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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der DKV

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Die DKV erläutert öffentlich eine Beitragsänderung zum 1. Juli 2026 im Standardtarif sowie in Ergänzungs- und Pflegezusatztarifen. Für die betroffenen Versicherten im Standardtarif steigt der Selbstbehalt von 306 auf 500 Euro im Jahr. Zu ihren übrigen Vollversicherungstarifen haben wir bis zum 17. September 2026 weder einen Termin noch einen Durchschnittswert gefunden.

Quelle: DKV: Informationen zur Beitragsanpassung (Beitragsänderung ab 1.7.2026)

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Die DKV im ERGO-Konzern

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 570 eingetragen. Sie gehört vollständig der ERGO Deutschland AG, einer Tochter der ERGO Group AG, und damit zu Munich Re.

Ende 2025 waren bei der DKV 652.290 Menschen vollversichert, 2,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Von den gebuchten Bruttobeiträgen über 5.711,4 Millionen Euro entfielen 3.562,6 Millionen Euro auf die Krankheitskostenvollversicherung. In der Vollversicherung bietet die Gesellschaft die Tariflinien BestMed und PremiumMed an. Für Beamtinnen und Beamte gibt es die teilmodular aufgebauten BeihilfeMed-Tarife, für künftige Beamte den Optionstarif BOPT, der die spätere Aufnahme sechs Jahre lang ohne neue Gesundheitsprüfung sichert.

Die ERGO Krankenversicherung AG gehört zum selben Konzern, ist aber ein anderes Unternehmen. Unter ihren Versicherungsarten führt sie im Geschäftsbericht 2025 keine Krankheitskostenvollversicherung. Prüfen Sie deshalb auf Ihrem Versicherungsschein, welche der beiden Gesellschaften Ihr Vertragspartner ist.

Die Anpassung zum 1. Juli 2026

Auf ihrer Website erläutert die DKV eine Beitragsänderung zum 1. Juli 2026, mit eigenen Unterseiten für die Ergänzungsversicherung, die Pflegezusatzversicherung und den Standardtarif. Als besonders betroffen nennt sie in der Ergänzungsversicherung BestMed BMG und die Zahntarife KombiMed Zahn Z80, Z90 und Z100, in der Pflege die Tarife PTG, PZU und PEK. Zu den übrigen Vollversicherungstarifen haben wir weder dort noch im Newsroom der ERGO Angaben gefunden. Einen durchschnittlichen Anpassungssatz nennt die DKV für keine dieser Gruppen. Für BestMed BMG zeigt sie nur, wie stark die Leistungsausgaben gestiegen sind, und schreibt dazu, dass diese Werte nicht die Höhe der Beitragsanpassung wiedergeben.

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif für langjährig Versicherte. Für die Versicherten, die von der Anpassung betroffen sind, steigt sein Selbstbehalt von 306 auf 500 Euro im Kalenderjahr, für 2026 gelten anteilig 403 Euro. Nach Angaben der DKV ist das die erste Änderung dieses Selbstbehalts seit Einführung des Tarifs 1994. Den höheren Betrag begründet sie mit der Inflation, die den realen Wert des Selbstbehalts über die Jahre gemindert hat. Für die Beitragsanpassung selbst verweist sie auf die Kosten der Branche im Jahr 2024: Für allgemeine Krankenhausleistungen zahlten die privaten Krankenversicherer über 10 Prozent mehr als im Vorjahr, für Arzneimittel fast 10 Prozent und für ambulante Arztbehandlungen über 8 Prozent.

Allgemein nennt die DKV den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Medikamente und gestiegene Personalkosten im Gesundheitswesen. Weil die Kapitalerträge wieder höher sind, kann sie den Rechnungszins nach eigener Aussage in vielen Tarifen leicht anheben. Das dämpft eine Anpassung.

Im Jahr 2025 stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle laut Geschäftsbericht um 4,6 Prozent auf 5.217,1 Millionen Euro. Zur Begrenzung von Beitragsanpassungen entnahm die DKV der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung 279,5 Millionen Euro, davon 240,3 Millionen Euro für die Vollversicherung. Ein Jahr zuvor waren es dort 294,2 Millionen Euro. Für 2026 rechnet die Gesellschaft mit einem signifikanten Anstieg der Beitragseinnahmen.

Tarifwechsel bei der DKV

Im Kundenportal „Meine Versicherungen“ hat die DKV einen Tarifcheck. Voll- und Beihilfeversicherte sehen dort andere Tarife mit deren Leistungen und Beiträgen. Fragen beantworten die ERGO-Beratung vor Ort und der Kundenservice. Da die DKV den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten ist, soll eine Wechselanfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet sein, notfalls mit einer Zwischennachricht. Ab 55 erhalten Sie bei einer Erhöhung Hinweise auf Tarife mit niedrigerem Beitrag. Vorgeschrieben sind solche Hinweise erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV).

Auf die Nachteile weist die DKV selbst hin. Abgewählte Leistungen bekommen Sie später nur nach einer neuen Gesundheitsprüfung zurück, auch wenn Sie den besseren Schutz früher schon hatten. Eine Beitragsrückerstattung kann nach dem Wechsel geringer ausfallen oder ganz entfallen. Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen, im zweiten Fall auch eine Wartezeit (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Achten Sie auch auf den Zeitpunkt. Steigt mit dem Wechsel die Selbstbeteiligung, setzt die DKV für das Umstellungsjahr höchstens einen anteiligen Betrag aus alter und neuer Selbstbeteiligung an, gerechnet in Zwölfteln. Entscheidend ist das Behandlungsdatum, nicht das Datum der Rechnung. Sinkt die Selbstbeteiligung, gilt ab der Umstellung in einem Bisex-Tarif der anteilige neue Betrag, in einem Unisex-Tarif der volle. Über das ganze Jahr behält die DKV in beiden Fällen höchstens die bisherige Selbstbeteiligung ein. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Wer schon vor 2009 bei der DKV privat versichert war und mindestens zehn Jahre in einer Bisex-Vollversicherung verbracht hat, kann laut DKV in den Standardtarif wechseln, wenn zusätzlich eine Voraussetzung zu Alter, Rentenbezug oder Einkommen erfüllt ist. Fragen Sie vorher nach, ob für Sie dort schon der höhere Selbstbehalt von 500 Euro gilt. Hinweise zu Beihilfetarifen stehen auf unserer Seite zur PKV für Beamte.

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der DKV mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

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Schicken Sie uns Ihr Schreiben und Ihren Versicherungsschein. Wir prüfen, welcher Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Schutz günstiger ist, auch wenn der Vertrag bisher nicht über uns läuft. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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