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Wer bereits versicherungsfrei ist und bis zum 31. Dezember 2026 in die PKV wechselt, bleibt 2027 von der Sonderanhebung um 3.600 € verschont. Für einen Beginn am 1. Dezember muss die Kündigung bis 30. September bei der Kasse sein.

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Gesundheitsprüfung

PKV-Gesundheits­prüfung: was wirklich gefragt wird

Keine ärztliche Untersuchung, sondern Fragen im Antrag: zu Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Die Antworten entscheiden über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss. Mit einer anonymen Risikovoranfrage kennen Sie das Ergebnis, bevor ein Antrag existiert.

Warum die PKV überhaupt fragt

Die gesetzliche Kasse rechnet nach dem Solidarprinzip: Der Beitrag hängt vom Einkommen ab, nicht von der Gesundheit. Die private Krankenversicherung rechnet nach dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und dem Risiko, das Sie mitbringen. Deshalb will die Gesellschaft vor dem Vertrag wissen, wie es Ihnen geht.

Wonach im Antrag gefragt wird

  • Ambulante Behandlungen: Arztbesuche, Diagnosen, laufende Behandlungen
  • Stationäre Aufenthalte und Operationen
  • Psychische Erkrankungen und Psychotherapie
  • Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen
  • Allergien und chronische Beschwerden
  • Zahnstatus, fehlende Zähne, angeratene Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Einlagen

Wie weit zurück gefragt wird

Die Zeiträume legt jede Gesellschaft selbst fest. Das sind typische Werte, maßgeblich ist der Antrag.

BereichZeitraum
Ambulante Behandlungen meist 3 Jahre
Stationäre Behandlungen meist 5 bis 10 Jahre
Psychotherapie und Psychiatrie meist 5 bis 10 Jahre
Zahnbehandlungen meist 3 Jahre

Was Sie angeben müssen, und was nicht

Die Faustregel: Alles, was im abgefragten Zeitraum ärztlich festgestellt oder behandelt wurde, gehört in den Antrag.

Angabepflichtig

  • Diagnostizierte Erkrankungen, auch wenn sie Ihnen harmlos vorkommen
  • Behandlungen, Operationen und Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente, die ärztlich verordnet wurden
  • Beschwerden, die zum Zeitpunkt des Antrags bestehen

In der Regel nicht angabepflichtig

  • Erkältungen und Bagatellen, die folgenlos ausgeheilt sind
  • Behandlungen außerhalb des abgefragten Zeitraums
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund

Im Zweifel angeben. Ein Zuviel schadet nicht, ein Zuwenig kann den Vertrag kosten.

Falsche Angaben sind teuer

Unvollständige oder falsche Antworten verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Die Gesellschaft kann dann vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, rückwirkend Zuschläge erheben oder Leistungen verweigern. Das fällt meist erst im Leistungsfall auf, also genau dann, wenn Sie die Versicherung brauchen.

Die vier möglichen Ergebnisse

  1. Normalannahme

    Die Gesellschaft nimmt Sie zum regulären Beitrag an. Der häufigste Fall bei folgenlos ausgeheilten Erkrankungen.

  2. Risikozuschlag

    Die Gesellschaft nimmt Sie an, verlangt aber einen Aufschlag auf den Beitrag. Zuschläge lassen sich oft später überprüfen lassen.

  3. Leistungsausschluss

    Eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil wird vom Schutz ausgenommen, der Rest ist versichert.

  4. Ablehnung

    Die Gesellschaft schätzt das Risiko als nicht kalkulierbar ein. Andere Gesellschaften entscheiden oft anders, deshalb fragen wir bei mehreren an.

Unser Weg

Erst anonym anfragen, dann beantragen

Wer den Antrag zuerst stellt, erfährt das Ergebnis, wenn es zu spät ist. Wir drehen die Reihenfolge um.

  1. Gesundheitsdaten erfassen

    Sie stellen Diagnosen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre zusammen. Bei Unsicherheit helfen die Patientenakte beim Hausarzt und die Abrechnungen Ihrer Kasse.

  2. Anonyme Risikovoranfrage

    Wir schicken die Angaben ohne Ihren Namen an mehrere Gesellschaften. Eine Ablehnung kann so nicht auf Sie zurückfallen.

  3. Rückmeldungen vergleichen

    Die Gesellschaften antworten mit Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Wir legen die Antworten nebeneinander.

  4. Tarif auswählen

    Erst jetzt entscheiden Sie, mit welchem Tarif und welcher Gesellschaft es weitergeht.

  5. Offiziellen Antrag stellen

    Der Antrag geht an die Gesellschaft, die bereits zugesagt hat. Überraschungen sind damit ausgeschlossen.

FAQ

Fragen zur Gesundheits­prüfung

Ist die Gesundheitsprüfung eine ärztliche Untersuchung?

Nein. Sie beantworten Fragen im Antrag. Nur in Einzelfällen, etwa bei hohen Versicherungssummen oder bestimmten Diagnosen, fordert die Gesellschaft ärztliche Berichte oder eine Untersuchung an.

Wie weit zurück wird gefragt?

Das legt jede Gesellschaft selbst fest. Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen und fünf bis zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie. Der genaue Zeitraum steht im Antrag.

Muss ich ausgeheilte Erkrankungen angeben?

Wenn sie im abgefragten Zeitraum behandelt wurden, ja, auch wenn sie ausgeheilt sind. Ob daraus ein Zuschlag folgt, ist eine andere Frage. Folgenlos ausgeheilte Erkrankungen führen oft zur Normalannahme.

Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Das ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Die Gesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten, rückwirkend anpassen oder Leistungen verweigern, oft Jahre später im Leistungsfall. Vollständige Angaben schützen Sie.

Was bringt die anonyme Risikovoranfrage?

Sie kennen das Ergebnis, bevor ein Antrag existiert. Weil die Anfrage keinen Namen trägt, kann eine ablehnende Antwort nicht auf Sie zurückfallen. Und Sie sehen, welche Gesellschaft Ihre Situation am fairsten bewertet, denn die Unterschiede sind groß.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Voranfrage dauert je nach Gesellschaft einige Tage bis wenige Wochen. Der offizielle Antrag geht danach schneller, weil die Prüfung im Kern schon gelaufen ist.

Wissen, woran Sie sind, bevor Sie sich bewerben

Wir bereiten Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen vor und fragen anonym bei mehreren Gesellschaften an. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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