Für IT-Fachkräfte hängt der Zugang zur privaten Krankenversicherung zuerst am Erwerbsstatus. Angestellte brauchen ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, 2026 sind das 77.400 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Für Freelancer gilt keine Gehaltsgrenze. In der gesetzlichen Kasse sind sie nicht versicherungspflichtig, solange sie hauptberuflich selbstständig arbeiten (§ 5 Abs. 5 SGB V). Wackeln kann diese Einordnung, wenn Sie im Projekt wie ein Teammitglied des Kunden arbeiten.
Angestellt über der Grenze
Wer die Grenze in einem laufenden Arbeitsverhältnis überschreitet, wird erst zum Jahresende versicherungsfrei, und nur, wenn das Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Dann trägt der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € (in Sachsen 75,56 €, weil der Arbeitgeber dort weniger trägt) für die Pflegeversicherung im Monat (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 SGB XI).
Für 2027 ist eine zusätzliche Anhebung der Grenze um 300 € im Monat beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer am 31. Dezember 2026 schon wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat versichert ist, bleibt nur von diesem Aufschlag verschont, nicht von der regulären Anpassung (mehr zur Grenze 2027).
Freelancer: der Status
Als Anhaltspunkte für eine Beschäftigung nennt § 7 Abs. 1 SGB IV die Arbeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Rentenversicherung wägt alle Umstände ab, der Vertrag ist nur einer davon (§ 7a Abs. 2 SGB IV).
Verbindlich klärt das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren, das Sie oder Ihr Auftraggeber auch vor Projektbeginn beantragen können. Die Möglichkeit dieser Vorabentscheidung ist bis zum 30. Juni 2027 befristet (§ 7a Abs. 1, 4a und 7 SGB IV). Seit dem 1. April 2022 entscheidet die Clearingstelle nur über den Erwerbsstatus, nicht über die Versicherungspflicht.
Stellt sie eine Beschäftigung fest und liegt Ihre Jahresvergütung über der Grenze, bleiben Sie in der Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Renten- und Arbeitslosenversicherung kennen keine solche Grenze (§ 1 SGB VI, § 25 SGB III), und unter der Grenze kommt die gesetzliche Krankenversicherung hinzu.
Stellen Sie den Antrag binnen eines Monats nach Projektbeginn, stimmen zu und waren bis zur Entscheidung privat vergleichbar gegen Krankheit und fürs Alter abgesichert, gilt erst die Bekanntgabe der Entscheidung als Beginn der Beschäftigung (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Den Status prüfen wir nicht rechtlich, wir stimmen Ihre Versicherung auf das Ergebnis ab.
Selbstständig mit Nebenjob
Arbeiten Sie neben dem Projektgeschäft in einer Stelle unter der Grenze, löst sie keine Versicherungspflicht aus, wenn die Selbstständigkeit Ihr Hauptberuf ist (§ 5 Abs. 5 SGB V). Nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20. März 2019 bleibt bei mehr als 20 Wochenstunden und einem Gehalt über der halben monatlichen Bezugsgröße, 2026 also über 1.977,50 €, kein Raum für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Bei höchstens 20 Stunden und höchstens diesem Gehalt ist nach den Hinweisen anzunehmen, dass die Selbstständigkeit der Hauptberuf ist.
Dazwischen muss sie bei Einkommen und Zeitaufwand deutlich überwiegen, als Orientierung um jeweils mindestens 20 Prozent. Beschäftigen Sie regelmäßig mindestens einen Mitarbeiter mehr als geringfügig, vermutet das Gesetz die Hauptberuflichkeit (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V).
Zwischen Anstellung und Projektgeschäft
Wer aus einer versicherungspflichtigen Anstellung in die Selbstständigkeit geht, wird automatisch freiwilliges Mitglied seiner Kasse, außer er erklärt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt und weist eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Den Beitrag tragen Sie dann allein, bemessen an Ihren Einnahmen, mindestens an 1.318,33 € und höchstens an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (§ 240 und § 250 Abs. 2 SGB V). Privat Versicherte behalten ihren Vertrag, der Arbeitgeberzuschuss fällt weg (PKV für Selbstständige).
