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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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PKV-Lexikon

Private Pflegepflichtversicherung

Auch: Pflegepflichtversicherung, Pflege-Pflichtversicherung, PPV

Pflichtversicherung für Privatversicherte gegen Pflegebedürftigkeit, mit Leistungen wie in der sozialen Pflegeversicherung und Aufnahmepflicht.

Mit dem Vertrag über die private Krankenversicherung entsteht eine zweite Pflicht. Wer bei einem privaten Unternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss sich dort auch gegen Pflegebedürftigkeit versichern (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Ein anderes Unternehmen dürfen Sie dafür innerhalb von sechs Monaten wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Die Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein, statt Sachleistungen gibt es eine Kostenerstattung in gleicher Höhe. Den Pflegegrad stellt der Versicherer nach denselben Maßstäben fest wie eine Pflegekasse (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Beamte mit Beihilfe versichern nur einen Anteil. Dessen Leistungen ergänzen die Beihilfe, die sich aus den Bemessungssätzen des § 46 Abs. 2 und 3 BBhV ergibt, zum vollen Schutz (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

Was der Versicherer nicht darf

Er muss Sie aufnehmen, darf Vorerkrankungen nicht ausschließen und keine längeren Wartezeiten verlangen als die soziale Pflegeversicherung (§ 110 Abs. 3 SGB XI). Solange diese Aufnahmepflicht besteht, kann er weder zurücktreten noch kündigen (§ 110 Abs. 4 SGB XI). Kinder sind unter denselben Voraussetzungen wie dort beitragsfrei mitversichert (§ 110 Abs. 3 Nr. 6 SGB XI).

Den Beitrag kalkuliert der Versicherer laut PKV-Verband nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und bildet Alterungsrückstellungen. Nach dem Geschlecht darf er ihn nicht staffeln (§ 110 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI). Die Beiträge ohne Kosten ermitteln alle Anbieter in einem gemeinsamen Ausgleichssystem nach denselben Kalkulationsgrundlagen (§ 111 Abs. 1 SGB XI). Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen, im Beihilfetarif die Hälfte davon (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, Abs. 3 Nr. 5 SGB XI).

Arbeitgeberzuschuss und Wechsel des Anbieters

Als Angestellter bekommen Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Hälfte Ihres Beitrags und nicht mehr als seinen Anteil bei Versicherungspflicht (§ 61 Abs. 2 SGB XI). Dieser Anteil ist die Hälfte von 3,6 Prozent auf ein Arbeitsentgelt von höchstens 5.812,50 Euro im Monat, 2026 also 104,63 Euro (§ 58 Abs. 1 SGB XI). In Sachsen trägt der Arbeitgeber weniger (§ 58 Abs. 3 SGB XI), dort liegt der Zuschuss laut PKV-Verband 2026 bei höchstens 75,56 Euro.

Wechseln Sie den Pflegeversicherer, überträgt der bisherige auf Ihr Verlangen die für Sie kalkulierte Alterungsrückstellung (§ 204 Abs. 3 VVG). Die Kündigung wirkt aber erst, wenn Sie den lückenlosen neuen Vertrag nachweisen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026

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