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Gesundheitsprüfung

PKV-Gesundheits­prüfung: was wirklich gefragt wird

In der Regel keine ärztliche Untersuchung, sondern Fragen im Antrag: zu Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Die Antworten entscheiden über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss. Mit einer anonymen Risikovoranfrage kennen Sie die Voten der Gesellschaften zu Ihren Angaben, bevor ein Antrag existiert.

Im Video erklärt

Was die Gesundheitsprüfung fragt

Welche Fragen der Versicherer stellt, wie weit sie zurückreichen und wozu die anonyme Voranfrage vor dem Antrag dient.

Sprecherstimme mit KI erzeugt. Inhalt und Fachprüfung: Andreas Galli.
Sprechtext zum Mitlesen

Sie möchten in die private Krankenversicherung? Dann stellt Ihnen der Versicherer vorher Gesundheitsfragen. Darauf kommt es an.

Gefragt wird nach Erkrankungen, nach Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus, nach Medikamenten und Psychotherapie, dazu nach Größe, Gewicht und Zähnen. Jede Gesellschaft hat dabei ihr eigenes Formular.

Auch wie weit die Fragen zurückreichen, ist verschieden: je nach Bereich meist drei, fünf oder zehn Jahre. Fragt eine Gesellschaft fünf Jahre zurück, geben Sie eine Behandlung von vor sechs Jahren nicht an. Fragt sie zehn Jahre zurück, schon.

Innerhalb dieses Zeitraums geben Sie alles an, auch ausgeheilte Erkrankungen und einzelne Probesitzungen beim Psychotherapeuten. Fehlt etwas, kann der Versicherer später einen Zuschlag verlangen, kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.

Dieselbe Vorerkrankung bewertet jede Gesellschaft anders: normal angenommen, mit Zuschlag, mit Leistungsausschluss oder abgelehnt. Und eine offizielle Ablehnung kann spätere Anträge belasten.

Deshalb fragen wir vor dem Antrag anonym bei mehreren Gesellschaften an. Übermittelt werden nur Geburtsdatum, Beruf und Diagnosen, Ihr Name nicht. Die Rückmeldung kommt in der Regel innerhalb von sieben Tagen.

Ihre Gesundheitsangaben bereiten wir mit Ihnen auf und ordnen die Rückmeldungen gemeinsam ein. Kostenlos und unverbindlich. Ihren Vergleich starten Sie direkt hier auf der Seite.

Warum die PKV überhaupt fragt

Die gesetzliche Kasse rechnet nach dem Solidarprinzip: Der Beitrag hängt vom Einkommen ab, nicht von der Gesundheit. Die private Krankenversicherung rechnet nach dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und dem Risiko, das Sie mitbringen. Deshalb will die Gesellschaft vor dem Vertrag wissen, wie es Ihnen geht.

Wonach im Antrag gefragt wird

  • Ambulante Behandlungen: Arztbesuche, Diagnosen, laufende Behandlungen
  • Stationäre Aufenthalte und Operationen
  • Psychische Erkrankungen und Psychotherapie
  • Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen
  • Allergien und chronische Beschwerden
  • Zahnstatus, fehlende Zähne, angeratene Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Einlagen

Wie weit zurück gefragt wird

Die Zeiträume legt jede Gesellschaft selbst fest. Das sind typische Werte, maßgeblich ist der Antrag.

BereichZeitraum
Ambulante Behandlungen meist 3 Jahre
Stationäre Behandlungen meist 5 bis 10 Jahre
Psychotherapie und Psychiatrie meist 5 bis 10 Jahre
Zahnbehandlungen meist 3 Jahre

Was Sie angeben müssen, und was nicht

Die Faustregel: Alles, was im abgefragten Zeitraum ärztlich festgestellt oder behandelt wurde, gehört in den Antrag.

Angabepflichtig

  • Diagnostizierte Erkrankungen, auch wenn sie Ihnen harmlos vorkommen
  • Behandlungen, Operationen und Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente, die ärztlich verordnet wurden
  • Beschwerden, die zum Zeitpunkt des Antrags bestehen

In der Regel nicht angabepflichtig

  • Behandlungen außerhalb des abgefragten Zeitraums
  • Erkältungen und andere Bagatellen, wenn die Frage sie ausdrücklich ausnimmt
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund, wenn die Frage nur nach Erkrankungen und Behandlungen fragt

Maßgeblich sind Wortlaut und Zeitraum jeder einzelnen Frage (§ 19 Abs. 1 VVG). Im Zweifel angeben: Ein Zuviel schadet nicht, ein Zuwenig kann den Vertrag kosten.

Falsche Angaben sind teuer

Unvollständige oder falsche Antworten verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Die Gesellschaft kann dann vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, rückwirkend Zuschläge erheben oder Leistungen verweigern. Das fällt meist erst im Leistungsfall auf, also genau dann, wenn Sie die Versicherung brauchen.

