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PKV-Wechsel 2026: Kündigung bis 30. September für den Start am 1. Dezember.

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Beitragserhöhung allgemein

Beitragserhöhung bei der Debeka

Was zur letzten Anpassung bekannt ist und welche Wege Sie innerhalb der Gesellschaft haben, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.

Beitragsanpassung 2026

Zum 1. Januar 2026 hat die Debeka Beiträge in der Vollversicherung und in der Pflegepflichtversicherung angepasst. Einen Durchschnittswert oder den Anteil betroffener Versicherter hat sie bis zum 17. September 2026 nicht veröffentlicht, einen einheitlichen Erhöhungssatz gibt es nach ihrer Darstellung nicht. Im Tarif BC sanken die Beiträge teilweise deutlich.

Quelle: Debeka: Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026 in der Privaten Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung

Maßgeblich für Sie ist allein Ihr eigenes Schreiben. Durchschnittswerte sagen wenig über den einzelnen Tarif.

Der größte Krankenversicherer im Bestand

Gegründet wurde die Debeka 1905 als reiner Krankenversicherer für Beamte. Sie ist bis heute ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Wer dort einen Vertrag abschließt, wird Mitglied. Laut Geschäftsbericht 2025 liegt der Schwerpunkt auf der Vollversicherung für Beihilfeberechtigte, Arbeitnehmer und Selbstständige. Für Beamtinnen und Beamte gibt es neben den Beihilfetarifen Ergänzungen wie die Tarife BG und BC.

Ende 2025 waren 2.554.768 Menschen bei der Debeka vollversichert, 8.275 mehr als ein Jahr zuvor. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen 2025 um 17,8 Prozent auf 9.661,3 Millionen Euro, 7.672,3 Millionen davon aus der Vollversicherung. Die Alterungsrückstellung beziffert die Gesellschaft auf 57,2 Milliarden Euro.

Die Anpassung zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel hat die Debeka Beiträge in der Vollversicherung und in der privaten Pflegepflichtversicherung angepasst, laut Geschäftsbericht in einigen bestandsstarken Vollversicherungstarifen. Wie viele Mitglieder mehr zahlen und um wie viel im Schnitt, hat sie nicht veröffentlicht. Einen einheitlichen Satz gebe es nicht, weil jede Beobachtungseinheit eines Tarifs, etwa die Männer eines Jahrgangs, getrennt geprüft werde.

Geprüft wird bei der Debeka, sobald die tatsächlichen Leistungen um mehr als 5 Prozent von den kalkulierten abweichen. Das Gesetz nennt 10 Prozent und lässt einen niedrigeren Wert in den Bedingungen zu (§ 155 Abs. 3 VAG). In Kraft setzen darf der Versicherer neue Beiträge erst, wenn ein unabhängiger Treuhänder zugestimmt hat (§ 155 Abs. 1 VAG, § 203 Abs. 2 VVG).

Als Grund nennt die Gesellschaft vor allem steigende Behandlungskosten. Pflege im Krankenhaus sei seit 2022 um mehr als die Hälfte teurer geworden, eine Blinddarmoperation im Raum Koblenz koste mit fast 7.000 Euro rund doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Dazu kämen die längere Lebenserwartung und veränderte Zinserwartungen. 2025 stiegen die Versicherungsleistungen um 6,3 Prozent auf 7.019,9 Millionen Euro. Für 2026 erwartet die Debeka einen deutlichen weiteren Anstieg.

Im Tarif BC sank der Beitrag dagegen teilweise deutlich, weil die künftigen Leistungen in höheren Altern neu eingeschätzt wurden. Der Leistungsumfang bleibt laut Debeka gleich. In den Tarifen NW, HS und HS-Comfort stieg die höchste Selbstbeteiligung für ambulante Behandlung von 400 auf 500 Euro, und zwar für die Personengruppen, deren Beitrag angepasst wurde. In NW und HS-Comfort sind das Kinder und Jugendliche.

Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung verrechnete die Gesellschaft 2025 in der Vollversicherung 419,2 Millionen Euro mit den Alterungsrückstellungen, nach 406,9 Millionen Euro im Vorjahr. Solche Mittel setzt sie laut Geschäftsbericht unter anderem ein, um Beitragsanpassungen zu begrenzen.

