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Die Vorteile der PKV: Alters­rück­stellungen für finanzielle Sicherheit im Alter

Veröffentlicht am Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Titelbild: Wie die PKV für das Alter vorsorgt. 10 %: Gesetzlicher Zuschlag bis zum 60. Lebensjahr.

Ein Teil des PKV-Beitrags wird für das Alter zurückgelegt, dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag. Beides dämpft den altersbedingten Anstieg, hält den Beitrag aber nicht konstant.

Auf der Gehaltsabrechnung fällt der Unterschied zuerst auf: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht vom Einkommen ab. Eine Gehaltserhöhung ändert daran nichts. Dafür folgt der Beitrag einer eigenen Kalkulation, in der ein Teil des Geldes nicht für die laufenden Rechnungen bestimmt ist, sondern für das Alter zurückgelegt wird.

Was in der PKV anders ist

Den Versicherungsschutz stellen Sie sich selbst zusammen, etwa über einen Selbstbehalt oder über zusätzliche Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen. Der vereinbarte Leistungsumfang steht im Vertrag, und der Gesetzgeber kann ihn nicht kürzen wie den Leistungskatalog der GKV. Für das Alter kommen zwei Bausteine hinzu, die Alterungsrückstellung und ein gesetzlicher Zuschlag. Beide sollen den altersbedingten Anstieg des Beitrags dämpfen. Was sie dabei leisten können, hat Grenzen.

Ein Teil des Beitrags wird zurückgelegt

Der Fachbegriff dafür lautet Alterungsrückstellung. Ein Teil Ihres Beitrags geht nicht in die laufenden Rechnungen, sondern in einen Bestand, mit dem der Versicherer das mit dem Alter wachsende Wagnis abdeckt (§ 1 Abs. 6 MB/KK). In jungen Jahren zahlen Sie damit mehr, als Ihre Behandlungen im Durchschnitt kosten, im Alter weniger.

Wie viel dabei zusammenkommt, hängt auch von der Zeit ab. Nach Angaben des PKV-Verbands legte die Branche 2022 rund 26 Prozent ihrer Beitragseinnahmen zurück, und diese Mittel werden verzinst. Je früher Sie einsteigen, desto länger wächst der Bestand.

Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen Versicherte in der Krankheitskosten-Vollversicherung zusätzlich 10 Prozent der Bruttoprämie als gesetzlichen Zuschlag (§ 149 VAG). Erhoben wird er von dem Jahr an, das auf den 21. Geburtstag folgt, bis zum Ende des Jahres, in dem der 60. Geburtstag liegt. Für Krankentagegeld, Pflegepflicht- und Zusatzversicherungen fällt er nicht an, ebenso wenig unter anderem bei befristeten Verträgen und im Notlagentarif.

Verwendet wird das Geld später gestaffelt. Ab 65 finanziert es Beitragserhöhungen, und erst ab 80 senken nicht verbrauchte Mittel den Beitrag unmittelbar (§ 150 Abs. 3 VAG). Gebremst werden Erhöhungen also nur, soweit die angesparten Mittel reichen.

Was das leistet und wo es aufhört

Beides dämpft den Anstieg, der aus dem höheren Alter folgt. Konstant hält es den Beitrag nicht.

Denn angepasst wird auch aus einem zweiten Grund. Weichen die tatsächlichen Leistungsausgaben dauerhaft von den kalkulierten ab, muss der Versicherer die Prämie überprüfen und gegebenenfalls anheben (§ 203 Abs. 2 VVG). Das trifft alle Altersgruppen. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Beiträge nach Angaben des PKV-Verbands für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich rund 13 Prozent.

Über lange Zeiträume liegen die Steigerungsraten beider Systeme nahe beieinander. Der PKV-Verband nennt für 2006 bis 2026 durchschnittlich 3,4 Prozent im Jahr für die PKV und 3,9 Prozent für die GKV. Das sind Verbandsangaben und ein Durchschnitt über die gesamte Branche. Für einen einzelnen Tarif ist damit nichts versprochen.

Wer den Beitrag im Alter zusätzlich begrenzen will, kann einen Beitragsentlastungstarif prüfen. Wie der funktioniert, steht in unserem Beitrag zur PKV-Beitragsentlastung.

Quellen

Wenn Sie wissen möchten, wie das in Ihrem Fall aussieht, fordern Sie einen PKV-Vergleich an. Für Sie entstehen dabei keine Kosten, wir werden im Abschlussfall vom Versicherer über die Courtage vergütet. Einzelheiten stehen unter Beratung und Vergütung.

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