Die vier möglichen Ergebnisse

  1. Normalannahme

    Die Gesellschaft nimmt Sie zum regulären Beitrag an, zum Beispiel wenn frühere Erkrankungen folgenlos ausgeheilt sind.

  2. Risikozuschlag

    Die Gesellschaft nimmt Sie an, verlangt aber einen Aufschlag auf den Beitrag. Fällt der Grund dafür später weg, können Sie verlangen, dass er angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG).

  3. Leistungsausschluss

    Eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil wird vom Schutz ausgenommen, der Rest ist versichert.

  4. Ablehnung

    Die Gesellschaft schätzt das Risiko als nicht kalkulierbar ein. Andere Gesellschaften können anders entscheiden, deshalb fragen wir bei mehreren an.

Unser Weg

Erst anonym anfragen, dann beantragen

Wer den Antrag zuerst stellt, erfährt das Ergebnis, wenn es zu spät ist. Wir drehen die Reihenfolge um.

  1. Gesundheitsangaben sammeln

    Für das erste Gespräch genügt eine Übersicht Ihrer Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre. Gemeinsam klären wir, was noch fehlt und ob ärztliche Befundberichte nötig sind. Bei Unsicherheit helfen die Patientenquittung Ihrer Kasse und die Unterlagen Ihrer Ärzte.

  2. Anonyme Risikovoranfrage

    Ist eine Voranfrage sinnvoll, schicken wir die Angaben ohne Ihren Namen an passende Gesellschaften. Eine ablehnende Rückmeldung ist dann keine Ablehnung eines Antrags, nach der spätere Anträge fragen.

  3. Voten vergleichen

    Die Gesellschaften antworten mit konkreten Voten zu Ihren Angaben: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Wir legen sie nebeneinander und erklären, unter welchen Voraussetzungen sie gelten.

  4. Tarif auswählen

    Erst jetzt entscheiden Sie, mit welchem Tarif und welcher Gesellschaft es weitergeht.

  5. Offiziellen Antrag stellen

    Anschließend stellen Sie den vollständigen Antrag bei der ausgewählten Gesellschaft. Wir gleichen die Angaben mit der Voranfrage ab und begleiten die Prüfung bis zur Entscheidung. Stimmen die Angaben überein und ist nichts Neues hinzugekommen, bildet das Votum eine verlässliche Grundlage.

FAQ

Fragen zur Gesundheits­prüfung

Ist die Gesundheitsprüfung eine ärztliche Untersuchung?

In der Regel beantworten Sie zunächst Fragen im Antrag. Je nach Ihren Angaben und dem gewünschten Schutz kann die Gesellschaft weitere Unterlagen, ärztliche Berichte oder eine Untersuchung verlangen, etwa bei bestimmten Diagnosen oder einem hohen Krankentagegeld.

Wie weit zurück wird gefragt?

Das legt jede Gesellschaft selbst fest. Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen und fünf bis zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie. Der genaue Zeitraum steht im Antrag.

Muss ich ausgeheilte Erkrankungen angeben?

Wenn sie im abgefragten Zeitraum behandelt wurden, ja, auch wenn sie ausgeheilt sind. Ob daraus ein Zuschlag folgt, ist eine andere Frage. Folgenlos ausgeheilte Erkrankungen führen oft zur Normalannahme.

Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Das ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Je nach Verschulden kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten, ihn rückwirkend anpassen oder bei Arglist anfechten, und das oft erst im Leistungsfall. In der Krankenversicherung hat sie dafür drei Jahre ab Vertragsschluss Zeit, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG, § 194 Abs. 1 VVG). Vollständige Angaben schützen Sie.

Was bringt die anonyme Risikovoranfrage?

Sie kennen die Voten der Gesellschaften zu Ihren Angaben, bevor ein Antrag existiert, und sehen, welche Gesellschaft Ihre Situation am günstigsten bewertet. Weil die Anfrage keinen Namen trägt, ist eine ablehnende Rückmeldung keine Ablehnung eines Antrags. Ein Votum gilt für die eingereichten Angaben: Entscheidend für den späteren Antrag ist, dass sie vollständig übereinstimmen, keine neuen Befunde hinzukommen und die im Votum genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Voranfrage dauert je nach Gesellschaft einige Tage bis wenige Wochen. Danach prüft die Gesellschaft den vollständigen Antrag. Stimmen die Angaben mit der Voranfrage überein, liegt ihre Einschätzung dafür bereits vor.

Wissen, woran Sie sind, bevor Sie sich bewerben

Wir bereiten Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen vor und fragen anonym bei mehreren Gesellschaften an. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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