Als angestellte Ingenieurin oder angestellter Ingenieur sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und können sich privat versichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). 2026 liegt sie bei 77.400 €, also 6.450 € im Monat. Bei Ingenieurgehältern liegt dieser Wert mitten in der üblichen Spanne, deshalb entscheiden oft Details.
Wo Ingenieurgehälter im Verhältnis zur Grenze liegen
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nennt zum Stichtag 31. Dezember 2025 diese mittleren Bruttomonatsentgelte in Vollzeit: 7.084 € im Maschinenbau, 7.238 € in der Elektrotechnik, 6.038 € im Bauingenieurwesen. Ein Viertel verdient im Maschinenbau aber höchstens 5.674 €, in der Elektrotechnik höchstens 5.871 €. Im Bauwesen liegt schon der Median unter der Grenze. Dabei rechnet die Statistik auch einmalige Einnahmen ein, für die Grenze zählen nur regelmäßige. Der Stepstone-Gehaltsreport 2026 kommt für das Ingenieurwesen auf einen Median von 75.000 € im Jahr, Boni eingerechnet.
In der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg beträgt das tarifliche Grundentgelt der höchsten Gruppe EG 17 seit dem 1. April 2026 monatlich 6.906,50 €, das reicht schon ohne Sonderzahlungen. In EG 15 sind es 6.129 €. Dort hängt es an den tariflichen Sonderzahlungen, ob Sie über die Grenze kommen.
Was für die Grenze zählt
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit, sobald sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal im Jahr zu erwarten sind. Als Beispiel nennt der GKV-Spitzenverband einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, es genügen aber auch eine mündliche Absprache oder eine betriebliche Übung. Erfolgsabhängige Boni zählen grundsätzlich nur in Höhe eines garantierten Mindestbetrags, einzeln bezahlte Überstunden gar nicht. Anders ist es bei einem variablen Anteil, der üblicherweise mit dem Monatsgehalt kommt.
In der Metall- und Elektroindustrie gibt es eine Falle. Wer statt des tariflichen Zusatzgeldes freie Tage wählt, verzichtet laut GKV-Spitzenverband im Voraus auf dieses Geld, und es fehlt in der Rechnung. Vor jedem Tarifvergleich lohnt deshalb ein Blick in Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Eine erste Einschätzung gibt der Versicherungspflichtgrenze-Rechner, Details stehen im Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze 2026 und 2027.
Ab wann Sie versicherungsfrei sind
Steigt Ihr Gehalt im laufenden Arbeitsverhältnis über die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur, wenn Ihr Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Nach einer Gehaltserhöhung im Frühjahr 2026 zählt also bereits die Grenze von 2027 samt Sonderanhebung.
Schneller geht es mit einer neuen Stelle. Liegt deren regelmäßiges Entgelt von Anfang an über der Grenze, sind Sie ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei. Das gilt auch für die erste Stelle nach dem Studium, selbst beim Arbeitgeber aus der Werkstudentenzeit. Anders nach einem dualen Studium: Übernimmt Sie derselbe Arbeitgeber, endet die Versicherungspflicht frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres.
Sonderanhebung 2027 und der Berufseinstieg
2027 steigt die Grenze zusätzlich zur üblichen Anpassung um 3.600 € (§ 6 Abs. 6 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228). Ausgenommen ist, wer am 31. Dezember 2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und substitutiv privat versichert ist (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Amtlich wird der Wert erst mit der Rechengrößen-Verordnung 2027. Nach der Prognose sind es rund 84.600 €; der PKV-Verband nennt den ungerundeten Wert 84.483 €.
Wer 2027 die erste Stelle antritt, braucht also ein Gehalt über der angehobenen Grenze. Beim Berufsstart gelingt das selten: Im Stepstone-Gehaltsreport 2026 liegt in keinem Beruf das mittlere Einstiegsgehalt über der Grenze von 2026, der höchste Wert beträgt 73.500 €. Aus dem Ingenieurwesen stehen unter den zehn höchsten Einstiegsgehältern die Werkstofftechnik mit 68.500 € und Betriebsingenieure mit 66.250 €.
