Beitragsanpassung 2026
Zum 1. Juli 2026 hat die Gothaer den brancheneinheitlichen Standardtarif für einzelne Versichertengruppen angepasst und für diese die Obergrenze des Selbstbehalts von 306 auf 500 Euro im Jahr angehoben, in Beihilfestufen unter 100 Prozent anteilig. Zur Anpassung zum 1. Januar 2026 haben wir keine öffentlichen Angaben der Gothaer zu Tarifen oder Durchschnittswerten gefunden.
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Wer hinter Ihrem Gothaer-Vertrag steht
Ihr Vertragspartner ist die Gothaer Krankenversicherung AG mit Sitz in Köln. Alle Aktien hält die BarmeniaGothaer AG, die bis zum 19. Dezember 2025 Barmenia.Gothaer Finanzholding AG hieß. Ende 2025 waren bei der Gesellschaft 114.703 Personen vollversichert, ein Jahr zuvor 117.520. Von den Bruttobeiträgen des Jahres 2025 über 1.064,0 Millionen Euro stammten 702,9 Millionen aus der Vollversicherung.
Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten die bisherigen Beschäftigten bei der BarmeniaGothaer AG, die seither auch die bisher eigenen Aufgaben der Gesellschaft als Dienstleister übernimmt. Laut Bericht des Aufsichtsrats soll die Gothaer Krankenversicherung AG mittelfristig auf die Barmenia Krankenversicherung AG verschmolzen werden, einen Termin nennt der Bericht nicht. Bis dahin sind beide getrennte Unternehmen, und zwischen Gothaer- und Barmenia-Tarifen besteht nach Auskunft der Gruppe kein Wechselrecht nach § 204 VVG. Für Barmenia-Verträge gibt es eine eigene Seite zur Beitragserhöhung bei der Barmenia.
Januar und Juli: zwei Anpassungen
Welche Tarife die Gothaer zum 1. Januar 2026 angepasst hat und um wie viel, haben wir in keiner öffentlichen Quelle der Gesellschaft gefunden. Der Geschäftsbericht nennt nur die anhaltend hohe Inflation im Gesundheitssektor, die sich deutlich auf diese Anpassung auswirke. Zusammen mit dem Neugeschäft erwartet die Gesellschaft daraus für 2026 ein deutliches Beitragswachstum. In einigen Tarifen hat die Gothaer für 2026 den Rechnungszins leicht gesenkt. Das geht nur in Tarifen, deren Beiträge ohnehin angepasst werden.
Schon 2025 hat die Gesellschaft Erhöhungen mit Geld aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gedämpft: 44,0 Millionen Euro für die Begrenzung von Anpassungen und niedrigere Beiträge im Alter, nach 25,5 Millionen im Vorjahr. Daneben gewährte sie einen befristeten Tarifbonus von 25,5 Millionen Euro, den sie jedes Jahr neu festlegt.
Zum 1. Juli 2026 folgte eine Anpassung im Standardtarif, den der PKV-Verband für die ganze Branche prüft. Als Auslöser nennt die Gothaer gestiegene Leistungsausgaben. Nach ihren Tabellen trifft es im Tarif STN Frauen sowie Kinder und Jugendliche, in der Beihilfevariante STB die Männer. Für sie steigt die Obergrenze der 20-prozentigen Eigenbeteiligung von 306 auf 500 Euro im Jahr, in den STB-Stufen unter 100 Prozent anteilig. Für das Jahr 2026 ergibt das höchstens 403 Euro. Den Höchstbeitrag im Standardtarif gibt die Gothaer für 2026 mit 848,63 Euro an, der PKV-Verband mit 848,62 Euro. Er und sinkt für Beihilfeberechtigte entsprechend ihrem Beihilfesatz.
Tarifwechsel innerhalb der Gothaer
Als aktuelle Vollversicherungstarife der Gothaer nennt die Gruppe MediStart, MediCompact Plus, MediCompact Premium und MediVita. Ein Tarif für Beihilfeberechtigte ist nicht dabei, obwohl die Gothaer solche Tarife im Bestand führt, etwa den Standardtarif STB. Die Beamtenlinie Genau-Für-Sie gehört zur Barmenia Krankenversicherung AG und ist per Tarifwechsel nicht erreichbar.
Im Bestand gibt es Bisex- und Unisex-Tarife sowie die Tarifwelt der früheren BERLIN-KÖLNISCHE Krankenversicherung, deren ältere Versicherte 2025 wie in den Vorjahren einen Seniorenbonus erhielten. Aus einem Unisex-Tarif ist kein Wechsel in einen Bisex-Tarif möglich (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Die Gothaer ist den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten. Nach diesen Leitlinien bekommen Sie bei einer Beitragserhöhung schon ab 55 Hinweise auf Tarife, in denen Sie weniger zahlen würden. Die VVG-Informationspflichtenverordnung verlangt das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV).
Bei gleichen oder geringeren Leistungen ist laut BarmeniaGothaer in der Regel keine Gesundheitsprüfung nötig. Für Mehrleistungen darf die Gothaer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und dazu eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie durch einen Ausschluss abwenden (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Nach einem Wechsel in einen schwächeren Tarif kann der Weg zurück erneut Gesundheitsfragen auslösen. Zahlen Sie dank Tarifbonus gerade weniger, fragen Sie vorher, ob der Nachlass im neuen Tarif weiterläuft.
Für niedrigere Beiträge im Alter gibt es den Baustein MediSafe. Auch Bestandskunden ab 21 können ihn ohne Gesundheitsprüfung zu Gothaer-Tarifen mit Alterungsrückstellung abschließen, in der Regel bis 69. Ausgenommen sind unter anderem Krankentagegeld, Standard- und Basistarif. Die Entlastung beginnt mit dem Monat nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Auf Antrag lässt sich der Beginn bis 60 vorziehen oder bis 72 aufschieben. Entlastet wird frühestens, wenn der Baustein vorher mindestens 36 Monate ununterbrochen beitragspflichtig bestanden hat. Mit einem Wechsel in den Standardtarif, den Basistarif oder den Notlagentarif endet MediSafe insoweit. Was ein solcher Baustein bringen kann, zeigt unser Rechner zur Beitragsentlastung.
Ein eigenes Online-Formular für den Tarifwechsel haben wir bei der Gothaer nicht gefunden. Sie erreichen die Gesellschaft unter 0221 308-00, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr, außerdem über das Kontaktformular und das Kundenportal Meine Gothaer.
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Gothaer mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.