Tarifwechsel bei der Debeka

Für den Wechsel nach § 204 VVG gibt es ein Online-Formular, in dem Sie die Leistungen möglicher Zieltarife vergleichen. Auf Wunsch nennt die Debeka danach den neuen Beitrag. Beratung per Rückruf bietet sie ebenfalls an. Weil die Gesellschaft den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten ist, soll eine Anfrage binnen 15 Arbeitstagen beantwortet sein. Mitglieder ab 55 weist sie bei einer Erhöhung auf günstigere Tarife hin, gesetzlich vorgeschrieben ist das erst ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Paralleltarife mit gleichem Schutz zu anderem Preis gibt es laut Debeka bei ihr nicht, weil Neu- und Bestandskunden stets denselben Schutz angeboten bekamen. Bei Verträgen, die seit dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden, sind nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge nicht mehr zulässig (§ 19 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 und § 33 Abs. 5 AGG). Die Debeka hat damals neue Unisex-Tarife eingeführt. Aus einem älteren Bisex-Tarif können Sie zum nächsten Monatsersten dorthin wechseln. Für Mehrleistungen verlangt die Gesellschaft eine neue Gesundheitsprüfung. Sie darf dafür einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen, Zuschlag und Wartezeit können Sie mit einem Leistungsausschluss für die Mehrleistung abwenden. Zurück in einen Bisex-Tarif geht es danach nicht mehr (beides § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Die Debeka weist darauf hin, dass mit der Umstellung auch der Standardtarif verschlossen ist. In ihren Unisex-Tarifen mit prozentualer Erstattung ambulanter Behandlungen prüft sie zudem bei Beitragsanpassungen die höchste Selbstbeteiligung und hebt sie bei Bedarf nach dem Verbraucherpreisindex an. Die Bisex-Tarife kennen diesen Mechanismus nicht.

Günstiger wird der Beitrag laut Debeka grundsätzlich nur mit weniger Leistung oder mehr Eigenanteil. Eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder erhöhen können dabei nur Versicherte ohne Beihilfeanspruch. Wer den alten Schutz später zurückwill, braucht laut Debeka eine neue Gesundheitsprüfung.

Als Beitragsentlastung gibt es die „Besonderen Bedingungen M für die modifizierte Beitragszahlung“. Sie zahlen lebenslang einen Zusatzbeitrag, dafür sinkt der Beitrag ab 65 oder 67, auf Wunsch in geringerem Umfang schon ab 60. Bei Arbeitnehmern kann sich nach Angabe der Debeka der Arbeitgeber über seinen Zuschuss am Zusatzbeitrag beteiligen.

Vollversicherte, die ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen einreichen, können eine Beitragsrückerstattung bekommen, für 2025 in den Haupttarifen zwei durchschnittliche Monatsbeiträge. Bei kleinen Rechnungen kann sich das Selbstzahlen deshalb lohnen, darauf weist die Debeka selbst hin.

Was wir tun und was nicht

Wir rechnen durch, ob ein anderer Tarif bei der Debeka mit gleichartigem Schutz günstiger ist, und begleiten den Wechsel nach § 204 VVG. Das ist Versicherungsvermittlung und gehört zu unserer Arbeit als Makler.

Ob eine Beitragsanpassung formell wirksam ist, ist dagegen eine Rechtsfrage. Die dürfen und wollen wir nicht beurteilen. Dafür sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und die Verbraucherzentralen zuständig.

Für den Tarifwechsel vereinbaren wir mit Ihnen einen Maklerauftrag. Sie erhalten vorher unsere Erstinformation, und wir dokumentieren die Beratung (§ 61 VVG). Die allgemeinen Schritte nach einem Erhöhungsschreiben stehen auf unserer Seite zur Beitragserhöhung.

Diese Seite ist keine Veröffentlichung der Gesellschaft. Als Makler arbeiten wir mit vielen Gesellschaften zusammen und werden bei einem Vertragsschluss von der jeweiligen Gesellschaft vergütet. Jede Angabe ist mit Quelle belegt.

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