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Grenze 2027: 84.150 € für den Wechsel, 80.550 € für Privatversicherte.

Zur Meldung
Beitragserhöhung allgemein

Beitrags­erhöhung bei der Continentale 2027

Welche Angaben für 2027 vorliegen, für wen sie gelten und wann sich ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft prüfen lässt.

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Kostenlos und unverbindlich. Für einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.

Garantie für PREMIUM, SP1 und SP2

Beitragsanpassung 2027: der aktuelle Stand

Stand:

Die Continentale sagt für PREMIUM und PREMIUM-MED stabile Beiträge bis 31. Dezember 2027 zu, jeweils für Erwachsene. Seit August 2026 nennt sie für diese Garantie auch SP1 und SP2. Vorgestellt hat sie die Zusage für Neuabschlüsse, ob sie auch bestehende Verträge umfasst, steht in der Mitteilung nicht. Für ECONOMY-U, COMFORT-U und die übrigen Tarife gibt es bisher weder eine Garantie noch veröffentlichte Werte (Stand 17.10.2026).

Geltungsbereich: Erwachsene in PREMIUM, PREMIUM-MED, SP1 und SP2; vorgestellt für Neuabschlüsse. Kinder und Jugendliche sind nicht genannt.

Nach Angaben der Continentale gilt eine Beitragsgarantie außerdem für CEZE bei Erwachsenen sowie für CEZK-U, CEJ und Start-Z.

Dass ECONOMY-U oder COMFORT-U in keiner Garantie stehen, heißt nicht automatisch, dass Ihr Beitrag steigt. Maßgeblich ist Ihr persönliches Schreiben, Baustein für Baustein einschließlich Pflegepflichtversicherung.

Öffentliche Quelle: Continentale Maklerportal: Beitragsgarantie für PREMIUM und PREMIUM-MED

Öffentliche Quelle: Continentale Maklerportal: Garantie für PREMIUM, PREMIUM-MED, SP1 und SP2

Tarifangaben für Neuabschlüsse können auch Bestandskunden bei der Einordnung helfen. Der persönliche Prozentsatz kann wegen anderer Ausgangsbeiträge und Alterungsrückstellungen abweichen. Ob eine Zusage Ihren gesamten Beitrag erfasst, erläutert unser Ratgeber zur Beitragsgarantie 2027.

Rückblick: Beitragsanpassung 2026

Diese Angaben betreffen 2026. Sie erlauben keine Vorhersage für 2027.

Einen Durchschnittswert oder den Anteil betroffener Versicherter hat die Continentale für 2026 nicht veröffentlicht. Laut Geschäftsbericht 2025 hat sie die Beiträge zum 1. Januar 2026 angepasst und zur Begrenzung dieser Anpassungen bereits 162,9 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingesetzt.

Quelle: Continentale Krankenversicherung a.G.: Geschäftsbericht 2025, S. 11 (Mittel zur Begrenzung der Beitragsanpassungen zum 1. Januar 2026)

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Die folgenden Hintergrundinformationen zur Gesellschaft und zum Tarifwechsel haben den Prüfstand 17. September 2026. Jahreszahlen in Berichten und Anpassungsangaben beziehen sich jeweils auf das genannte Jahr.

Ein Verein, der seinen Versicherten gehört

Die Continentale Krankenversicherung a.G. wurde am 22. Januar 1926 in Dortmund gegründet. Heute ist sie die Obergesellschaft des Continentale Versicherungsverbunds, zu dem auch die Marken EUROPA und Mannheimer gehören. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gehört sie ihren Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern. Ihr Kerngeschäft ist nach eigener Angabe die Vollversicherung. Verkauft wird nur über den beratenden Außendienst, also über Vertriebspartner der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation und über freie Vertriebe.

Ende 2025 waren 362.935 Menschen bei ihr vollversichert, 6.960 weniger als ein Jahr zuvor. Die gebuchten Beiträge stiegen um 9,2 Prozent auf 2.089,2 Millionen Euro.

Für Angestellte und Selbstständige gibt es die Tarife ECONOMY, COMFORT und PREMIUM, für Beamtinnen und Beamte die Restkostenversicherung COMFORTBeihilfe. Seit 2007 führt die Continentale Tarife, deren Selbstbeteiligung je medizinischer Leistung anfällt.

Die Anpassung 2026 im Verein

Einen Durchschnittswert für 2026 oder den Anteil betroffener Versicherter nennt die Continentale weder auf ihrer Website noch in ihren Pressemitteilungen. Im Geschäftsbericht 2025 erwartet sie für dieses Jahr einen deutlichen Beitragszuwachs, unter anderem wegen kräftiger Anpassungen in der Kranken- und der Pflegepflichtversicherung.

Für 2025 hatte sie wegen Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung mit einem erheblichen Zuwachs gerechnet, und so kam es. Die Beiträge in der Krankenversicherung stiegen um 10,7 Prozent auf 1.799,4 Millionen Euro.

