Zum Inhalt springen

PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

Zur Meldung
Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der HUK-COBURG

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Eine Veröffentlichung der HUK-COBURG mit Zahlen zur Beitragsanpassung 2026, etwa einem Durchschnittswert oder dem Anteil betroffener Versicherter, haben wir bis zum 17. September 2026 nicht gefunden. Im Geschäftsbericht 2025 erwartet sie für 2026 deutlich steigende Beitragseinnahmen, die auch auf Beitragsanpassungen zurückgehen.

Quelle: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Der Krankenversicherer der HUK-COBURG

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung AG wurde 1987 gegründet und gehört vollständig der HUK-COBURG-Holding AG. Obergesellschaft der Gruppe ist ein 1933 gegründeter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Ende 2025 waren bei ihr 428.562 Menschen vollversichert, 2.030 mehr als ein Jahr zuvor. Von 1.906,6 Millionen Euro Beitragseinnahmen kamen 1.316,1 Millionen Euro aus der Vollversicherung. Auf ihrer Produktseite stellt die HUK die Tarife Komfort, SelectPro und E vor, den E-Tarif als Grundschutz für Neuselbstständige. In allen dreien hängt die Erstattung teilweise davon ab, ob Sie einen Gesundheitspartner der Gesellschaft nutzen, etwa bei Zahnersatz und Sehhilfen. In SelectPro und E betrifft das auch Arzneimittel und Psychotherapie. Beamtinnen und Beamte können den Beihilfetarif um einen Ergänzungstarif und einen Wahlleistungstarif erweitern.

Was die Gesellschaft zur Anpassung mitteilt

Eine Pressemitteilung oder Kundenseite mit Zahlen zur Anpassung 2026 haben wir bei der HUK-COBURG nicht gefunden. Einige Hinweise stehen im Geschäftsbericht. Schon 2025 stiegen die Beitragseinnahmen um 4,4 Prozent, nach Angabe der Gesellschaft wegen Beitragsanpassungen und eines leicht gewachsenen Neugeschäfts. Für 2026 erwartet sie einen deutlichen Anstieg, der nicht nur auf Anpassungen zurückgehe. Laut Solvabilitätsbericht waren Ende 2025 mehr Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung für Anpassungen im Folgejahr gebunden als ein Jahr zuvor, und zwar wegen Anpassungen in der Pflegepflichtversicherung.

Als Kostentreiber nennt die HUK den wachsenden, älter werdenden Bestand und allgemein steigende Kosten im Gesundheitswesen. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle wuchsen 2025 um 6,3 Prozent auf 1.377,8 Millionen Euro, in der Vollversicherung von 987,4 auf 1.045,9 Millionen Euro. Für 2026 erwartet die Gesellschaft einen weiteren spürbaren Anstieg. Früher musste sie bei Anpassungen den Rechnungszins senken, was die Beiträge zusätzlich erhöhte. Inzwischen dämpfe die bessere Lage an den Kapitalmärkten die Beitragshöhe. Im Schnitt lag der Rechnungszins Ende 2025 bei 1,94 Prozent. Zur Begrenzung von Erhöhungen entnahm die HUK 2025 der erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung 15,4 Millionen Euro, nach 50,7 Millionen Euro im Vorjahr.

Die Beiträge einer Beobachtungseinheit prüft die HUK, sobald die Leistungen dort um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen. Das Gesetz nennt 10 Prozent und erlaubt in den Bedingungen einen niedrigeren Wert (§ 155 Abs. 3 VAG). Neue Beiträge brauchen die Zustimmung eines Treuhänders (§ 155 Abs. 1 VAG).

Tarifwechsel bei der HUK-COBURG

Ein Online-Formular oder einen Rechner für den Tarifwechsel nach § 204 VVG haben wir auf huk.de nicht gefunden. Für Fragen zur Optimierung des Versicherungsschutzes nennt die HUK ihr Kontakt-Center unter 09561 96 101 und Ansprechpartner vor Ort. Die HUK ist den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten und soll Anfragen deshalb binnen 15 Arbeitstagen beantworten. Wer 55 oder älter ist, bekommt bei einer Erhöhung Hinweise auf Tarife, in denen der Beitrag niedriger wäre. Das Gesetz verlangt das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Wechseln Sie zwischen Tarifen mit gleichartigem Leistungsbereich, rechnet die HUK die Alterungsrückstellung laut ihren Bedingungen als Umstellungsrabatt auf den Beitrag an, den der neue Tarif in der beim Wechsel erreichten Altersgruppe kostet. Zwischen Vollkostentarifen gibt es nach ihrer Darstellung grundsätzlich keine Wartezeiten. Leistet der Zieltarif mehr, stellt sie erneut Gesundheitsfragen. Für die Mehrleistung darf sie einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen, die Sie mit einem Leistungsausschluss abwenden können (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Die heutigen Bedingungen gelten für Verträge ab dem 21. Dezember 2012. Ältere Verträge durften unter bestimmten Voraussetzungen noch nach Geschlecht kalkuliert sein (§ 33 Abs. 5 AGG). Nach dem Ratgeber der HUK lohnt sich ein Wechsel aus solchen Tarifen meist nur für Frauen, während Männer hinterher häufig mehr zahlen. Wer einmal in einem Unisex-Tarif ist, kann nicht mehr zurück in einen Bisex-Tarif (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Als Selbstbehalt sieht die HUK für Angestellte und Selbstständige in Komfort und SelectPro 0, 300, 600 oder 1.500 Euro im Jahr vor, im E-Tarif 300 oder 1.500 Euro. Für die Beitragsentlastung gibt es den Tarif „Beitragsermäßigung im Alter“. Sie zahlen jetzt zusätzlich und senken damit später den Monatsbeitrag um einen vereinbarten Betrag. Bei Angestellten wird dieser Tarif laut HUK beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt.

Der Beamtentarif B501 ist für Versicherte gedacht, deren Beihilfe im Ruhestand 20 Prozentpunkte mehr übernimmt. Sobald Versorgungsbezüge fließen, stellt die HUK ihn auf Tarif B mit 30 Prozent Erstattung um. Ändert sich der Beihilfesatz aus anderem Grund, passt sie den Schutz auf Antrag an. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG).

Zur Gruppe gehört auch die Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG in Detmold, eine eigene Gesellschaft. Ein Wechsel dorthin wäre ein Versichererwechsel, bei dem höchstens der Übertragungswert mitgeht (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG).

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der HUK-COBURG mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

Beitrag bei der HUK-COBURG zu hoch?

Schicken Sie uns Ihr Schreiben und Ihren Versicherungsschein. Wir prüfen, welcher Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Schutz günstiger ist, auch wenn der Vertrag bisher nicht über uns läuft. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Nachricht schreiben

PKV-Vergleich kostenlos und unverbindlich

Vergleich starten