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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der NÜRNBERGER

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Laut Geschäftsbericht 2025 hat die NÜRNBERGER Beiträge von Tarifen und Risikogruppen zum 1. Januar 2026 angepasst. Welche Tarife betroffen sind, wie viele Versicherte mehr zahlen und um wie viel im Schnitt, haben wir bis zum 17. September 2026 weder im Bericht noch auf ihrer Website oder in ihren Pressemeldungen gefunden.

Quelle: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025, S. 25 und S. 33 (Anpassung zum 1. Januar 2026)

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Die Gesellschaft und ihr Bestand

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG mit Sitz in Nürnberg gehört zur NÜRNBERGER Versicherung. Deren Konzernobergesellschaft, die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, ist seit Mai 2026 Teil der Vienna Insurance Group aus Wien. Die VIG hat zugesagt, Marke und Hauptsitz in Nürnberg zu erhalten. Die Krankenversicherung ist weiterhin eine eigene Aktiengesellschaft und verkauft Vollversicherungen für Angestellte und Selbstständige sowie Tarife für Beihilfeberechtigte.

Ende 2025 waren bei ihr ohne Auslandsreiseversicherung 464.248 Menschen versichert, die meisten mit einer Zusatzversicherung. Vollversichert waren 37.632 Personen, 571 weniger als ein Jahr zuvor. Von 332,5 Millionen Euro Beitragseinnahmen stammten 192,1 Millionen aus der Vollversicherung. Nach eigener Darstellung liegt der Schwerpunkt im Neugeschäft schon länger bei Zusatzversicherungen und vor allem bei der betrieblichen Krankenversicherung.

Die Anpassung 2026 und ihre Auslöser

Einen Durchschnittssatz oder den Anteil betroffener Versicherter nennt der Geschäftsbericht nicht, und auf der Website und in den Pressemeldungen der NÜRNBERGER haben wir dazu nichts gefunden. Der Bericht erwähnt die Anpassung zum 1. Januar 2026 nur bei den Rechnungsgrundlagen und im Ausblick. Für die angepassten Tarife und Risikogruppen rechnet die Gesellschaft seitdem mit der Sterbetafel PKV-2026 und einem Rechnungszins von 1,82 Prozent. Für 2026 erwartet sie deutlich höhere Beitragseinnahmen, ausdrücklich auch wegen der Anpassungen.

Einen Grund nennt der Bericht nicht direkt. Er beschreibt aber für 2025 in der Vollversicherung eine erhöhte medizinische Inflation und eine steigende Inanspruchnahme von Leistungen. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle stiegen von 198,7 auf 213,9 Millionen Euro, die Schadenquote nach der Definition des PKV-Verbands von 79,8 auf 82,1 Prozent. Den Anpassungsbedarf ermittelt die Gesellschaft jährlich aus dem Vergleich von kalkulierten und tatsächlichen Leistungen. Neue Beiträge gelten erst mit Zustimmung eines Treuhänders (§ 155 Abs. 1 VAG).

Um Erhöhungen zu mildern, entnahm die NÜRNBERGER 2025 insgesamt 5,9 Millionen Euro aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Aus deren erfolgsabhängigem Teil flossen davon 5,1 Millionen in die Vollversicherung. Für die Begrenzung von Anpassungen und für Barausschüttungen im Jahr 2026 hat sie 33,8 Millionen Euro reserviert, nach 14,0 Millionen im Vorjahr.

Auch zum 1. Januar 2025 gab es Anpassungen. Bei Tarifen, deren Rechnungszinssenkung 2023 auf drei Jahre verteilt worden war, kam damals die letzte Stufe auf 1,55 Prozent (§ 11 Abs. 2 KVAV).

Tarifwechsel bei der NÜRNBERGER

Die Gesellschaft ist den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten. Danach soll sie Anfragen binnen 15 Arbeitstagen beantworten, und Versicherte ab 55 bekommen bei einer Erhöhung Hinweise auf günstigere Tarife. Das Gesetz verlangt das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Ein Online-Formular oder einen Rechner für den Wechsel haben wir auf der Website nicht gefunden, und auch das Kundenportal „Meine NÜRNBERGER“ führt keinen Tarifwechsel unter seinen Funktionen. Für Krankenverträge nennt die Gesellschaft das Team Kranken unter 0911 531-333 800.

Im Verkauf sind derzeit der Hausarzttarif HAT6, die Komforttarife TOP3 und TOP6 sowie der Premiumtarif MAX6+. TOP3 und TOP6 unterscheiden sich im jährlichen Selbstbehalt, für Erwachsene 300 oder 600 Euro. In TOP3+ und TOP6+ ist bei Leistungsfreiheit eine Rückzahlung von vier Monatsbeiträgen garantiert. Bietet der Zieltarif mehr Leistung, darf die NÜRNBERGER für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Wer in HAT6 oder einem TOP-Tarif ist, kann laut Gesellschaft zum Ende des dritten Versicherungsjahres ohne Wartezeiten und ohne neue Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife wechseln.

Welche ihrer älteren Tarife noch nach Geschlecht kalkuliert sind, haben wir auf der Website nicht gefunden. Fragen Sie danach, bevor Sie wechseln. Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).

Für Beihilfeberechtigte stellt die NÜRNBERGER auf ihrer Website die Tarife „Beihilfe kompakt“ und „Ergänzungstarif zur Beihilfe kompakt“ vor. Als Zusatz für die Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus nennt sie dort die Wahlleistungstarife BS2, BAS2 und S2.

Zu HAT6 und den TOP-Tarifen gibt es den Beitragsentlastungstarif BET. Sie legen fest, um wie viel der Beitrag ab 67 sinken soll, frühestens ab 60, und zahlen ohne Mindestbeitrag flexibel ein. Ab dem 70. Lebensjahr steigt der Ermäßigungsbetrag alle drei Jahre um 10 Prozent. Ob sich der BET nachträglich in einen laufenden Vertrag einbauen lässt, geht aus der Tarifseite und den beiden Produktinformationen nicht hervor.

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der NÜRNBERGER mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

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