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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der Halleschen

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Die Hallesche hat zum 1. Januar 2026 Beiträge in der Kranken- und der Pflegepflichtversicherung angepasst und nennt eine weitere Anpassung zum 1. Mai. Zur Abmilderung setzte sie nach eigenen Angaben rund 150 und weitere 13 Millionen Euro aus Überschüssen ein. Welche Tarife betroffen sind und wie hoch die Erhöhung im Schnitt ausfiel, steht in ihren FAQ nicht.

Quelle: Hallesche: FAQ zur Beitragsanpassung

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Die Hallesche in der Alte Leipziger Gruppe

Die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit hat ihren Sitz in Stuttgart. Mit der Alte Leipziger Lebensversicherung bildet sie einen Gleichordnungskonzern (§ 18 Abs. 2 AktG), zusammen mit deren Tochtergesellschaften treten beide als ALH Gruppe auf. Ende 2025 waren bei ihr 226.341 Menschen vollversichert, 1.151 mehr als ein Jahr zuvor. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen 2025 um 9,3 Prozent auf 1.814,9 Millionen Euro. Von ihrem Überschuss nach Steuern (194,0 Millionen Euro) hat die Hallesche 179,0 Millionen Euro der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugeführt. Aus dieser Rückstellung setzte sie 2025 außerdem 90,6 Millionen Euro ein, um Beitragsanpassungen in der Voll- und Zusatzversicherung dauerhaft zu begrenzen.

Zwei Termine im Jahr 2026

Zum 1. Januar 2026 hat die Hallesche Beiträge in der Krankenversicherung und in der Pflegepflichtversicherung erhöht. In der Pflegepflichtversicherung hatte es 2025 laut Geschäftsbericht keine Anpassung gegeben. Um die Erhöhungen im Januar abzumildern, setzte die Gesellschaft nach eigenen Angaben rund 150 Millionen Euro aus Überschüssen ein. In ihren FAQ nennt sie außerdem eine Anpassung zum 1. Mai, für die noch einmal 13 Millionen Euro hinzukamen. Welche Tarife es traf und wie stark die Beiträge im Schnitt stiegen, steht dort für keinen der beiden Termine.

Die Hauptursache sieht die Gesellschaft in den deutlich gestiegenen Kosten des Gesundheitswesens. Sie verweist auf die allgemeine und die medizinische Inflation, auf teurere Krankenhausbehandlungen, den medizinischen Fortschritt und die lange Behandlung chronischer Krankheiten wie Diabetes. Ihre eigenen Zahlen passen dazu. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle wuchsen 2025 um 15,2 Prozent auf 1.264,5 Millionen Euro, besonders stark bei den stationären Leistungen und den Arzneimitteln. Für 2026 erwartet die Hallesche rund 9,3 Prozent mehr gebuchte Beiträge und begründet das unter anderem mit den Anpassungen.

Als Auslöser einer Anpassung nennt die Hallesche eine Abweichung der Kosten von mindestens 5 Prozent oder eine stärker als erwartet steigende Lebenserwartung. Das Gesetz verlangt eine Überprüfung der Prämien bei einer Kostenabweichung von mehr als 10 Prozent, sofern die Versicherungsbedingungen keinen geringeren Wert vorsehen (§ 155 Abs. 3 VAG).

Tarifwechsel innerhalb der Hallesche

Die Hallesche steht auf der Liste der Unternehmen, die den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten sind (Stand Januar 2025). Nach diesen Leitlinien bekommen Sie bei einer Erhöhung schon ab 55 Hinweise auf Tarife, in denen Ihr Beitrag sinken würde. Die VVG-Informationspflichtenverordnung schreibt solche Hinweise erst ab 60 vor (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Auf Wechselanfragen soll die Gesellschaft innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten.

Auf ihrer Website stellt die Hallesche Leistungsvergleiche bereit, sortiert nach dem bisherigen Tarif, darunter AB, AV, KS, MA, NK, PRIMO und ZV. Verglichen wird meist mit dem Basistarif, dem Standardtarif, einer Stufe mit höherem Selbstbehalt und mit NK.select XL Bonus, laut Hallesche dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft. In dieser Stufe bekommen Erwachsene 100 Euro Bonus im Monat, der im Leistungsfall verrechnet wird. Beantragt wird schriftlich: Sie unterschreiben den passenden Leistungsvergleich und schicken ihn mit Ihrem Wunschtarif an die Hallesche in 70166 Stuttgart oder an [email protected]. Fragen beantwortet das Service-Telefon unter 0711 6603-6603, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.

Sehen Sie sich die Schreibweise Ihres Tarifs genau an. Die Hallesche führt etwa NK1 und NK.1 getrennt, und die Unterlagen zu den Tarifen mit Punkt tragen im Dateinamen den Zusatz „uni“, die ohne Punkt den Zusatz „bi“. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in die Bisex-Welt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG), und nach Angaben der Hallesche ist dann auch der Standardtarif verschlossen. Beitragsunterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen können sich laut Hallesche künftig auch umkehren.

Auf den Hinweisblättern, die Sie mit dem Leistungsvergleich unterschreiben, stehen weitere Regeln. Ein bereits vereinbarter Risikograd gilt auch im neuen Tarif, und ein Risikozuschlag steigt bei späteren Beitragserhöhungen mit. Lässt sich Ihre bisherige Alterungsrückstellung wegen gesetzlicher Untergrenzen nicht voll anrechnen, fließt der Rest in die Rückstellung für Beitragsermäßigung im Alter und mildert ab 65 Ihre Beitragsanpassungen. Wechseln Sie im laufenden Jahr, gilt in der Praxis der höchste der Jahresselbstbehalte als Obergrenze für den Selbstbehalt dieses Kalenderjahres.

Für Beihilfeberechtigte gibt es eine eigene Vergleichsseite, unter anderem zu CA, CSR, CAB, CABS, MA/MS und PRIMO B. Als günstigsten vergleichbaren Tarif nennt die Hallesche dort PRIMO B, der gegenüber CA und CSR etwa beim Zahnersatz 65 statt 100 Prozent erstattet. Wer von CAB nach CABS geht, trägt statt keinem Selbstbehalt künftig 360 Euro im Jahr.

Wer bis 59 ist, kann zusätzlich die Modifizierte Beitragszahlung MBZ.flex wählen: heute mehr zahlen, im Alter weniger. Was ein solcher Baustein bringen kann, zeigt unser Rechner zur Beitragsentlastung.

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Halleschen mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

Beitrag bei der Halleschen zu hoch?

Schicken Sie uns Ihr Schreiben und Ihren Versicherungsschein. Wir prüfen, welcher Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Schutz günstiger ist, auch wenn der Vertrag bisher nicht über uns läuft. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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