Beitragsanpassung 2026
Zahlen zur Beitragsanpassung 2026 haben wir bei der Allianz nicht gefunden, weder einen Durchschnittswert noch den Anteil betroffener Versicherter. Nach eigener Darstellung passt die Allianz die meisten Tarife zum 1. Januar an, die Tarife für Beihilfeberechtigte zum 1. Mai.
Quelle: Allianz: Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung
Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.
Die Gesellschaft und ihre Tarife
Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG gehört vollständig der Allianz Deutschland AG und damit mittelbar der Allianz SE. Ende 2025 hatten bei ihr 554.710 Menschen eine Krankheitskostenvollversicherung, 0,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Rechnet man die Zusatzversicherungen dazu, waren es 3.294.566 Personen. Die Beitragseinnahmen lagen 2025 bei 4.657,2 Millionen Euro, davon entfielen 2.905,1 Millionen Euro auf die Vollversicherung. Den eigenen Marktanteil nach Beitragseinnahmen gibt die Gesellschaft mit rund 8,6 Prozent an.
Seit dem 1. Mai 2024 bietet die Allianz Angestellten und Selbstständigen als Vollversicherung die Tarife „MeinGesundheitsschutz“ in den Stufen Plus und Best an. Sie haben die bisherigen Aktimed-Tarife abgelöst. Für Beamtinnen und Beamte führt die Allianz eigene Beihilfetarife. Dazu kommen die Ergänzungstarife Beihilfeergänzung Plus und Best, die übernehmen, was nach Beihilfe und Haupttarif an Kosten übrig bleibt.
Zwei Anpassungstermine, eine Schwelle
Eine Zahl für 2026 haben wir weder auf der Website der Allianz noch in ihren Pressemitteilungen oder im Geschäftsbericht 2025 gefunden. Durchschnittswerte, die anderswo im Netz stehen, übernehmen wir nicht, solange die Gesellschaft sie nicht selbst nennt.
Belegt ist der Kalender. Die meisten Tarife und die Pflegepflichtversicherung passt die Allianz zum 1. Januar an, die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte zum 1. Mai. Bei Beamtinnen und Beamten kann deshalb die Pflegepflichtversicherung zum Jahresanfang teurer werden und die Krankenversicherung erst im Frühjahr.
Ausgelöst wird eine Überprüfung unter anderem, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen eines Tarifs zu stark von den kalkulierten abweichen. Den Bedarf berechnet die Allianz aus den Leistungsausgaben der vergangenen drei Jahre. Das Gesetz verlangt die Überprüfung ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent und erlaubt in den Bedingungen einen niedrigeren Wert (§ 155 Abs. 3 VAG). Bei der Allianz liegt die Schwelle je nach Tarif bei 5 oder 10 Prozent.
Laut Geschäftsbericht 2025 stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 9,2 Prozent auf 4.249,9 Millionen Euro. Als Gründe nennt die Gesellschaft die medizinische Inflation, mehr in Anspruch genommene ambulante Behandlungen, Zahn- und Pflegeleistungen sowie den durch Neugeschäft gewachsenen Bestand. Für 2026 erwartet sie einen deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen.
Aus der erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnahm die Allianz 2025 insgesamt 542,7 Millionen Euro. 138,0 Millionen Euro gingen als Beitragsrückerstattung direkt an Kundinnen und Kunden, 404,7 Millionen Euro flossen als Einmalbeiträge in die Deckungsrückstellung, um Beitragsanpassungen zu begrenzen. Auf die Vollversicherung entfielen davon 381,1 Millionen Euro, nach 236,3 Millionen Euro im Vorjahr. Weil mehr Geld zur Begrenzung von Beitragsanpassungen entnommen wurde, sank die Quote der Rückstellung von 33,3 auf 25,7 Prozent.
Tarifwechsel bei der Allianz
Online können Sie den Tarif bei der Allianz nicht wechseln. Die Gesellschaft verweist auf persönliche Beratung vor Ort oder digital. Gewechselt wird zum Ersten des Folgemonats, die Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Weil die Allianz den Tarifwechsel-Leitlinien beigetreten ist, soll eine Wechselanfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet sein, notfalls mit einer Zwischennachricht. Wer 55 oder älter ist und eine Erhöhung bekommt, erhält nach den Leitlinien Hinweise auf Tarife, in denen der Beitrag niedriger wäre.
Vor dem 21. Dezember 2012 hat die Allianz Bisex-Tarife verkauft, in denen das Geschlecht in den Beitrag einfließt. Aus einem solchen Tarif können Sie in andere Bisex-Tarife oder in einen Unisex-Tarif wechseln. Zurück geht es danach nicht mehr (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG).
Leistet der neue Tarif mehr als der alte, verlangt die Allianz in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Für die Mehrleistung kann sie einen Leistungsausschluss verlangen oder einen angemessenen Risikozuschlag, dazu eine Wartezeit. Zuschlag und Wartezeit wenden Sie ab, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Wer später in den alten, womöglich leistungsstärkeren Tarif zurückwill, braucht laut Allianz erneut eine Gesundheitsprüfung.
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Am Selbstbehalt beteiligt sich der Arbeitgeber laut Allianz nicht, sein Zuschuss sinkt also mit. Bei Rentnerinnen und Rentnern kann ein günstigerer Tarif den Zuschuss der Rentenversicherung verringern.
Seit dem 1. Januar 2026 bietet die Gesellschaft den Beitragsentlastungstarif MeineBeitragsentlastung an, der die frühere Vorsorgekomponente V ersetzt. Er richtet sich an Kundinnen und Kunden mit Vollversicherung oder Anwartschaftsversicherung. Heute zahlen Sie dafür mehr. Ab einem Alter zwischen 60 und 70 sinkt der Beitrag dann dauerhaft um einen vereinbarten Betrag, der höchstens doppelt so hoch sein darf wie der aktuelle Beitrag.
Für Beamtinnen und Beamte weist die Allianz darauf hin, dass mit der Pensionierung der Beihilfebemessungssatz steigen kann und der Beitrag dann entsprechend sinkt. Wer kurz vor der Pension wechseln möchte, sollte den späteren Satz mitrechnen.
Was wir tun und was nicht
Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Allianz mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.
Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.
Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.
Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.