Beitragsanpassung 2026
Zum 1. Januar 2026 hat der Münchener Verein Beiträge in der Kranken- und in der Pflegepflichtversicherung angepasst, in mehreren Volltarifen auch Selbstbehalte oder Boni. Einen Durchschnittswert oder den Anteil betroffener Versicherter hat er bis zum 17. September 2026 nicht veröffentlicht.
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Ein Verein aus dem bayerischen Handwerk
Am 20. April 1922 wurde die Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes gegründet, Rechtsvorgängerin der heutigen Münchener Verein Krankenversicherung a.G. Für den Verein ist das Handwerk bis heute eine strategische Zielgruppe. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit versichert er seine Mitglieder (§ 171 VAG), und ihm gehören alle Aktien der Lebensversicherung AG und der Allgemeinen Versicherungs-AG der Gruppe.
Ende 2025 hatten 61.363 Personen bei ihm eine Vollversicherung, 1.596 weniger als ein Jahr zuvor. In der Zusatzversicherung waren es 590.619. Von 699,7 Millionen Euro Beitragseinnahmen entfielen 2025 rund 382,9 Millionen auf die Vollversicherung. Neben dem im Mai 2026 eingeführten BestensGesund Premium bietet der Verein unter anderem Master Care für Handwerker, die Reihe Bonus Care und Tarife für Beihilfeberechtigte an.
Die Anpassung 2026 und ihre Gründe
Zum 1. Januar 2026 hat der Münchener Verein die Beiträge in der Krankenversicherung und in der privaten Pflegepflichtversicherung geändert, auch in Zusatztarifen wie ZahnGesund. Im Geschäftsbericht 2025 bezeichnet er die Anpassung selbst als deutlich. Einen Durchschnitt oder die Zahl betroffener Vollversicherter hat er nicht veröffentlicht.
Als Hauptgrund nennt die Gesellschaft steigende Behandlungskosten. Löhne, der Betrieb von Praxen und Kliniken, Material und Geräte seien teurer geworden, und die Inflation der letzten Jahre komme erst mit Verzögerung in den Leistungsausgaben an. In der Pflegepflichtversicherung beziehen nach ihrer Darstellung viel mehr Menschen Leistungen als früher. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle stiegen 2025 um 6,6 Prozent, 2024 um 14,6 Prozent.
In mehreren Volltarifen änderte der Verein zugleich den Selbstbehalt, nämlich in den Bisex-Tarifen 700, 701, 702, 704 und 705, für Männer ab 21 in den Bisex-Tarifen 800 bis 802, 810 bis 812 und 820 bis 822 sowie in Stufen von BONUS CARE ALPHA, CLASSIC SB, ADVANCE SB und ADVANCE Plus SB. In der Reihe BONUS CARE wurden außerdem Boni angepasst. Ob Sie dazugehören, zeigt die Anlage zum Nachtragsschein.
Zur Entlastung der Versicherten bei Beitragsanpassungen setzte der Verein 2025 aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung 54,5 Millionen Euro ein, 2024 waren es 61,5 Millionen.
Worauf es beim Wechsel innerhalb des Vereins ankommt
Die Informationsseite zur Anpassung behandelt beim Thema Wechsel den Gang zu einem anderen Versicherer und nennt als Nachteile unter anderem den Verlust von Alterungsrückstellung und eine neue Gesundheitsprüfung. Zu Änderungswünschen berät laut Verein der persönliche Ansprechpartner im Außendienst, daneben nennt er das Service-Team unter 089 5152 1000. Eine ausführliche Aufstellung Ihrer Beiträge schickt der Verein auf Wunsch.
In seinen FAQ schreibt der Münchener Verein, ein Tarifwechsel in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen gehe ohne Gesundheitsprüfung, für einen leistungsstärkeren sei eine nötig. Das Gesetz erlaubt dem Versicherer für die Mehrleistung nur einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag, insoweit auch eine Wartezeit. Zuschlag und Wartezeit wenden Sie ab, indem Sie die Mehrleistung ausschließen (beides § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands ist der Verein laut Liste vom Januar 2025 nicht beigetreten. Deren Zusage, Anfragen zum Tarifwechsel binnen 15 Arbeitstagen zu beantworten, bindet ihn also nicht.
Mehrere Tarife führt der Verein als Bisex- und als Unisex-Variante, neue Verträge gibt es seit dem 21. Dezember 2012 nur mit gleichen Beiträgen für Frauen und Männer. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen nach Geschlecht kalkulierten (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Wer aus einer Bisex-Variante, etwa in den Tarifen 700 oder 800, in einen neuen Tarif wie BestensGesund wechselt, legt sich also fest.
BestensGesund Premium gibt es mit 0, 500 oder 1.000 Euro Selbstbehalt im Jahr (Stufen 895, 896 und 897). Einen höheren Selbstbehalt können Sie laut Verein jederzeit wählen, einen niedrigeren zum 1. Januar jedes Jahres ohne Gesundheitsprüfung. Für die übrigen Linien nennt er Wege in leistungsstärkere Produktlinien ohne neue Prüfung und Wartezeit, aber keine Einzelheiten. Fragen Sie danach, bevor Sie Leistungen abgeben.
Leistungsfreie Versicherte erhalten seit 1949 je nach Tarif eine Barausschüttung, 2025 zusammen 7,4 Millionen Euro. Klären Sie vor einem Wechsel, was aus Ihren leistungsfreien Jahren wird.
Als eigenen Baustein bietet der Verein die Altersbeitragsentlastung (ABE) an. Sie senkt den Beitrag ab 65, ab 68 sinkt er alle drei Jahre um weitere 10 Prozent der ABE-Summe. Einschließen lässt sie sich bis zum 60. Lebensjahr, laut Tarifseite ohne Gesundheitsprüfung. Mehr dazu bei den Beitragsentlastungstarifen.
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif beim Münchener Verein mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.