Beitragsanpassung 2026
Auf einer Serviceseite informiert die R+V über eine Beitragsanpassung 2026 in der Vollversicherung und erklärt die Gründe allgemein. Termin, betroffene Tarife oder einen Durchschnittswert hat sie bis zum 17. September 2026 nicht veröffentlicht. Laut Geschäftsbericht 2025 flossen 2025 Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung überwiegend in die Begrenzung von Erhöhungen.
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Der Krankenversicherer der Genossenschaften
Die R+V Krankenversicherung AG wurde 1987 gegründet und sitzt in Wiesbaden. Sie gehört über eine Holding zur R+V Versicherung AG, die mehrheitlich der DZ BANK gehört. Verkauft werden die Tarife laut Geschäftsbericht überwiegend über den Außendienst anderer R+V-Gesellschaften.
Die meisten Versicherten haben dort eine Zusatzversicherung, Ende 2025 waren es 1,8 von rund 1,9 Millionen Personen mit laufendem Beitrag. Vollversichert waren rund 75.000 Menschen, 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Von 1.020,0 Millionen Euro gebuchten Beiträgen kamen 344,5 Millionen aus der Vollversicherung.
Was zur Anpassung 2026 veröffentlicht ist
Eine eigene Serviceseite der R+V bestätigt, dass die Beiträge in der Vollversicherung 2026 angepasst wurden. Die Gründe beschreibt sie dort allgemein, etwa steigende Kosten im Gesundheitswesen und die längere Lebenserwartung. Welche Tarife betroffen sind, ab wann und um wie viel, steht dort nicht. Eine Pressemitteilung dazu haben wir nicht gefunden.
Genauer wird der Geschäftsbericht 2025, allerdings zu den Anpassungen zum 1. Januar 2025. Dafür legte die R+V die PKV-Sterbetafel 2025 und eigene Beobachtungen der letzten Jahre zu Vertragskündigungen zugrunde. Den Rechnungszins hob sie in den angepassten Beobachtungseinheiten an. Nur wo die letzte Anpassung einige Jahre zurücklag, konnte er auch sinken. Der durchschnittliche Rechnungszins der Gesellschaft lag 2025 bei 1,888 Prozent. Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnahm sie 2025 für Beiträge 79,5 Millionen Euro und setzte sie überwiegend ein, um Erhöhungen zu begrenzen. Weitere 18,2 Millionen Euro bekamen Vollversicherte, die 2024 keine Leistungen bezogen hatten.
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle stiegen 2025 um 14,2 Prozent auf 561,8 Millionen Euro. Das Beitragsplus von 7,5 Prozent stammt laut R+V zu einem wesentlichen Teil aus Neugeschäft, Anpassungen wirkten zusätzlich. Im ersten Quartal 2026 wuchsen die Beiträge der Vollversicherung um mehr als 16 Prozent, im ersten Halbjahr die der Krankenversicherung insgesamt um 12,4 Prozent auf 588 Millionen Euro. Den Anteil der Anpassungen daran nennt die R+V nicht.
In den AGIL- und den Beihilfetarifen prüft die R+V die Beiträge schon bei mehr als 5 Prozent Abweichung der Leistungen von der Kalkulation. Das Gesetz nennt 10 Prozent und erlaubt einen niedrigeren Wert in den Bedingungen (§ 155 Abs. 3 VAG). Ein Treuhänder muss zustimmen, und der neue Beitrag gilt zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 155 Abs. 1 VAG, § 203 Abs. 5 VVG).
Tarifwechsel bei der R+V
Ein Online-Formular für den Tarifwechsel nach § 204 VVG haben wir auf ruv.de nicht gefunden. Für Fragen zu Tarifinhalten nennt die R+V die Nummer 0800 533-1121 und Ansprechpartner vor Ort. Als Teilnehmerin der Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands soll sie Anfragen zum Tarifwechsel binnen 15 Arbeitstagen beantworten und Versicherte ab 55 bei einer Erhöhung auf günstigere Tarife hinweisen. Gesetzlich Pflicht ist dieser Hinweis erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
AGIL hat eigene Wechseloptionen. Zum 1. Januar nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr können Sie ohne Gesundheitsprüfung bei gleichem Selbstbehalt von classic pro nach comfort oder von comfort nach premium wechseln, sofern der Antrag bis zum 15. Dezember eingeht und die versicherte Person das Alter 51 noch nicht erreicht hat (gerechnet als Kalenderjahr minus Geburtsjahr). Den Selbstbehalt von 0, 480, 960 oder 1.920 Euro dürfen Sie laut R+V jederzeit erhöhen, ohne Gesundheitsprüfung senken aber nur alle fünf Jahre und bis 50. Classic pro und comfort sind Primärarzttarife: Ohne Überweisung, etwa vom Haus-, Frauen- oder Augenarzt, erstattet die R+V Facharztrechnungen nur zu 75 Prozent.
Außerhalb dieser Optionen wird die Alterungsrückstellung ebenfalls angerechnet, für Mehrleistungen darf die R+V aber einen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen. Beides können Sie mit einem Leistungsausschluss abwenden (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Die AGIL-Tarife tragen die Endung U und sind geschlechtsunabhängig kalkuliert. In ihren Beitragsbeispielen nennt die R+V auch Bisex-Tarife im Bestand. Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif zurück in einen solchen Tarif ist nach derselben Vorschrift ausgeschlossen.
Die Beitragsentlastung der R+V (WBETU, BETU) können Sie mit 16 bis 60 Jahren abschließen. Ab dem 1. Juli des Jahres, in dem Sie 65 werden, sinkt der Monatsbeitrag um den vereinbarten Betrag, höchstens um 80 Prozent des Beitrags bei Abschluss. Den Beitrag für die Entlastung zahlen Sie auch danach weiter. Nach einer Erhöhung kann die R+V Versicherten bis 55 eine höhere Entlastung anbieten. Das Angebot gilt als angenommen, wenn Sie es nicht spätestens einen Monat nach Wirksamwerden schriftlich ablehnen.
Beamte können die Grundtarife BB und BH unter Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung um Ergänzungs- und Wahlleistungstarife erweitern, etwa bei der ersten Ernennung zum Beamten auf Probe oder auf Zeit und nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr, jeweils bis zum Alter 50. Sinkt der Bemessungssatz der Beihilfe oder fällt sie weg, passt die R+V den Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit an, wenn Sie das binnen sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der R+V mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.