Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung - So geht's (2026 Update)
Eine Vorerkrankung schließt die private Krankenversicherung nicht aus. Was die Gesundheitsprüfung abfragt, wie die anonyme Risikovoranfrage funktioniert, wann Risikozuschläge fällig werden und welche Wechselwege 2026 offenstehen.
Drei Jahre ambulante Behandlungen, fünf Jahre stationäre, bei Psychotherapie fünf bis zehn Jahre: In diesem Rahmen fragen die meisten PKV-Anträge Ihre Krankengeschichte ab. Wer eine Vorerkrankung mitbringt, rechnet deshalb oft mit einer Ablehnung oder einem hohen Risikozuschlag. Beides trifft seltener zu als angenommen. Es kommt darauf an, wie die Gesundheitsprüfung abläuft, was eine anonyme Risikovoranfrage leistet und worauf es bei der Tarifwahl ankommt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Außerhalb von Basistarif und Kindernachversicherung führt jede PKV eine Gesundheitsprüfung durch. Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, zu welchen Bedingungen Versicherer Sie auf Grundlage Ihrer Angaben aufnehmen würden, bevor Sie einen Antrag stellen.
- Nicht jede Vorerkrankung führt zu einem Zuschlag oder zur Ablehnung, und dasselbe Risiko bewerten die Gesellschaften unterschiedlich.
- Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten. Antworten Sie deshalb vollständig und wahrheitsgemäß.
Was die Gesundheitsprüfung abfragt
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) prüft die private vor Vertragsabschluss Ihren Gesundheitszustand. Das ist rechtlich erlaubt und dient der Risikoeinschätzung. Gefragt wird nach Arztbesuchen und Behandlungen der abgefragten Jahre, nach chronischen Erkrankungen, nach Operationen und Krankenhausaufenthalten, nach Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen, nach Psychotherapien und psychiatrischen Behandlungen, dazu Größe, Gewicht und BMI. Welche Fragen die Gesellschaften im Einzelnen stellen und wie die anonyme Voranfrage abläuft, steht auf unserer Seite zur Gesundheitsprüfung.
Wichtig: Sie müssen wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Welche Folgen eine Anzeigepflichtverletzung hat, hängt vor allem davon ab, wie weit Sie sie zu vertreten haben.
Kündigen kann der Versicherer eine Krankheitskostenversicherung, mit der Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllen, nicht (§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG). Trifft Sie kein Verschulden, bleibt es beim Vertrag, wie er geschlossen wurde (§ 19 Abs. 3 Satz 1, § 194 Abs. 1 Satz 3 VVG). Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend so anpassen, wie er ihn in Kenntnis der Umstände geschlossen hätte, etwa mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Bei grober Fahrlässigkeit gilt dasselbe, wenn er Sie in Kenntnis der Umstände zu anderen Bedingungen versichert hätte, sonst kann er zurücktreten. Bei Vorsatz kann er zurücktreten, selbst wenn er Sie zu anderen Bedingungen genommen hätte (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG).
Nach einem Rücktritt muss er für einen schon eingetretenen Versicherungsfall nur zahlen, wenn der verschwiegene Umstand dafür nicht ursächlich war. Bei Arglist entfällt auch das (§ 21 Abs. 2 VVG). Arglistige Täuschung berechtigt ihn außerdem, den Vertrag anzufechten (§ 22 VVG). Seine Rechte aus § 19 VVG erlöschen in der Krankenversicherung nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 194 Abs. 1 Satz 4, § 21 Abs. 3 Satz 2 VVG).
Welche Vorerkrankungen wie ins Gewicht fallen
Als Vorerkrankung gilt jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die vor Vertragsabschluss bestand. Grob sortieren die Versicherer in drei Gruppen.
Folgenlos bleibt in der Regel, was ausgeheilt ist: kurze Erkältungen und Grippen, eine einmalige Sportverletzung ohne Restbeschwerden, eine Sehschwäche mit Brille oder Kontaktlinsen, dazu übliche Zahnbehandlungen wie Füllungen und Prophylaxe.
Individuell bewertet wird die mittlere Gruppe. Dazu gehören Allergien wie Heuschnupfen oder Lebensmittelallergien, Rückenprobleme bis hin zu Bandscheibenvorfall und Ischias, Migräne, eine gut eingestellte Schilddrüsenerkrankung und eine abgeschlossene Psychotherapie, die länger zurückliegt.
Schwerer wiegen Krebs, auch in Remission, Herzerkrankungen wie Herzinfarkt oder Bypass, Diabetes Typ 1 und Typ 2, chronische Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sowie schwere psychische Erkrankungen, etwa eine Depression oder ein Burnout mit stationärem Aufenthalt. Hier stehen Risikozuschlag oder Ablehnung im Raum.
