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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der AXA

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Zum 1. Januar 2026 hat die AXA viele Tarife der Unisex- und der Bisex-Welt angepasst, darunter Tarife für den öffentlichen Dienst. Zum 1. Juli 2026 folgte eine weitere Anpassung, angekündigt mit Schreiben vom Mai 2026. Durchschnittswerte nennt die AXA nur für die Verbandstarife PVN und PVB zum 1. Januar, für die übrigen Tarife und für den Juli-Termin nicht.

Quelle: AXA: Informationsseite zur Beitragsanpassung zum 01.07.2026

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Die Gesellschaft und die DBV

Laut Geschäftsbericht 2025 hatte die Kölner AXA Krankenversicherung AG 816.046 Vollversicherte, nach 810.396 im Vorjahr, und nahm 4,04 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Den kleinen Zuwachs erklärt sie mit dem Kundensegment öffentlicher Dienst.

Neben der Marke AXA gibt es die DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung in Wiesbaden. Sie ist laut Impressum keine eigene Gesellschaft, sondern eine Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG, und bietet beihilfekonforme Tarife für Beamte und Anwärter an. Ein DBV-Vertrag ist also ein Vertrag mit der AXA Krankenversicherung AG, auch für den Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Die Anpassungen bei AXA und DBV

Zum 1. Januar 2026 hat die AXA viele Tarife neu kalkuliert, laut ihrer Vertriebsinformation zur BAP 01.2026 in der Unisex-Welt etwa EL Bonus-U, ActiveMe-U und Vital 300-U, im Bisex-Bestand etwa EL Bonus, die Vital- und Vision-Tarife sowie ECO und ECORA. Für den öffentlichen Dienst nennt das Papier im Bestand Vision B, BS, BZ und B3, für Ärzte und Heilberufe unter anderem VA100. Nicht jede Altersgruppe traf es gleich: In Vital 300-U und B3-U stiegen die Beiträge für Erwachsene und Kinder, für Jugendliche sanken sie.

Begründet hat die AXA das mit der Leistungsentwicklung, die bei den Tarifen für den öffentlichen Dienst nach ihren Worten sehr stark war, in der Unisex- wie in der Bisex-Welt. Kosten treiben laut AXA vor allem Krankenhaus und Arzneimittel, hinzu kommt eine steigende Inanspruchnahme. Mittelwerte stehen in dem Papier nur für die beiden Verbandstarife: 17 Prozent oder 18 Euro in der Pflegepflichtversicherung PVN, 5 Prozent oder 3 Euro im Tarif PVB. Im Ausblick des Geschäftsberichts spricht die Gesellschaft selbst von einer überdurchschnittlichen Beitragsanpassung und erwartet unter anderem deshalb für 2026 ein deutliches Beitragswachstum. Im Jahr 2025 entnahm sie der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung 233,8 Millionen Euro, um Erhöhungen zu mildern.

Zum 1. Juli 2026 folgte eine weitere Anpassung, angekündigt mit Schreiben vom Mai 2026, die einen Zugangscode für eine persönliche Informationsseite enthalten. Welche Tarife betroffen sind, steht auf dem öffentlichen Teil dieser Seite nicht.

Überprüft wird ein Tarif, wenn die erforderlichen Leistungen mehr als 10 Prozent von den kalkulierten abweichen, außer die Bedingungen nennen einen kleineren Wert (§ 155 Abs. 3 VAG). Die AXA hat in den meisten Unisex-Tarifen 7 Prozent festgelegt, in ActiveMe und GesundExtra 3 Prozent, in einigen weiteren Tarifen 5 Prozent. Den Wert für Ihren Tarif nennt sie unter 0221 148-41002.

Tarifwechsel innerhalb der AXA

Weil die AXA den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten ist, bekommen Versicherte schon ab 55 Umstellungsvorschläge, wenn ihr Beitrag steigt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV). Zwischen 55 und 59 stehen die Vorschläge nur auf einer persönlichen Internetseite, deren Zugangscode im Schreiben steht, ab 60 zusätzlich im Schreiben selbst. Es sind höchstens vier. Als Tarif mit dem stärksten Neuzugang nannte die AXA zur Anpassung im Januar 2026 für die Privatwirtschaft EL Bonus-U mit Premium Zahn-U und für den öffentlichen Dienst Vision B-U, jeweils nur, wenn der Beitrag dadurch sinkt.

Ohne Vorschläge können Sie unter 0221 148-41002 nachfragen, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Für DBV-Kunden nennt die AXA die Nummer 0221 148-41012. Die AXA geht dann einen Fragebogen zu Ihren Wunschleistungen durch oder rechnet einen konkreten Tarif als Umstellungsangebot. Gesundheitsfragen fallen auch an, wenn nur Teile des neuen Tarifs mehr leisten oder der Selbstbehalt sinkt.

Alterungsrückstellung, die ein günstigerer Tarif nicht aufnehmen kann, schreibt die AXA nach eigener Aussage der zusätzlichen Alterungsrückstellung gut. Außerdem gibt es den Beitragsentlastungstarif BEA-U. Er senkt laut Vertriebsinformation ab 67 den Monatsbeitrag um seine Leistungen und um 75 Prozent seines eigenen Beitrags.

Bisex, Unisex und Standardtarif

Einen Unisex-Tarif erkennen Sie bei der AXA an der Endung „-U“, bei manchen Varianten „-UA“ wie Vision B-UA. Verträge bis zum 21. Dezember 2012 sind laut AXA nach Geschlecht getrennt kalkuliert. Wer aus einem solchen Bisex-Tarif in die Unisex-Welt wechselt, kann danach nur noch zwischen Unisex-Tarifen wählen, weil der Weg zurück ausgeschlossen ist (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Auf den Standardtarif weist die AXA nur Kunden hin, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde, die seit mindestens zehn Jahren privat vollversichert sind und noch in Bisex-Tarifen stehen. Aus Bisex-Verträgen vom 1. Januar 2009 bis zum 21. Dezember 2012 ist der Wechsel dorthin nach Angabe der AXA nicht möglich. Wer aus einem älteren Bisex-Vertrag in einen Unisex-Tarif wechselt, verliert diesen Weg ebenfalls.

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der AXA mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

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Schicken Sie uns Ihr Schreiben und Ihren Versicherungsschein. Wir prüfen, welcher Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Schutz günstiger ist, auch wenn der Vertrag bisher nicht über uns läuft. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

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