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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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PKV-Lexikon

Beitragsentlastungstarif

Auch: Entlastungstarif, Beitragsentlastungsbaustein, Beitragsentlastungskomponente

Zusatztarif der PKV: Sie zahlen einen zusätzlichen Beitrag, dafür sinkt Ihr Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen garantierten Betrag.

Einen Teil des Beitrags, den Sie im Alter zahlen würden, finanzieren Sie mit diesem Baustein schon heute. Neben dem eigentlichen Tarif läuft ein zusätzlicher Beitrag, den der Versicherer verzinslich anlegt. Ab einem vereinbarten Alter sinkt Ihr Beitrag dann um einen garantierten Betrag.

Nach Angaben des PKV-Verbands beginnt die Entlastung in der Regel mit 65, der Beginn lässt sich aber auch vorziehen oder verschieben, zum Beispiel auf 55, 60 oder 70. Die Höhe der Entlastung ist je nach Gesellschaft auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags begrenzt, den Sie bei Abschluss für den eigentlichen Versicherungsschutz zahlen. Der Zusatzbeitrag lässt sich nachträglich erhöhen oder verringern, die spätere Entlastung ändert sich dann entsprechend. Auch während der Entlastung zahlen Sie den Beitrag für den Entlastungstarif weiter. Weil der Baustein wie die übrigen Tarife kalkuliert wird, zahlen Sie für dieselbe Entlastung weniger, je früher Sie einsteigen.

Den gesetzlichen Zuschlag nach § 149 VAG ersetzt der Baustein nicht, er kommt freiwillig hinzu.

Arbeitgeberzuschuss und Steuer

Der PKV-Verband bezeichnet den Beitrag als arbeitgeberzuschussfähig. Daraus folgt nicht automatisch, dass der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt. Nach § 257 Abs. 2 SGB V zahlt er höchstens die Hälfte dessen, was Sie insgesamt für Ihre Krankenversicherung zahlen, und 2026 höchstens 508,59 € im Monat. Ist diese Grenze mit dem übrigen Beitrag schon erreicht, zahlen Sie den Mehrbeitrag allein. Wie viel Spielraum bleibt, zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner.

Steuerlich ist der Mehrbeitrag als Krankenversicherungsbeitrag abziehbar, soweit er auf die Basisabsicherung entfällt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017, Rz. 113). Was das in Ihrem Fall bedeutet, klärt Ihre Steuerberatung.

Vor dem Abschluss

Der Baustein bindet Geld an den Vertrag. Sinnvoll ist er deshalb vor allem, wenn Sie dauerhaft privat versichert bleiben wollen und den Mehrbeitrag über viele Jahre tragen können. Fragen Sie vorher nach, was bei einem Tarifwechsel oder einem Wechsel des Versicherers mit dem angesparten Teil geschieht. Die Antworten stehen in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Beitragsentlastungstarife im Überblick

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