Einen Teil der Erhöhungen fängt der Verein mit Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ab. 2025 waren das 153,7 Millionen Euro, nach 122,9 Millionen Euro im Vorjahr. Für die Anpassungen zum 1. Januar 2026 hat er bereits 162,9 Millionen Euro verwendet. Ein Treuhänder muss dieser Verwendung zustimmen und dabei der Zumutbarkeit der Steigerungen für ältere Versicherte ausreichend Rechnung tragen (§ 155 Abs. 2 VAG).

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle wuchsen 2025 um 7,4 Prozent auf 1.734,1 Millionen Euro. Als Gründe nennt die Gesellschaft die Alterung und Fluktuation im Bestand sowie Nachfrage und Kosten medizinischer Leistungen.

Tarifwechsel bei der Continentale

Eine Seite, ein Formular oder einen Rechner speziell zum Tarifwechsel haben wir auf continentale.de nicht gefunden. Für Fragen zum Vertrag nennt die Gesellschaft den persönlichen Ansprechpartner, ein Online-Formular und zwölf Kundendienst-Center. Vor einer Kündigung rät die Continentale, zu prüfen, ob sich der Vertrag anpassen und der Beitrag so senken lässt.

Den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands ist sie laut Teilnehmerliste vom Januar 2025 nicht beigetreten. Die dort zugesagte Antwort binnen 15 Arbeitstagen ist für sie also keine Selbstverpflichtung. In der substitutiven Krankenversicherung ist bei jeder Erhöhung ein Hinweis auf den Tarifwechsel samt Gesetzestext vorgeschrieben. Sind Sie 60 oder älter, muss das Schreiben außerdem gleichartige Tarife nennen, in denen Sie weniger zahlen würden, höchstens zehn und jeweils mit dem Beitrag (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Beim Wechsel wird Ihre Alterungsrückstellung angerechnet. Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie mit einem Ausschluss abwenden (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Mit dem Optionstarif OPTION-P, abschließbar bis 50 und mit Gesundheitsfragen, entfallen laut Continentale Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn Sie die Vollversicherung wechseln oder aufstocken. Für die Vollversicherung gilt dieses Recht zweimal, nutzbar alle vier vollen Kalenderjahre, an einem frei gewählten Termin oder bei Anlässen wie einer Heirat. Ob sich das nach einem Wechsel in geringere Leistungen für den Weg zurück nutzen lässt, regeln die Tarifbedingungen, die die Continentale als maßgebend nennt.

Die Selbstbeteiligung fällt je Leistung an, bei Generika und Sehhilfen entfällt sie. Im ECONOMY sind es 10 Euro, im COMFORT 20 Euro, für Hilfsmittel in beiden Tarifen 50 Euro. Im PREMIUM zahlen Sie je Leistung 20 Euro, auch je Hilfsmittel, zusammen höchstens 500 Euro im Kalenderjahr, und stationäre Leistungen bleiben dort ohne Selbstbeteiligung. Bevor Sie in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln, zählen Sie also Ihre Arztbesuche und Rezepte eines Jahres. Alle drei Tarife zahlen bei Leistungsfreiheit bis zu sechs Monatsbeiträge zurück, zwei davon garantiert. Die übrigen vier hängen vom Erfolg ab und werden jährlich von der Mitgliedervertreterversammlung überprüft. Fragen Sie vor dem Wechsel, was aus dem Anspruch für das laufende Jahr wird.

Die Continentale bietet Unisex-Tarife an. Wer in einem solchen Tarif ist, kann nicht mehr in einen nach Geschlecht kalkulierten wechseln (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Ein eigener Entlastungsbaustein ist die Beitragsentlastungskomponente BB. Sie lässt sich zu fast jeder Krankheitskostenversicherung mit Alterungsrückstellung vereinbaren, auch zu einer Anwartschaft. Gegen laufenden Beitrag geht das mit 21 bis 64 Jahren. Möglich sind auch bis zu vier Sonderzahlungen im Jahr von je mindestens 100 Euro, auch aus der Beitragsrückerstattung. Ab dem Jahr, in dem Sie 65 werden, sinkt der Beitrag um den vereinbarten Betrag, auf Antrag zu einem Jahresbeginn zwischen 60 und 70. Bei Angestellten bezuschusst der Arbeitgeber nur den laufenden Beitrag, Sonderzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Mehr dazu bei den Beitragsentlastungstarifen.

Beamtinnen und Beamte können ihren Schutz in COMFORTBeihilfe laut Continentale anpassen, wenn sich ihre Beihilfe ändert.

Was wir tun und was nicht

Wir vergleichen Angebote anderer Gesellschaften und prüfen mit Ihnen, ob ein Anbieterwechsel zu Ihrer Situation passt. Alter, Gesundheitszustand, Leistungen und bisherige Vertragsdauer gehören in diese Prüfung. Interne Tarifwechsel nach § 204 VVG bieten wir nicht an; Ansprechpartner dafür ist Ihr bisheriger Versicherer.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Anbieterwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Die 2027-Informationen sind nach Stand und Geltungsbereich eingeordnet; öffentliche Nachweise sind verlinkt.

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