Wichtig: Einheitlich ist diese Bewertung nicht. Was bei Versicherer A zu einem Risikozuschlag führt, akzeptiert Versicherer B vielleicht ohne Einschränkung. Deshalb lohnt sich der Vergleich.
Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung
Vier Ausgänge sind möglich. Bei der Normalannahme nimmt die PKV Sie ohne Einschränkungen auf, der Vertrag kommt zustande wie beantragt. Ein Risikozuschlag bedeutet Aufnahme gegen Mehrbeitrag, etwa 20 Prozent, und Sie können ihn annehmen oder weiter vergleichen. Bei einem Leistungsausschluss versichert die PKV bestimmte Erkrankungen nicht, was Sie akzeptieren oder bei einem anderen Versicherer gegenprüfen können. Führt die Prüfung zur Ablehnung, kommt in diesem Tarif kein Vertrag zustande. Je nach Situation bleiben dann der Basistarif, sofern Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, für berechtigte Beamte innerhalb der Frist die Öffnungsaktion und für gesetzlich Versicherte der Verbleib in der GKV.
Beispiel: Risikozuschlag
Angenommen, Ihr Bluthochdruck ist medikamentös gut eingestellt, und die PKV bietet Ihnen den Tarif mit 20 Prozent Risikozuschlag an. Aus 450 € Normalbeitrag im Monat werden dann 540 €, also 90 € mehr.
Ob sich das rechnet, lässt sich nur im Einzelfall sagen. In diesem frei gewählten Zahlenbeispiel stünden 540 € einem GKV-Beitrag von 820 € gegenüber. Die Pflegeversicherung ist darin nicht enthalten, und der PKV-Beitrag wird über die Jahre angepasst. Eine Ersparnis für die Zukunft lässt sich daraus nicht ableiten.
Tipp: Selbstbeteiligung als Stellschraube
Einen Risikozuschlag können Sie oft über eine höhere Selbstbeteiligung ausgleichen. Statt 0 € Selbstbehalt wählen Sie zum Beispiel 900 € pro Jahr. Das senkt den Monatsbeitrag spürbar.
Die anonyme Risikovoranfrage
Bevor ein Antrag das Haus verlässt, sollte geklärt sein, wer Sie überhaupt aufnimmt. Genau dafür gibt es die anonyme Voranfrage. Als ungebundene Makler stellen wir Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert bei mehreren PKV-Gesellschaften vor, die Versicherer prüfen Ihr Risiko und teilen uns mit, ob und zu welchen Konditionen sie Sie aufnehmen würden. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht, wir werden im Abschlussfall vom Versicherer über die Courtage vergütet.
Die Anfrage läuft ohne Ihren Namen und ohne Ihre Anschrift. Übermittelt werden Ihre Gesundheitsangaben, nicht Ihre Identität. Sie gehen keine Verpflichtung ein und entscheiden erst, wenn die Rückmeldungen vorliegen. Am Ende liegen die Voten mehrerer Versicherer vor, also konkrete Aussagen, ob und mit welchem Zuschlag oder Ausschluss sie Sie auf Grundlage Ihrer Angaben aufnehmen würden. Ein Vertrag ist das noch nicht. Für den anschließenden Antrag kommt es darauf an, dass Ihre Angaben vollständig mit der Voranfrage übereinstimmen, nichts Neues hinzugekommen ist und die im Votum genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Und es entsteht keine förmliche Ablehnung, auf die ein späterer Antrag Sie ansprechen könnte.
Praxis-Tipp: Stellen Sie mit Vorerkrankungen nicht als Erstes einen förmlichen Antrag. Nach früheren Ablehnungen fragen viele Anträge ausdrücklich. Die anonyme Voranfrage gehört an den Anfang.
Typische Krankheitsbilder und ihre Bewertung
- Diabetes Typ 1 und 2: in der Regel Zuschlag oder Ablehnung, je nach Typ, Einstellung und Folgeerkrankungen.
- Krebs: meist Ablehnung, auch in Remission und abhängig vom Zeitraum.
- Multiple Sklerose: in den regulären Tarifen meist Ablehnung.
- Depression: individuelle Bewertung. Oft müssen mehrere Jahre seit Ende der Behandlung vergangen sein. Mehr dazu im Artikel PKV mit Psychotherapie oder Depression.
- Asthma: Risikozuschlag, je nach Medikation.
- Bluthochdruck: Risikozuschlag, individuell je nach Einstellung.
- Rücken und Bandscheibe: Zuschlag oder Leistungsausschluss.
- Allergien und Sehschwäche: meist problemlos akzeptiert.
Risikozuschläge rechnen die Gesellschaften in der Regel prozentual auf den Beitrag, nicht als festen Eurobetrag. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Tarif und vom Einzelfall ab.
Auch nach einer Ablehnung gibt es Wege
Der Basistarif steht nach einer Ablehnung nicht automatisch jedem offen. Aufnehmen muss der Versicherer die Personen, die § 193 Abs. 5 VVG nennt. Das sind freiwillig gesetzlich Versicherte, allerdings nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem ihre Wechselmöglichkeit begonnen hat. Dazu kommen Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der GKV versicherungspflichtig noch freiwillig gesetzlich versichert sind und noch keine private Krankheitskostenversicherung haben, außerdem Beihilfeberechtigte für den ergänzenden Schutz und Privatversicherte, deren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 geschlossen wurde. Innerhalb dieses Kreises gilt ein Kontrahierungszwang: Der Versicherer darf weder einen Risikozuschlag verlangen noch Leistungen ausschließen (§ 203 Abs. 1 VVG). Ablehnen darf er nur, wenn er einen früheren Vertrag mit Ihnen wegen arglistiger Täuschung oder Drohung angefochten hat oder wegen einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung zurückgetreten ist. Die Leistungen sind mit denen der GKV vergleichbar, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt.
Für Beamtinnen und Beamte kommt außerdem die Öffnungsaktion der PKV in Betracht, aber nur für Berechtigte, innerhalb der maßgeblichen Frist und bei teilnehmenden Versicherern. Berechtigt sind vor allem Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger, die sich erstmals privat vollversichern, sowie Angehörige, die erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden. Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen, und nicht jede spätere Statusänderung eröffnet eine neue Frist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung aufgenommen, ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Gewähren muss diese Bedingungen der Versicherer, bei dem Sie den verbindlichen Erstantrag stellen. Die Reihenfolge der Anträge sollte deshalb geklärt sein, bevor Sie etwas unterschreiben.
Abfragezeiträume: Je nach Gesellschaft und Leistungsart werden unterschiedliche Zeiträume abgefragt, üblich sind drei Jahre ambulant, fünf Jahre stationär und fünf bis zehn Jahre bei Psychotherapie. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der jeweiligen Antragsfrage.
5 Strategien für den PKV-Wechsel mit Vorerkrankung
- Beginnen Sie mit der anonymen Risikovoranfrage und lassen Sie Ihre Daten unverbindlich prüfen.
- Vergleichen Sie mehrere Versicherer, denn die Bewertungen unterscheiden sich deutlich.
- Verbessern Sie Ihren Gesundheitszustand, wo es geht. Manchmal hilft es, vor der Anfrage Gewicht zu reduzieren oder mit dem Rauchen aufzuhören.
- Prüfen Sie, ob ein Leistungsausschluss für Sie tragbar ist. Ein Ausschluss für den Rücken kann besser sein als ein hoher Aufschlag Monat für Monat.
- Manchmal ist Warten die bessere Strategie. Liegt eine Behandlung außerhalb des abgefragten Zeitraums, müssen Sie sie nicht mehr angeben. Welcher Zeitraum gilt, steht in der jeweiligen Antragsfrage.
Die 5 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Falsche Angaben im Antrag. Was daraus folgt, hängt von Verschulden und Ursachenzusammenhang ab und reicht bis zu Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags (§§ 19, 21, 22 VVG).
- Der direkte Antrag. Die PKV ist zwar nicht an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft angeschlossen, eine Ablehnung wirkt aber überall dort nach, wo ein späterer Antrag danach fragt.
- Nur einen Anbieter anfragen. So verschenken Sie die Chance auf bessere Konditionen.
- Ohne Beratung entscheiden. Für Laien ist die Prüfung zu komplex.
- Den Abfragezeitraum ignorieren. Wer ihn nicht kennt, gibt zu viel oder zu wenig preis.
Risikovoranfrage starten
Wir stellen die anonyme Risikovoranfrage für Sie bei mehreren PKV-Gesellschaften. So sehen Sie vor dem Antrag, wo Sie voraussichtlich angenommen werden und zu welchen Bedingungen. Melden Sie sich dafür bei uns. Die Anfrage läuft ohne Ihren Namen und ohne Ihre Anschrift und ist für Sie unverbindlich. Für Sie entstehen keine Kosten, wir werden im Abschlussfall vom Versicherer über die Courtage vergütet. Wie das funktioniert, steht unter Beratung und Vergütung.
Über uns: Wir von den pkvlern sind ungebundene PKV-Experten. Wir helfen Ihnen, die passende PKV zu finden, auch in schwierigen Fällen mit Vorerkrankungen.
Quellen
- § 19 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht
- § 21 VVG, Ausübung der Rechte des Versicherers
- § 22 VVG, arglistige Täuschung
- § 193 VVG, Versicherungspflicht und Basistarif
- § 194 VVG, anzuwendende Vorschriften in der Krankenversicherung
- § 203 VVG, Beitragsberechnung und Annahmezwang im Basistarif
- § 206 VVG, Kündigung des Versicherers
- PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte, Öffnungsaktion
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige, Öffnungsaktionen (Broschüre, Stand Januar 2026)
- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Hinweis- und Informationssystem (HIS)