Bei den Zahnleistungen unterscheidet man zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Während die Zahnbehandlung von fast allen Tarifen voll erstattet wird, gibt es beim Zahnersatz (inkl. Implantate) Unterschiede bei der Erstattung.
Je nach Tarif übernimmt der private Krankenversicherer zwischen 70 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages.