Beitragsanpassung 2026
Der Geschäftsbericht 2025 erwähnt Beitragsanpassungen zum 1. Januar 2026 nur in der Beitragsplanung und nennt dazu keine Zahlen. Wie viele Versicherte betroffen sind und wie hoch die Anpassung im Schnitt ausfiel, haben wir bis zum 17. September 2026 in den Veröffentlichungen der Gesellschaft nicht gefunden.
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Die Gesellschaft aus Vechta
Gegründet wurde die ALTE OLDENBURGER 1927 als Selbsthilfeeinrichtung für die ländliche Bevölkerung im Oldenburger Münsterland. Die Krankenversicherungsverträge liegen heute bei der Aktiengesellschaft. Leicht zu verwechseln ist sie mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.: Der Verein übertrug 2007 seinen Bestand auf die AG, behielt nur die Auslandsreisekrankenversicherung und betreibt laut seinem Geschäftsbericht 2025 ausschließlich dieses Geschäft. Die AG bildet mit der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG eine Gruppe. Deren Holding gehört zu 60 Prozent der Landschaftlichen Brandkasse Hannover aus den VGH Versicherungen, die übrigen 40 Prozent hält der Verein.
Ende 2025 waren bei der AG 55.003 Menschen vollversichert, 671 mehr als ein Jahr zuvor. Die Beitragseinnahmen stiegen auf 310,0 Millionen Euro. Das Neugeschäft in der Vollversicherung trägt laut Geschäftsbericht vor allem die Beihilfeversicherung. Unter den 54.332 Vollversicherten Ende 2024 zählte Assekurata 19.183, die in Tarifen für die Beihilfe versichert waren.
Was die ALTE OLDENBURGER zur Anpassung nennt
Im Geschäftsbericht 2025 tauchen die Anpassungen zum 1. Januar 2026 nur in der Planung auf: Für 2026 erwartet die Gesellschaft Beiträge von 350,8 Millionen Euro, 13,2 Prozent mehr als 2025. Darin stecken Neugeschäft, Beitragsanpassungen und sogenannte Höhergruppierungen, die der Bericht nicht getrennt ausweist. Im Ratingbericht von Assekurata vom November 2025 steht, dass das Unternehmen für die kommende Runde erneut eine überdurchschnittliche Anpassung erwartete. Nach Auffassung der Agentur galt das ebenso für den gesamten Markt.
Die Runde davor ist besser belegt. Zum 1. Januar 2025 passte die Gesellschaft die Beiträge für 57.267 versicherte Personen an, in der Vollkosten- und der Beihilfeversicherung und unter anderem in einigen Bausteinen der Pflegetagegeldversicherung. Für rund zwei Drittel der Versicherten blieb der Beitrag gleich. Im Bestand der Vollversicherung lag die durchschnittliche Anpassung 2025 laut Assekurata bei 10,0 Prozent in den Tarifen ohne Beihilfe und bei 2,8 Prozent in den Beihilfetarifen, nach 0,3 und 3,8 Prozent im Jahr 2024. Um die Erhöhungen 2025 abzumildern, setzte die Gesellschaft 48,6 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein.
Begründungen für einzelne Tarife haben wir in ihren Veröffentlichungen nicht gefunden. Im Geschäftsbericht rechnet sie mit weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen, weil neue Behandlungsmethoden und Arzneimittel hinzukommen und ärztliche Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden. Ihre Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle wuchsen von 172,4 Millionen Euro (2023) auf 203,6 Millionen Euro (2025).
Tarifwechsel bei der Alten Oldenburger
Laut Assekurata hat die Gesellschaft seit 1972 ein einheitliches Tarifwerk in der Vollkostenversicherung, ohne Paralleltarife mit ähnlichem Leistungsumfang. Ohne Beihilfeanspruch stehen laut Website fünf ambulante Tarife zur Wahl, die sich im Selbstbehalt unterscheiden: A 90/100 mit 10 Prozent der Rechnung (höchstens 165 Euro im Jahr), A 80/100 mit 20 Prozent (höchstens 330 Euro) sowie A 106, A 112 und A 118 mit festen 500, 830 und 1.250 Euro. Stationär gibt es K 30 mit allgemeinen Krankenhausleistungen und K 20 mit Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung. K/S für das Einbettzimmer gibt es nur zusammen mit K 20. Spielraum beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bieten deshalb vor allem der Selbstbehalt und der Leistungsumfang im Krankenhaus. Für eine Mehrleistung, etwa K 20 statt K 30, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Unisextarife führte die Gesellschaft zum Jahr 2013 ein, im Bestand gibt es daneben Bisextarife. Aus einem Bisextarif dürfen Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, zurück geht es nicht (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Als Beitragsrückerstattung zahlte die Gesellschaft 2025 in den Vollkosten- und Beihilfetarifen je nach Zahl der leistungsfreien Jahre bis zu vier Monatsbeiträge des ambulanten Tarifs zurück. Wer 2025 leistungsfrei geblieben ist, soll laut Geschäftsbericht 2026 eine Erstattung in gleicher Höhe erhalten. Ein günstigerer ambulanter Tarif senkt also den möglichen Erstattungsbetrag.
Die Beitragsentlastung PBE 2.0 geht bei einem Wechsel in andere Grundtarife mit (§ 4 Nr. 1 AVB/PBE 2.0). Haben die neuen Tarife einen niedrigeren Beitrag, ist der Entlastungsbetrag auf deren vollen Monatsbeitrag begrenzt, der nicht anrechenbare Teil der Alterungsrückstellung bleibt für spätere Senkungen erhalten (§ 4 Nr. 2 AVB/PBE 2.0). Solange Sie das 59. Lebensjahr nicht vollendet haben, lässt sich der Entlastungsbetrag zum 1. Januar des Folgejahres ohne Gesundheitsprüfung erhöhen oder senken (§ 3 Nr. 2 AVB/PBE 2.0). Den Baustein allein können Sie zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen. Die dafür gebildete Alterungsrückstellung senkt dann sofort den Beitrag Ihrer weiterlaufenden ambulanten und stationären Vollversicherung (§ 5 Nr. 4 AVB/PBE 2.0).
Beihilfeberechtigte versichern sich in Tarifstufen, ambulant etwa von AA 20 bis A 50. Ändert sich der Bemessungssatz, etwa mit der Pensionierung, können Sie verlangen, dass der Versicherer den Schutz in den bestehenden Tarifen anpasst. Stellen Sie den Antrag binnen sechs Monaten nach der Änderung, muss er das ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten tun (§ 199 Abs. 2 VVG).
Die Provinzial Krankenversicherung Hannover gehört zur selben Gruppe, ist aber ein eigener Versicherer. Wer dorthin geht, wechselt die Gesellschaft und nimmt nur den Übertragungswert mit, und das auch nur bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG).
Einen Rechner oder ein Formular für den Tarifwechsel haben wir auf der Website der Gesellschaft nicht gefunden. Im Ratgeber zu Beiträgen im Alter weist sie auf den Wechsel nach § 204 VVG hin. Telefonisch ist sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 04441 905-0 erreichbar.
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Alten Oldenburger mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.