Treten Sie noch 2026 eine Stelle mit einem regelmäßigen Jahresentgelt über 77.400 € an und sind am 31. Dezember privat versichert, greift die Ausnahme. Die reguläre Anhebung trifft Sie trotzdem. Liegt Ihr Gehalt 2027 darunter, werden Sie versicherungspflichtig und können sich binnen drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB V). Die Fristen stehen unter Aktuell.
Arbeitgeberzuschuss
Sind Sie wegen Ihres Gehalts versicherungsfrei oder befreit, zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags dazu (§ 257 Abs. 2 SGB V). 2026 sind das höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung im Monat, in Sachsen 75,56 € für die Pflege (§ 61 Abs. 2 und § 58 Abs. 3 SGB XI). Der Zuschuss richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und entfällt deshalb grundsätzlich für Zeiten ohne Gehalt. Für Kurzarbeit gilt eine eigene Regel (§ 257 Abs. 2 Satz 4 SGB V).
Teilzeit, Elternzeit und Befreiung
Fällt Ihr regelmäßiges Entgelt auf oder unter die Grenze, etwa nach einem Wechsel in Teilzeit, endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Jahresende. Ausnahmen gelten für Kurzarbeit und für Minderungen von kurzer Dauer, in der Regel bis zu drei Monaten. Bei Teilzeit außerhalb von Eltern- und Pflegezeit können Sie sich nur befreien lassen, wenn Ihre Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte vergleichbarer Vollzeitkräfte sinkt und Sie seit mindestens fünf Jahren wegen Ihres Gehalts versicherungsfrei sind (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V). Eine Vier-Tage-Woche erfüllt das nicht.
In der Elternzeit ohne Arbeit endet die Versicherungsfreiheit mit deren Beginn, versicherungspflichtig werden Sie mangels Gehalt aber nicht. Sie bleiben privat versichert und zahlen den Beitrag allein. In die Familienversicherung Ihres gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners kommen Sie in dieser Zeit nicht, wenn Sie zuletzt nicht gesetzlich versichert waren (§ 10 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Arbeiten Sie in der Elternzeit in Teilzeit unter der Grenze, können Sie sich für deren Dauer befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Jeder Antrag muss binnen drei Monaten bei der Kasse sein, und keine Befreiung lässt sich widerrufen (§ 8 Abs. 2 SGB V).
Projekte im Ausland
Bei einem im Voraus befristeten Auslandseinsatz gelten die deutschen Vorschriften über die Versicherungspflicht weiter (§ 4 SGB IV). Den privaten Schutz regelt Ihr Tarif. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands gilt er in Europa, außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung nur im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts. Länger gilt er nur, solange Sie wegen einer notwendigen Behandlung nicht ohne Gefahr für Ihre Gesundheit zurückreisen können, höchstens zwei weitere Monate (§ 1 Abs. 4 MB/KK 2009). Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb von EU und EWR, endet der Vertrag insoweit, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei nur vorübergehender Verlegung können Sie eine Anwartschaftsversicherung verlangen (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009).
Wann die PKV für Sie nicht passt
Liegt Ihr Gehalt nur knapp über der Grenze, können Sie schnell wieder versicherungspflichtig werden. Die Grenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst (§ 6 Abs. 6 SGB V), 2017 lag sie noch bei 57.600 €. Ähnlich unsicher sind hohe Boni ohne Garantie, denn sie zählen nicht mit.
Planen Sie außerhalb von Eltern- und Pflegezeit eine Teilzeit, mit der Ihr Gehalt die Grenze nicht mehr übersteigt, landen Sie ohne Befreiungsmöglichkeit wieder in der gesetzlichen Kasse, wenn Sie noch keine fünf Jahre versicherungsfrei waren oder mehr als die Hälfte der Vollzeit arbeiten. Mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen fällt die Rechnung oft zugunsten der GKV aus, mehr dazu unter PKV für Angestellte und PKV für Familien.
Nach dem 55. Geburtstag bleibt die gesetzliche Kasse zudem verschlossen, selbst wenn Ihr Gehalt unter die Grenze fällt, sofern Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V, siehe Zurück in die GKV).