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PKV-Lexikon

Beitragsrückerstattung

Auch: BRE, Rückerstattung bei Leistungsfreiheit

Geld, das der private Krankenversicherer zurückzahlt, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Wie viel, regelt der jeweilige Tarif.

Rund 1,5 Milliarden Euro haben die privaten Krankenversicherer 2023 als Beitragsrückerstattung ausgezahlt, nach Angaben ihres Verbands 3,1 Prozent der Beitragseinnahmen. Das Geld bekommen in der Regel Versicherte, die im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht haben. Oft steigt der Betrag, je länger diese Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es laut PKV-Verband zum Beispiel vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Vorsorgeuntersuchungen gefährden die Rückerstattung nach Angaben des PKV-Serviceportals meistens nicht.

Garantiert oder erfolgsabhängig

Eine garantierte Rückerstattung ist im Tarif fest zugesagt. Der Versicherer rechnet dafür einen eigenen Zuschlag in den Beitrag ein, den Zuschlag für eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 KVAV). Wer die Bedingungen erfüllt, bekommt den vereinbarten Betrag, gleich wie das Geschäftsjahr des Versicherers ausfällt.

Die erfolgsabhängige Rückerstattung kommt dagegen aus den Überschüssen. Grundsätzlich muss der Versicherer 80 Prozent des Überschusses aus diesem Geschäft der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zuführen, abzüglich der Überzinsen, die er schon nach § 150 Abs. 1 VAG gutgeschrieben hat (§ 22 Abs. 1 KVAV, § 341e Abs. 2 Nr. 2 HGB). Wie er diese Mittel verwendet, bedarf der Zustimmung eines Treuhänders (§ 155 Abs. 2 VAG). Das Geld kann bar an leistungsfreie Versicherte fließen. Der Versicherer kann damit aber auch Beitragserhöhungen mindern oder verhindern. Dabei zählen laut PKV-Serviceportal die Ausgaben des ganzen Versichertenbestands, nicht das Verhalten des Einzelnen. Ob und wie viel bei Ihnen ankommt, hängt deshalb vom Geschäftsergebnis ab.

Ein Sonderfall ist die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung nach § 150 Abs. 4 VAG. Sie gilt für Versicherte ab 65 und wird nicht bar ausgezahlt. Der Versicherer muss sie innerhalb von drei Jahren einsetzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu begrenzen oder den Beitrag zu senken.

Selbst zahlen oder einreichen

Ob Sie eine Rechnung einreichen oder die Rückerstattung mitnehmen, entscheiden Sie selbst. Laut PKV-Verband lassen sich Rechnungen auch nachträglich noch einreichen. Arztkosten, die Sie selbst tragen, um die Rückerstattung zu behalten, können Sie nicht als Krankenversicherungsbeitrag absetzen (BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017, Rz. 82). Und soweit die ausgezahlte Rückerstattung auf die Basisabsicherung entfällt, mindert sie Ihre abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge in dem Jahr, in dem das Geld eingeht (Rz. 87, § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Vergleichen Sie eine Rechnung deshalb mit dem Betrag, der Ihnen nach Steuern von der Rückerstattung bleibt.

Beitragsrückerstattung 2026: Höhe, Regeln und Steuereffekt

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