. Der Rechner zeigt deshalb auch den Tagessatz nur aus dem Netto. Beide Werte teilen den Monatsbetrag durch 30 und runden auf volle Euro ab.

  • Selbstständige wählen, ab welchem Tag das Krankentagegeld zahlt. Die Tage davor überbrücken sie aus Rücklagen. Maßgeblich ist der Gewinn nach Steuern.
  • Einkommen gesunken: Sinkt Ihr Nettoeinkommen dauerhaft, darf der Versicherer Tagessatz und Beitrag entsprechend herabsetzen.
  • Einkommen gestiegen: Viele Tarife erlauben dann eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie rechtzeitig beantragen.
  • Zum Vergleich: Das Krankengeld der gesetzlichen Kasse beträgt 70 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des Nettoeinkommens.

Ihr Einkommen richtig absichern

Wir stimmen Tagessatz, Leistungsbeginn und Beitrag auf Ihre Rücklagen ab und achten darauf, dass der Tarif mit Ihrem Einkommen mitwachsen kann.

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