In einer neuen Anstellung über der Grenze bleiben Sie privat versichert und bekommen den Zuschuss. Darunter werden Sie versicherungspflichtig, sofern nicht die Regel ab 55 greift (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 3a SGB V), und können Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Den gekündigten Krankheitskostenvertrag dürfen Sie nach den Musterbedingungen als Anwartschaftsversicherung fortsetzen (§ 13 Abs. 11 MB/KK).
Setzt Ihr Krankentagegeldtarif eine bestimmte Erwerbsform voraus, endet er nach den Musterbedingungen mit Ablauf des Monats, in dem diese wegfällt, und der Wechsel ist unverzüglich zu melden (§ 11 und § 15 Abs. 1 MB/KT). Die Umwandlung in gleichartigen Schutz können Sie verlangen, wenn Sie dessen Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllen. Ist der neue Schutz höher oder umfassender, etwa weil das Tagegeld früher beginnt, darf der Versicherer insoweit einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren, und für den hinzukommenden Teil gelten Wartezeiten (§ 1 Abs. 5 MB/KT).
Krankentagegeld bei Tagessätzen
Der Tagessatz auf Ihrer Rechnung ist Umsatz. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderem Kranken- und Krankentagegeld nur das berufliche Nettoeinkommen je Kalendertag erreichen, also auf alle Tage, nicht nur die abgerechneten (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Wie das Nettoeinkommen bestimmt wird, regeln die Tarifbedingungen. Sinkt es im Durchschnitt unter das Einkommen, das dem Vertrag zugrunde liegt, darf der Versicherer Tagegeld und Beitrag herabsetzen, auch bei schon laufender Arbeitsunfähigkeit, wirksam ab dem zweiten Monat nach Zugang seiner Erklärung. Bei Selbstständigen zählt dafür das letzte abgelaufene Kalenderjahr (§ 4 Abs. 4 MB/KT), eine lange Projektpause kann den Schutz also verkleinern.
Arbeitsunfähig im Sinne der Musterbedingungen ist nur, wer seinen Beruf vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, ihn auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Wer krankgeschrieben weiter Tickets bearbeitet, erfüllt das nach dem Wortlaut nicht. Höhe und Karenzzeit spielen Sie im Krankentagegeld-Rechner durch.
Rückweg ab 55
Wer ab dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Jahre als privat versicherter, hauptberuflich selbstständiger Freelancer erfüllen beides. Eine Anstellung unter der Grenze führt dann nicht mehr in die gesetzliche Kasse, der Arbeitgeber zahlt aber den Zuschuss zur PKV (§ 257 Abs. 2 SGB V). Seit 2026 führt unter denselben Voraussetzungen auch eine nach dem 55. Geburtstag begründete Absicherung im Ausland, die nach zwischen- oder überstaatlichem Recht einer gesetzlichen Versicherung gleichgestellt ist, nicht mehr zurück (§ 6 Abs. 3b SGB V).
Wer sich den Rückweg in die GKV offenhalten will, muss ihn deshalb vor dem 55. Geburtstag angehen.
Wann die PKV nicht passt
Der PKV-Beitrag wird versicherungsmathematisch nach Risiko und Alter kalkuliert, nicht nach dem Einkommen (§ 146 Abs. 1 VAG). In einem Jahr mit wenigen Aufträgen zahlen Sie ihn voll, der freiwillige Kassenbeitrag sinkt dagegen mit dem Einkommen bis zur Mindestbemessung. Endgültig setzt die Kasse ihn allerdings erst nach dem Einkommensteuerbescheid fest (§ 240 Abs. 4a SGB V). Bei stark schwankenden Einnahmen und dünnen Rücklagen spricht das gegen die PKV.
In der gesetzlichen Familienversicherung sind Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner mit geringem Einkommen heute beitragsfrei (§ 3 und § 10 SGB V), in der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Ab 1. Januar 2028 kostet ein mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz des Mitglieds, außer etwa bei einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt (§ 242b SGB V n. F., BGBl. 2026 I Nr. 228). Planen Sie vor dem 55. Geburtstag wieder eine Anstellung unter der Grenze, bleibt die PKV womöglich eine Episode, die Sie danach kündigen oder als Anwartschaft fortführen. Bei Vorerkrankungen zeigt erst die Gesundheitsprüfung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt.