Beitragsanpassung 2026
Der Halbjahresfinanzbericht 2026 der W&W-Gruppe erwähnt eine Beitragsanpassung in der Krankenversicherung, nennt aber weder Termin noch Tarife oder Höhe. Einen Durchschnittswert oder den Anteil betroffener Versicherter haben wir bis zum 17. September 2026 in den Veröffentlichungen der Württembergischen nicht gefunden.
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Die Gesellschaft und ihr Bestand
Die Württembergische Krankenversicherung AG hat ihren Sitz in Kornwestheim. Seit dem Zusammenschluss von Wüstenrot und Württembergische 1999 gehört sie zum W&W-Konzern, Alleinaktionärin ist die Wüstenrot & Württembergische AG. Von den 522.794 Versicherten, die sie Ende 2025 ohne die Auslandsreise-Krankenversicherung zählte, waren 22.686 vollversichert, 206 mehr als ein Jahr zuvor. Von 345,8 Millionen Euro Beitragseinnahmen stammten 122,2 Millionen aus der Vollversicherung.
Verkauft wird die Vollversicherung heute als Baukasten. Ambulant stehen Komfort und Premium zur Wahl, beide auch mit Hausarztprinzip (A2, A2H, A1, A1H). Für Krankenhaus und Zahnarzt gibt es je drei Stufen von Kompakt bis Premium (S3 bis S1, Z3 bis Z1). Der Selbstbehalt von 0, 480, 960 oder 1.440 Euro im Jahr gilt nur ambulant. Beamte erwähnt die Produktseite nur in einem allgemeinen Überblick. Tarife für Beihilfeberechtigte haben wir in den Unterlagen zur Vollversicherung nicht gefunden, und in der Liste des PKV-Verbands zur Öffnungsaktion für Beamte fehlt die Gesellschaft.
Was zu den Anpassungen veröffentlicht ist
Im Halbjahresfinanzbericht 2026 der W&W-Gruppe heißt es nur, beim Jahresneubeitrag der Krankenversicherung habe einem stärkeren Neugeschäft ein gegenläufiger Effekt aus der Beitragsanpassung gegenübergestanden. Wann angepasst wurde, welche Tarife es betrifft und um wie viel, steht dort nicht.
Laut Geschäftsbericht wuchsen die Beitragseinnahmen 2025 um 5,8 Prozent, getragen vom Neugeschäft und von der Beitragsanpassung zu Beginn des Jahres 2025. Um diese Anpassungen zu mildern, entnahm die Gesellschaft 15,3 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, für die Anpassungen 2024 waren es 10,1 Millionen. Durchschnittswerte nennt sie für keines der Jahre.
Einen konkreten Anlass nennt der Bericht nicht. Im Risikobericht verweist die Württembergische auf marktweit überdurchschnittlich steigende Ausgaben, vor allem für Heil- und Arzneimittel, die kurz- bis mittelfristig zu höheren Prämien führen könnten.
Ihre Bedingungen lösen eine Überprüfung aus, wenn Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten ist das auch die gesetzliche Schwelle (§ 155 Abs. 4 VAG). Für die Leistungen nennt das Gesetz 10 Prozent, sofern die Bedingungen keinen geringeren Wert vorsehen (§ 155 Abs. 3 VAG), die Württembergische prüft hier also früher. Ein Treuhänder muss zustimmen (§ 203 Abs. 2 VVG), und der neue Beitrag gilt ab Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG).
Tarifwechsel bei der Württembergischen
Die Gesellschaft ist den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten. Anfragen soll sie deshalb binnen 15 Arbeitstagen beantworten, und ab 55 bekommen Sie bei einer Erhöhung Hinweise auf günstigere Tarife. Das Gesetz verlangt das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Eigene Wechselseiten, Formulare oder Rechner haben wir auf der Website nicht gefunden. Für Fragen nennt die Württembergische ihren Krankenversicherten das Service-Telefon 0711 662 722112, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Für Mehrleistungen im Zielmodul darf die Gesellschaft einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag samt Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit wenden Sie ab, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Ohne Risikoprüfung geht es über die Modulwechseloption der Bedingungen: Wer noch nicht 50 ist, darf zum Ende des dritten oder fünften Versicherungsjahres oder beim Wechsel aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung Module mit höherer Leistung wählen, wenn der Antrag binnen drei Monaten eingeht. Haben Sie den Schutz etwa wegen Elternzeit oder Arbeitslosigkeit verringert, dürfen Sie ihn innerhalb bestimmter Fristen ohne neue Gesundheitsprüfung wiederherstellen. Dieses Recht hängt an den Anlässen, die die Bedingungen aufzählen. Wer Leistungen allein wegen des Beitrags streicht, kann sich nicht darauf berufen.
Wechseln Sie im laufenden Jahr in eine ambulante Stufe mit erstmaligem oder höherem Selbstbehalt, kürzt die Gesellschaft ihn für dieses Jahr um ein Zwölftel je Monat vor der Umstellung.
Die heute verkauften Module sind zwangsläufig Unisex-Tarife, denn neue Verträge werden seit dem 21. Dezember 2012 nicht mehr nach Geschlecht kalkuliert (§ 33 Abs. 5 AGG). Welche älteren Tarife noch Bisex-Tarife sind, haben wir in den Unterlagen der Gesellschaft nicht gefunden. Klären Sie das vorher, denn zurück in die Bisex-Welt führt kein Weg (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Laut Broschüre lässt sich zu jeder Ausgestaltung der Vollversicherung eine Beitragsentlastung im Alter vereinbaren (Sonderbedingungen SBVU und SBZU). Wer im Jahr der Vereinbarung mindestens 21 und höchstens 54 Jahre alt ist, legt ohne Gesundheitsfragen einen monatlichen Grundnachlass von mindestens 10 Euro fest. Er gilt ab dem Monatsersten nach dem 65. Geburtstag und wächst alle fünf Jahre um 20 Prozent des Grundnachlasses. Heben Sie die Vereinbarung später auf, rechnet die Gesellschaft die zugesagte Ermäßigung in eine sofortige Senkung des Beitrags um. Was ein solcher Beitragsentlastungstarif bringt, zeigt unser Rechner.
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Württembergischen mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.